IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Julia Schlegl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 19. Februar 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 6. Februar 2024 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für das Kind…
…17.2.1994, 93/16/0020; wiederum VwGH 20.12.2001, 2000/16/0637). Unabwendbarkeit liegt auch vor, wenn die Partei den Eintritt des Ereignisses vorhersah, dieses aber mit den einem Durchschnittsmenschen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nicht verhindern konnte (VwGH 31.10.1991, 90/16…
…92/04/0194). Es sei nicht einmal behauptet worden, die Umbau- und Übersiedelungstätigkeiten seien unvorhergesehen eingetreten. Die Unabwendbarkeit wird mit Hinweis darauf verneint, dass bei der Führung eines Unternehmens Sorge zu tragen sei, eine erhöhte Aufmerksamkeit und Voraussicht bei der Überwachung der für die Übernahme…
…§ 308 Rz19f mit Judikaturverweisen) Die bloße Unaufklärbarkeit der Gründe für die Unkenntnis vom Zustellvorgang reicht für eine Wiedereinsetzung nicht aus, da hiermit noch nicht die Unabwendbarkeit eines Ereignisses glaubhaft gemacht wurde (BFG 6.10.2015, RV/7300054/2015). Wenn die Bf. ihren Wiedereinsetzungsantrag damit begründet…
… 308 Abs 1 BAO zu begründen. Ebenso wenig ist daraus eine Unabwendbarkeit iSd leg cit ableitbar. Abgesehen davon ist dem Bf die mangelhafte Kommunikation zur Last zu legen. Seine "eingeschränkte Verfügbarkeit […] auf Grund seiner gemeinnützigen Tätigkeit im Ausland (also jährlich mehrmonatige Aufenthalte im Ausland…
…zu verlängern. Unvorhersehbar ist ein Ereignis, dessen Eintritt aus der subjektiven Perspektive des Betroffenen nicht zu erwarten war. Unabwendbarkeit liegt vor, wenn sich ein Ereignis nach den objektiven Verhältnissen auch für eine normative Vergleichsfigur nicht verhindern lässt (Lewisch in WK StPO § 364 Rz 19). In…
…14.6.2017, RV/3100396/2017), so würde die Qualifikation dieses Ereignisses in weiterer Folge an den Eigenschaften der "Unvorhersehbarkeit" bzw. "Unabwendbarkeit" scheitern. Ferner sei noch zu erwähnen, dass die Wiedereinsetzungswerberin im Wiedereinsetzungsantrag jene unvorhergesehene bzw. unabwendbare Ereignis konkret zu bezeichnen hat, welche sie an…
…der finanzstrafrechtlichen Vorschriften vorauszusetzen, da dieser Rechtshandlungen wie Erstattung einer Selbstanzeige vollbringt. Ein durch einen Blick ins FinStrG leicht zu vermeiden gewesener Rechtsirrtum erfüllt die gesetzliche Voraussetzung der Unabwendbarkeit nicht. Dadurch ist hier ebenfalls nicht von einem unvorhergesehenen Ereignis auszugehen bzw. jedenfalls nicht von einem…
…16/0051; 22. 11. 1999, 96/17/0415). Im Gegensatz dazu wird bei der Beurteilung der Unabwendbarkeit von der Judikatur ein objektiver Maßstab angelegt. Abgestellt wird darauf, ob der Eintritt des Ereignisses durch einen Durchschnittsmenschen objektiv verhindert werden hätte können (VwGH 19. 3. 2003, 2000…
…Zustellregelungen des Sozialbetrugsbekämpfungsgesetzes unmittelbar aus dem Gesetz zu entnehmen. Bei der Beurteilung der Kriterien hinsichtlich Unvorhersehbarkeit und Unabwendbarkeit hat sich das Bundesfinanzgericht an der höchstgerichtlichen Judikatur orientiert. Das Vorliegen einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung war daher zu verneinen und spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 15…
