…eines gewöhnlichen Aufenthaltes nach § 26 Abs 2 BAO (siehe § 2 Rz 10) zu beurteilen sind (vgl etwa VwGH 22.4.2009, 2008/15/0323; 28.11.2007, 2007/15/0055; 15.11.2005, 2002/14/0103). Diese Beurteilung hat nicht auf den subjektiven Gesichtspunkt des…
…dann der gewöhnliche Aufenthalt (nicht nur vorübergehendes Verweilen im Inland), dann erst die Sechs-Monate-Regelung. Nur kurzfristige Auslandsaufenthalte (z.B. Urlaube, Geschäftsreisen, Familienheimfahrten) führen zu einer Hemmung des sechsmonatigen Fristenlaufes. Die Dauer der kurzfristigen Unterbrechung wird unter diesen Umständen bei Berechnung der Sechstmonatsfrist nicht…
…dann der gewöhnliche Aufenthalt (nicht nur vorübergehendes Verweilen im Inland), dann erst die Sechs-Monate-Regelung. Nur kurzfristige Auslandsaufenthalte (z.B. Urlaube, Geschäftsreisen, Familienheimfahrten) führen zu einer Hemmung des sechsmonatigen Fristenlaufes. Die Dauer der kurzfristigen Unterbrechung wird unter diesen Umständen bei Berechnung der Sechstmonatsfrist nicht…
…den gewöhnlichen Aufenthalt in den USA unterbrachen und somit kein Anspruch auf Familienbeihilfe zustünde. Aus § 26 Abs. 1 FLAG 1967 ergibt sich eine objektive Erstattungspflicht zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe. Subjektive Momente, wie Verschulden, Gutgläubigkeit oder die Verwendung der Familienbeihilfe, sind nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes…
…unter den Gesichtspunkten des Vorliegens eines gewöhnlichen Aufenthaltes nach § 26 Abs. 2 BAO zu beurteilen (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 24.6.2010, Zl. 2009/16/0133, mwN, sowie Nowotny in Csaszar/Lenneis/Wanke, Familienlastenausgleichsgesetz, Rz 9 zweiter Absatz zu § 5). Dem Wortlaut des …
…deshalb nicht bestand, weil sich dieser nach Ansicht der belangten Behörde in den betreffenden Zeiträumen ständig im Ausland aufgehalten hat. Nach der Rechtsprechung des VwGH zu § 5 Abs 3 FLAG 1967 ist der ständige Aufenthalt unter den Gesichtspunkten des Vorliegens eines gewöhnlichen Aufenthaltes nach § 26…
…des Vorliegens eines gewöhnlichen Aufenthaltes nach § 26 Abs 2 BAO zu beurteilen sind (vgl. etwa VwGH 22. 4. 2009, 2008/15/0323; VwGH 28. 11. 2007, 2007/15/0055; VwGH 15. 11. 2005, 2002/14/0103). Diese Beurteilung hat nicht auf den subjektiven Gesichtspunkt des…
…durch Lebensumstände bedingte, auf nicht allzu lange Zeit berechnete Unterbrechungen des Zusammenlebens (wie etwa Krankenhaus- und Erholungsaufenthalte) nicht beseitigt (vgl. Reinalter in Lenneis/Wanke, FLAG 2.A. 2020 § 2Rz 144). Für die Frage, ob ein Aufenthalt ein vorübergehender oder ein ständiger ist, ist von einer…
…der Bf sowie ihrer Verwandten C. Des Weiteren habe die Bf in F weitere Verwandte, die bei Bedarf auf T aufpassen könnten. Da T sich mehr als sechs Monate im Jahr 2017 der Bf in F aufgehalten habe, liege der gewöhnliche Aufenthalt gemäß § 26 Abs…
…muss, womit grundsätzlich der Ausschlussgrund des § 5 Abs 3 FLAG vorliegt. Jedoch hat der VwGH auch folgendes klargestellt (VwGH, 15.11.2005, 2002/14/0103): Personen, die sich während der Arbeitswoche ständig am Betriebsort aufhalten, haben nur dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Hinweis E 6. Oktober…
