…hinsichtlich der kostenpflichtigen Kurzparkzonen in Wien und darüber hinaus auch noch hinsichtlich kostenfreier Parkdauer hier mit der praktizierten Form einer personenselektiven, wohnsitzabhängigen sowohl Parkgebühren-Erlassung als auch uneingeschränkter Parkzeit eine klare und nachvollziehbare Ungleichbehandlung vorliege, zumal die Strafverfügung ohne vorherige Lenkererhebung an Sie ergangen sei…
…Die Bf. als Veranstalterin von gewerblichem Kartenpokerspiel sei von ihrer finanziellen Belastung her gegenüber der Spielbankkonzessionärin im Nachteil und aus § 57 Abs. 6 Z 1 GSpG könne eine Ungleichbehandlung der Bf. gegenüber der Spielbankenkonzessionärin abgeleitet werden. Es stelle sich die Frage, ob Spielerschutzerwägungen eine verbotene…
… 57 Abs. 6 GSpG von der Glücksspielabgabe befreit sei, selbst wenn die gleiche Tätigkeit ausgeübt werde. Diese Ungleichbehandlung stelle eine unionsrechtswidrige Beihilfe dar. Dadurch würden der **SPIELBANKKONZESSIONÄRIN** bedeutende wirtschaftliche Vorteile zugeführt. Die Besteuerung nach § 28 GSpG führe zu einer selektiven und unmittelbaren Begünstigung der **SPIELBANKKONZESSIONÄRIN…
1. Phase: Verteilung der verdeckten und/oder offenen Karten an die Spieler, wie bei Seven Card Stud, z.B. bei Texas Hold'em Poker und Omaha kommt noch das Auflegen der Gemeinschaftskarten dazu, die jeder sehen und benutzen kann. Die Spieler bilden "ihr Blatt." Diese…
Diese zitierten höchstgerichtlichen Entscheidungen ergingen zum ordnungspolitischen Teil des Glücksspielgesetzes. Bei den Glücksspielabgaben liegt keine conditio sine qua non im Verhältnis zu § 3 GSpG vor. Wie zu § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7b GebG idFv 1.1.2011 kann man auch bei der Glücksspielabgabe…
…für "- Glücksspiele, für die Abgaben gemäß § 28 GSpG zu entrichten sind", ist dessen Zweck als Doppelbesteuerungsvermeidung unmittelbar evident. Eine Ungleichbehandlung der Bf. gegenüber der Spielbankkonzessionärin kann aus § 57 Abs. 6 Z 1 GSpG nicht abgeleitet werden. 8.5.2.8. Zusammenhang zwischen Steuern und Glücksspiel…
Bei Schadenersatzpflicht der Spielbank gemäß § 25 Abs. 3 GSpG, wenn sie den Spieler trotz dessen bereits existenzbedrohlichen Spielverhaltens nicht rechtzeitig sperrt, kann die Frage sein, ob der von der Spielbank gezahlte Schadenersatz von der Bemessungsgrundlage der Steuer abzugsfähig oder eine Rückerstattung wegen Rückgängigmachung des Vertrages…
…sind, und demgegenüber der Konzessionär gemäß § 14 GSpG zwar lediglich 25% Glücksspielabgabe zu zahlen hat, liegt darin keine Ungleichbehandlung, da die Glücksspielabgabenpflicht für Ausspielungen über Glücksspielautomaten und Video-Lotterie-Terminals mit der steuerlichen Belastung des Spielbankkonzessionärs in Höhe von 30% gleichgestellt wurde. (657 BlgNR 24…
Nach den Entscheidungen des EMGR ist für den Verhältnismäßgkeitsgrundsatz der geltende Steuersatz nicht entscheidend. Die Bf. kann sich daher nicht hinsichtlich der 16% vom Einsatz auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz berufen. Wie bereits dargestellt, sind sowohl Konzessionäre und Bewilligungsinhaber nach mehreren Bestimmungen glücksspielabgabenpflichtig, ebenso wie die Bf…
…und Glücksspielabgabe, vergleichbar § 15 Abs. 3 GebG. Eine steuerliche Ungleichbehandlung kann auch nicht darin liegen, dass diese Glücksspielabgabe für konzessionierte Spielbanken als besondere Glücksspielabgabe Spielbankabgabe heißt und nicht konzessionierte Unternehmungen mit den Glücksspielen der allgemeinen Glückspielabgabe unterliegen. Aus der historischen Interpretation des § 57 Abs. 6…