…nach den Umständen durch einen Blick ins Finanzstrafgesetz oder in die Datenbank des BFG - es gibt dort zahlreiche Erkenntnisse zur nicht zulässigen Einbringung von Rechtsmitteln mittels E-Mail - leicht zu vermeiden gewesener Rechtsirrtum erfüllt die gesetzliche Voraussetzung der Unabwendbarkeit nicht. Es gibt keinerlei Anhaltspunkte dafür…
…Als unvorhergesehen ist ein Ereignis dann zu beurteilen, wenn damit nicht gerechnet werden konnte und unter Bedachtnahme der persönlich zumutbaren Aufmerksamkeit mit dem Eintritt eines solchen Ereignis nicht zu rechnen war. Die Unabwendbarkeit kommt damit zum Ausdruck, wenn mit den einem Durchschnittsmenschen zur Verfügung stehenden…
…(Ab Freitag, den 1. Juli 2022 bin ich urlaubsbedingt nicht mehr in der Kanzlei anwesend)…" Zum Tatbestandsmerkmal der Unabwendbarkeit bzw. Unvorhersehbarkeit des Irrtums ist schon aus dem dargestellten Ablauf erkennbar, dass der Irrtum über den Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung weder unvorhersehbar noch unabwendbar war…
…entsprechen mag). Folgt man der Argumentation des (steuerlichen) Vertreters, könnte nämliche jede Nachlässigkeit zur Unabwendbarkeit eines Ereignisses (Fristversäumnis) führen. Somit steht bereits dieses Tatbestandsmerkmal einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand entgegen. Der Vollständigkeit halber sei aber auch noch auf die weitere Voraussetzung, welche für eine…
…im Finanzstrafverfahren, die Finanzstrafbehörde zumindest von der Ortsabwesenheit zu informieren oder (richtiger) eine für die Dauer des Aufenthaltes in Deutschland temporäre Änderung der Abgabestelle zu melden. Aufgrund des aufgeführten Sachverhaltes ist ersichtlich, dass weder die Unvorhersehbarkeit noch die Unabwendbarkeit vorliegen. Es ist weiters ersichtlich, dass…
…behauptet im Vorlageantrag zwar, dass die Nichtverfügbarkeit des Hauptdarstellers des Bachelorfilmes zum vereinbarten Zeitpunkt ein unvorhergesehenes und ein unabwendbares Ereignis war. Sie macht aber keine Angaben dazu, worin genau die Unvorhersehbarkeit und Unabwendbarkeit gelegen ist. Die Bf. gibt weder an, wann genau der ursprüngliche Filmdreh…
…zu haben wäre nicht haltbar, weil die Zustellung elektronisch via FinanzOnline erfolgte. Sonstige Gründe für eine allfällige Unvorhersehbarkeit oder Unabwendbarkeit wurden im Schreiben nicht angeführt. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand war daher nicht möglich. Mit Schreiben vom 28.10.2020, beim Finanzamt am 29…
…B 203, 204/97, ZfVB 1998/2/535, wonach ein nach den Umständen leicht zu vermeiden gewesener Rechtsirrtum die Voraussetzung der Unabwendbarkeit nicht erfüllt), etwa wenn der Irrtum von der Behörde veranlasst wurde (VwGH 20.06.1986, 84/17/0136). Nach Fink (Wiedereinsetzung, 86) stellt…
…B 203, 204/97, wonach ein nach den Umständen leicht zu vermeiden gewesener Rechtsirrtum die Voraussetzung der Unabwendbarkeit nicht erfüllt). Insbesondere stellen geänderte Rechtsauslegungen durch die Behörden oder unterschiedliche Entscheidungen der Abgabenbehörde zweiter Instanz für sich genommen keine unvorhergesehenen Ereignisse iSd § 308 BAO dar, die…
…entsprechen mag. Folgt man der Argumentation des steuerlichen Vertreters, könnte nämlich jede Nachlässigkeit zur Unabwendbarkeit eines Ereignisses (hier: Fristversäumnis) führen. Somit steht bereits dieses Tatbestandsmerkmal einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand entgegen. Der Vollständigkeit halber sei aber auch noch auf die weitere Voraussetzung, welche für…