…Nach der Judikatur des VwGH (VwGH 20.06.2000, 98/15/0001) sei bei einer Nichtfortsetzung der Berufsausbildung nach zwei Jahren nicht mehr von einer (nicht für den Familienbeihilfenanspruch schädlichen) Unterbrechung der Berufsausbildung auszugehen. Daher sei in Bezug auf ***Kind1*** von einer Aufgabe der Berufsausbildung…
…der Schulleitung der HTL ***Ort*** so, dass er für das Schuljahr 2021/2022 den Schulunterricht unterbrechen würde um gesundheitlich so stabil zu werden um im Herbst 2022 wieder den Schulbesuch fortsetzten zu können. Daher gibt es von unserer Seite auch keine Abmeldung zum Schulunterricht in…
…93/15/0133: "Wird die Tätigkeit, durch die ein Kind für einen Beruf ausgebildet wurde, nicht mehr wiederaufgenommen, sondern krankheitshalber oder aus welchen Gründen auch immer endgültig beendet, so kann ab der Beendigung nicht mehr von einer Berufsausbildung des Kindes iSd § 2 Abs. 1 lit…
…sondern krankheitshalber oder aus welchen Gründen auch immer endgültig beendet, so könne ab der Beendigung nicht mehr von einer Berufsausbildung des Kindes iSd § 2 Abs 1 lit b FLAG gesprochen werden und es bestehe kein Anspruch auf Familienbeihilfe. (Bloße) Unterbrechungen des tatsächlichen Ausbildungsvorganges (zB Erkrankungen…
…und Lernzeit kommt Indizwirkung für die zeitliche Inanspruchnahme zu (vgl VwGH 30.03.2017, Ra 2017/16/0030 mwN). Nach der VwGH-Judikatur sind Unterbrechungen eines tatsächlichen Berufsausbildungsvorganges (etwa eine Erkrankung, die die Berufsausbildung nur auf begrenzte Zeit unterbricht und nicht ihrer Art nach für…
…Abwesenheit die Fiktion auf, dass die Haushaltszugehörigkeit nicht als aufgehoben gilt. Ein bestehender gemeinsamer Haushalt wird durch gewisse durch Lebensumstände bedingte, auf nicht allzu lange Zeit berechnete Unterbrechungen des Zusammenlebens (wie etwa Krankenhaus- und Erholungsaufenthalte) nicht beseitigt. (Vgl. VwGH 29.04.2013, 2011/16/0195…
…sei festgestellt worden, dass das genannte Kind des Bf. krankheitshalber mit 15.7.2013 vorzeitig aus dem Zivildienst entlassen worden sei und es bis dato keine Berufsausbildung begonnen habe. Die Familienbeihilfe für die Monate Juli 2012 bis Oktober 2012 sei demnach rückzufordern gewesen, da A…
…der dagegen rechtzeitig erhobenen Beschwerde wird vorgebracht, die Tochter habe ab Herbst 2024 die Soziale Schule in OrtX besucht. Krankheitshalber habe sie dann die Schule nach den Osterferien verlassen müssen. Sie sei bis Ende Juni 2025 krankgeschrieben gewesen, habe jedoch bereits im Mai 2025 mit…
…Unterbrechung der Erwerbstätigkeit genüge hierfür nicht. Diesbezüglich verwies die belangte Behörde sodann auf die Beschwerdeschrift des Bf, in welcher er selbst anführe, dass mit 30.06.2021 die berufliche Tätigkeit eingestellt worden und mit 2022 eine Konsulententätigkeit weitergeführt worden sei, welche im November 2023 krankheitshalber…
…Tätigkeit, durch die ein Kind "für einen Beruf ausgebildet" wurde, nicht mehr wiederaufgenommen, sondern krankheitshalber oder aus welchen Gründen auch immer endgültig beendet, so liegt ab der Beendigung keine Berufsausbildung des Kindes mehr vor (VwGH 14.12.1995, 93/15/0133). Der Sohn der Bf…
…vorliegen kann, wenn es durch ein "unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis" (somit zB auch durch eine Krankheit) zu einer Unterbrechung dieser Berufsausbildung (vgl in diesem Zusammenhang auch VwGH vom 16.11.93 Zl 90/14/0108 sowie 98/15/0001 vom 20.2.2002) kommt. Demnach…
…MP." Am 4.11.2014 wurde eine Vorsprache nach langem Krankenstand protokolliert. Therapie werde geplant. Hr. X habe Termin bei REHA-Berater zuletzt krankheitshalber versäumt, sei auf Wunsch neuerlich zugebucht worden. Werde dort seine Befunde mitbringen. "Info über MP." Am 1.12.2014 wurde eine…
…ab 10. Oktober 2006 die Schule nicht mehr besucht und im Rückforderungszeitraum keine Berufsausbildung absolviert, da sie sich krankheitshalber hiezu nicht in der Lage befand. Hätte es sich hiebei lediglich um eine Unterbrechung der Berufsausbildung gehandelt, wäre dies für den Beihilfenanspruch nicht schädlich. Die Tochter…
…blieb insofern ohne rechtliche Konsequenzen, als die Bf ihre Beschwerde innerhalb der nach Ablauf der Hemmung verbleibenden noch offenen Beschwerdefrist einbrachte und diese darüber hinaus aufgrund der Unterbrechung der Beschwerdefrist gemäß 2. Covid-19-Gesetz frühestens am 1.5.2020 zu laufen begann. Im Beschwerdefall…
…bei einer mehrjährigen krankheitsbedingten Unterbrechung der tatsächlichen Berufsausbildung der Familienbeihilfenanspruch nach § 2 Abs. 1 lit. b FLAG nicht bestehen bleibe, weil in einem solchen Fall die Berufsausbildung nicht mehr aufrecht sei. Wird die Berufsausbildung abgebrochen und nicht mehr wiederaufgenommen, sondern krankheitshalber oder aus welchen Gründen…
…ab 1.3.2015 krankheitshalber nicht mehr ausüben können. Seitens des Sozialversicherungsträgers werde kein Krankengeld ausbezahlt. Da sie ab 1. März bis laufend in Österreich nicht beschäftigt gewesen sei, liege eine nicht bloß vorübergehende Unterbrechung der selbstständigen Tätigkeit vor. Eine vorübergehende Unterbrechung sei dann gegeben…
…meines vorigen Antrags) Berichtigung des Bescheides mit Verkürzung des Zeitraums, für den der Anspruch auf Familienbeihilfe nachträglich wegen Unterbrechung durch Präsenz- oder Ausbildungsdienst wegfällt (und zu welchem der Anspruchswegfall irrtümlich nicht rechtzeitig gemeldet wurde), auf maximal 01.11.2015 bis 31.12.2015 und fordere…
…ist. Übersteigt eine krankheitsbedingte Unterbrechung den Zeitraum von zwei Jahren deutlich, ist die Berufsausbildung nicht mehr aufrecht (vgl. VwGH 20.6.2000, 98/15/0001). Wird die Tätigkeit, durch die ein Kind "für einen Beruf ausgebildet" wurde, nicht mehr wiederaufgenommen, sondern krankheitshalber oder aus welchen…
…von 16 Gegenständen "Nicht beurteilt" und habe somit die 5.Klasse nicht erfolgreich absolviert. Grundsätzlich sei darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung des VwGH krankheitsbedingte Unterbrechungen grundsätzlich keine Beendigung der Berufsausbildung darstellten (VwGH 14.12.1995, 93/15/0133 und UFS vom 04.06.2009…
…steht daher, was auch vom Finanzamt anerkannt wurde, der Anspruch auf Familienbeihilfe unbestritten zu. B) Abbruch, Beendigung der Berufsausbildung - Unterbrechung der Berufsausbildung: Nach der Rechtsprechung des VwGH ist es Ziel einer Berufsausbildung im Sinn des § 2 Abs. 1 lit b FLAG, die fachliche Qualifikation für…