…Demzufolge seien von diesen Einnahmen die angefallenen Kosten in Abzug zu bringen (im gegenständlichen Fall in gleicher Höhe). ad Verfassungswidrige Ungleichbehandlung: Durch die Ungleichbehandlung zwischen - Auszahlung von km-Geldern an einen nicht wesentlich beteiligten GF (= keine DB/DZ-Pflicht) und - Auszahlung von km-Geldern…
…Gleichheitssatzes und gemessen an den mit der Regelung verfolgten Absichten des Gesetzgebers - ebendieselben Wertungsgesichtspunkte zutreffen, wie auf die im Gesetz geregelten Fälle und auf den daher - schon zur Vermeidung einer verfassungsrechtlich bedenklichen Ungleichbehandlung - auch dieselben Rechtsfolgen angewendet werden müssen (vgl. VwGH vom 17.10.2012…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch ihren gesetzlichen Vertreter ***1***, ***2*** und weiter vertreten durch Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH, Renngasse 1 Tür Freyung, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 27. März 2017…
…als subsidiär Schutzberechtigte andererseits zuerkannt worden ist auseinandergesetzt. Der VfGH (10.10.2018, E 4248/2017 u.a.) erblickt in der Differenzierung zwischen Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten keine unsachliche Ungleichbehandlung. Es bestünden zwischen diesen Gruppen im ausreichenden Maße Unterschiede, die eine Differenzierung zu rechtfertigen vermögen.…
…der Vertreter der Bf. den postalisch übermittelten Bescheid am 19. Februar 2025 übernommen. In der dagegen durch den steuerlichen Vertreter eingebrachten Beschwerde vom 18. März 2025 wird die Ungleichbehandlung der verschiedenen Anträge der Bf. geltend gemacht: Die Anträge betr. Fixkostenzuschuss und Verlustersatz, für die Zinsen…
…des Gleichheitssatzes und gemessen an den mit der Regelung verfolgten Absichten des Gesetzgebers - ebendieselben Wertungsgesichtspunkte zutreffen wie auf die im Gesetz geregelten Fälle und auf den daher - schon zur Vermeidung einer verfassungsrechtlich bedenklichen Ungleichbehandlung - auch dieselben Rechtsfolgen angewendet werden müssen (vgl VwGH 25.4.2019…
…Ungleichbehandlung von Zuwendungen an in Deutschland ansässige Begünstigte im Vergleich zu Zuwendungen an im Inland ansässige Begünstigte aufgrund der Regelung der novellierte Fassung des § 13 Abs. 3 letzter Absatz KStG 1988 erleidet, ebenso der Grundfreiheit des freien Kapitalverkehrs entgegen. Vorbringen betreffend die Rechtfertigung der Ungleichbehandlung…
…erblicken ist (BFG 31.8.2016, RV/7101264/2016). Eine solche Unsachlichkeit bzw. ungerechtfertigte Ungleichbehandlung läge im Gegenteil gerade dann vor, wenn für den Beihilfenanspruch die Leistung freiwilliger Tätigkeiten auch bei nicht bescheidmäßig anerkannten Einrichtungen, welche weder die in § 8 FreiwG normierten umfassenden Voraussetzungen erfüllen…
…Umsatzsteuer ab November 2016 gänzlich eingestellt worden. Diesen Ausführungen folgend seien die Forderungen der Abgabenbehörde im Vergleich zu den weiteren Verbindlichkeiten nicht gleichmäßig behandelt worden. In welchem Ausmaß die Ungleichbehandlung stattgefunden habe, sei trotz der gesetzlichen und in der Rechtsprechung entwickelten Verpflichtung dazu, vom Bf…
…im konkreten Fall auf die Gallenkrankheit. Würde der Prozentsatz auf die - alle Leiden einbeziehende - Erwerbsminderung (70%) Bezug nehmen, würde dies eine Ungleichbehandlung von betroffenen Personen und damit eine steuerliche Benachteiligung von Personen bedeuten, die zwar der gleichen Diätverpflegung bedürfen, aufgrund des Fehlens zusätzlicher Behinderungen aber…