…Union oder eines Staates, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum anzuwenden ist, als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, soweit sie inländische Einkünfte im Sinne des § 98 haben. Dies gilt nur, wenn ihre Einkünfte im…
…des Vaters verlegte." Daraufhin stellte der Beschwerdeführer am 05.10.2021 den Antrag auf Entscheidung über die Beschwerde an das Bundesfinanzgericht (Vorlageantrag) mit der Begründung: "[…] da sich unter Gesamtbetrachtung der Aufenthalte aus den bisher vorgelegten Beweisen in den Familienbeihilfeverfahren ein gewöhnlicher Aufenthalt mit Unterbrechungen…
…dass er an diesem Ort oder in diesem Land nicht nur vorübergehend verweilt. In diesem Zusammenhang wird daher unterschieden zwischen Orten, an denen jemand sich gewöhnlich, also überwiegend aufhält, und Orten, an denen jemand „nur vorübergehend“ verweilt. Zum ständigen Aufenthalt im Sinn des § 5 Abs…
…Eintritt der Rechtskraft des Bescheides gestellt werden.“ Gemäß § 26 Abs. 1 BAO hat einen Wohnsitz im Sinn der Abgabenvorschriften jemand dort, wo er eine Wohnung innehat unter Umständen, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Den gewöhnlichen Aufenthalt im Sinn…
…wurde die Beschwerdeführerin aufgefordert, binnen sechs Wochen näher bezeichnete Unterlagen zur Berufsausbildung des Sohnes sowie zu dessen gewöhnlichem Aufenthalt vorzulegen, insbesondere Studienbestätigungen, Studienerfolgsnachweise, Angaben zur konkreten Ausgestaltung der Ausbildung sowie geeignete Nachweise zum tatsächlichen Aufenthaltsort. Dieser Aufforderung kam die Beschwerdeführerin fristgerecht nach und legte entsprechende…
…dem Ersuchen des Finanzamtes nicht nachgekommen ist, führte das Finanzamt die Veranlagung durch und erließ den angefochtenen Bescheid. In der Begründung wurde ausgeführt, dass gem. § 1 Abs. 2 EStG 88 eine Person unbeschränkt steuerpflichtig sei, wenn sie in Österreich einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt (länger…
…den Angaben des Bf selbst bzw. seines steuerlichen Vertreters und ist nicht weiter strittig. Rechtliche Beurteilung § 1 EStG 1988 (Persönliche Steuerpflicht) lautet: "(1) Einkommensteuerpflichtig sind nur natürliche Personen. (2) Unbeschränkt steuerpflichtig sind jene natürlichen Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben…
…des Bf. in den Kalenderjahren 2011 und 2012 hinweisen und wurde eine solche Behauptung auch gar nicht aufgestellt. § 1 EStG 1988 bestimmt Folgendes: „(1) Einkommensteuerpflichtig sind nur natürliche Personen. (2) Unbeschränkt steuerpflichtig sind jene natürlichen Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt…
…und Sommerferien sind nach der dargestellten VwGH-Judikatur als vorübergehende Unterbrechungen zu werten, die den gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland nicht beseitigen. Dass der Sohn (melderechtlich) weiterhin einen Hauptwohnsitz in Österreich beibehielt und familiäre bzw. soziale Bindungen fortbestanden, ist für die Beurteilung des "ständigen Aufenthaltes" iSd …
…den Angaben des Bf selbst bzw. seines steuerlichen Vertreters und ist nicht weiter strittig. Rechtliche Beurteilung § 1 EStG 1988 (Persönliche Steuerpflicht) lautet: "(1) Einkommensteuerpflichtig sind nur natürliche Personen. (2) Unbeschränkt steuerpflichtig sind jene natürlichen Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben…