…einer Gläubigergleichbehandlung dar. In der Berufungsschrift vom 2. Jänner 2012 habe er auch die Unrichtigkeit der Grundlagen, die für die Erlassung der Abgabenbescheide ausschlaggebend gewesen seien, eingewendet. Aus § 248 BAO ergebe sich, dass der nach Abgabenvorschriften Haftungspflichtige unbeschadet der Einbringung einer Berufung gegen seine Heranziehung…
…einer Gläubigergleichbehandlung dar. In der Berufungsschrift vom 2. Jänner 2012 habe er auch die Unrichtigkeit der Grundlagen, die für die Erlassung der Abgabenbescheide ausschlaggebend gewesen seien, eingewendet. Aus § 248 BAO ergebe sich, dass der nach Abgabenvorschriften Haftungspflichtige unbeschadet der Einbringung einer Berufung gegen seine Heranziehung…
…einer Gläubigergleichbehandlung dar. In der Berufungsschrift vom 2. Jänner 2012 habe er auch die Unrichtigkeit der Grundlagen, die für die Erlassung der Abgabenbescheide ausschlaggebend gewesen seien, eingewendet. Aus § 248 BAO ergebe sich, dass der nach Abgabenvorschriften Haftungspflichtige unbeschadet der Einbringung einer Berufung gegen seine Heranziehung…
…der Haftungspflichtige unter Hinweis auf die gesetzliche Vorschrift, die seine Haftungspflicht begründet, aufzufordern, die Abgabenschuld, für die er haftet, binnen einer Frist von einem Monat zu entrichten. Voraussetzung für eine Haftung sind eine Abgabenforderung gegen den Vertretenen, die Stellung als Vertreter, die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung…
…der Haftungspflichtige unter Hinweis auf die gesetzliche Vorschrift, die seine Haftungspflicht begründet, aufzufordern, die Abgabenschuld, für die er haftet, binnen einer Frist von einem Monat zu entrichten. Voraussetzung für eine Haftung sind eine Abgabenforderung gegen den Vertretenen, die Stellung als Vertreter, die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung…
…welche der Beschwerdeführerin mit Haftungsbescheiden vom 13.09.2018 und 18.09.2018 vorgeschrieben wurden. Gegen diese Bescheide hat die Beschwerdeführerin jedoch fristgerecht am 04.10.2018 Beschwerde eingebracht und damit einen Aussetzungsantrag nach § 212a BAO verbunden. Die Aussetzung der Einhebung der Abgabenforderungen aus Einkommensteuer…
…Dienstgeberabgabe | 2010 | 120,96 | 120,96 | Dienstgeberabgabe | 1/2014 | 35,49 | 35,49 | Summe | | 12.828,59 | 8.984,64 Diese Forderungen haften unberichtigt aus. Zu 2.) Erschwerte Einbringlichkeit der Abgabenforderungen: Im Gegensatz zu …
…der Entscheidung über die Heranziehung zur Haftung grundsätzlich an diesen Abgabenbescheid zu halten (VwGH 3.7.2003, 2000/15/0043). Betreffend die genannten Abgabenansprüche war es dem Bundesfinanzgericht daher verwehrt, darüber im Haftungsverfahren abzusprechen. 2. Kommunalsteuern und Dienstgeberabgaben Zum Einwand des Bf. über die Unrichtigkeit…
…der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit (vgl. das Erkenntnis des VwGH vom 19. Juni 1985, Zl. 84/17/0224). 1.) Vorliegen einer Abgabenforderung gegen den Vertretenen: Die nunmehr mit Haftungsbescheid vom 10.11.2015 geltend gemachten Abgabenschuldigkeiten haften am Abgabenkonto unberichtigt aus. 2.) Uneinbringlichkeit der Abgabenforderungen…
…infolge Vermögenslosigkeit gelöscht wurde. Vertreterstellung Die vorgenannte Gesellschaft wurde mit Gesellschafterbeschluss vom D-5 gegründet und der Bf. mit Gesellschafterbeschluss vom D-7 zum Geschäftsführer bestellt und am D-4 wieder abberufen. Abgabenforderungen Aktenkundig ist ein an die GmbH adressierter Bescheid vom 25.08.2020…
…250 Abs. 1 lit. c BAO), soll die Behörde in die Lage versetzt werden, klar zu erkennen, welche Unrichtigkeit der Beschwerdeführer dem Bescheid anlastet. Die dbzgl. Erklärung muss somit einen bestimmten oder zumindest bestimmbaren Inhalt haben. Das bloße Vorbringen, Abgaben seien unrichtig festgesetzt worden, reicht…
…nämlich wenn ein Unternehmen einen Experten mit der Lohnverrechnung beauftragt und diesem alle relevanten Sachverhaltsgrundlagen offenlegt, trifft den Geschäftsführer bei Unrichtigkeit der rechtlichen Beurteilung durch den Experten (hier: Steuerberater) kein Verschulden und somit auch keine Haftung. Die Festsetzung der gegenständlichen Abgaben erfolgte - wie bereits ausgeführt…
…Vielmehr erstreckt sich die Haftung gemäß § 9 BAO auf Abgaben, deren Zahlungstermin (Fälligkeit) in die Zeit der Vertretungstätigkeit fällt. Dabei kann die Haftung auch für Abgabenforderungen bestehen, die erst nach Betriebseinstellung zu entrichten sind, wenn etwa – wie hier – Abgabenschulden erst im Zuge einer späteren Außenprüfung…
…Ges***. Im Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht brachte der Beschwerdeführer keine weiteren substantiellen Hinweise vor, die die Unrichtigkeit der Höhe der Gebühr untermauern könnten. Somit stellt das Bundesfinanzgericht fest, dass die Beträge für die der Beschwerdeführer herangezogen wurde der Höhe und dem Grunde nach korrekt sind…
…der von einer Geschäftsführerin zu fordernden Sorgfalt die Unrichtigkeit von Abgabenerklärungen - beispielsweise als Folge fehlerhafter Buchungen - nicht habe erkennen können. Als nicht ausreichend wird seitens des BFG jedenfalls erachtet, sich - wie die Bf. - lediglich über die Existenz von Abgabenerklärungen zu informieren, ohne sich mit der…
…Ges***. Im Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht brachte der Beschwerdeführer keine weiteren substantiellen Hinweise vor, die die Unrichtigkeit der Höhe der Gebühr untermauern könnten. Somit stellt das Bundesfinanzgericht fest, dass die Beträge für die der Beschwerdeführer herangezogen wurde der Höhe und dem Grunde nach korrekt sind…
…Ges***. Im Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht brachte der Beschwerdeführer keine weiteren substantiellen Hinweise vor, die die Unrichtigkeit der Höhe der Gebühr untermauern könnten. Somit stellt das Bundesfinanzgericht fest, dass die Beträge für die der Beschwerdeführer herangezogen wurde, der Höhe und dem Grunde nach korrekt sind…
…auch die Geschäftsführer der Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die gemäß § 18 Abs. 1 GmbHG die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten haben. Voraussetzung für die Haftungsinanspruchnahme nach § 9 BAO sind somit • eine Abgabenforderung gegen die Vertretene (Gesellschaft), • die Stellung als Vertreter, • die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung, …
…das Vorliegen der Uneinbringlichkeit im Sinne des § 9 BAO bereits dann anzunehmen, wenn im Laufe des Konkursverfahrens feststeht, dass die Abgabenforderung im Konkurs mangels ausreichenden Vermögens nicht befriedigt werden kann. In diesem Fall ist daher kein Abwarten der vollständigen Abwicklung des Konkursverfahrens erforderlich. Der nach…
…Bescheid erlassen worden sei, sondern sich die Haftung auf die von der Gesellschaft dem Finanzamt bekannt gegebenen Selbstbemessungsabgaben stütze. Aus diesem Grund könne die Richtigkeit dieser Selbstbemessungsabgaben nach ständiger Rechtsprechung im Haftungsverfahren angefochten werden. Die Unrichtigkeit der Selbstbemessung ergäbe sich daraus, dass die Lohnsteuer unrichtigerweise…