IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Senatsvorsitzenden Mag. Erich Schwaiger, den Richter Mag. Patrick Brandstetter sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Patrick Friedrich und Mag. Armin Üblagger in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 21. Mai 2024 gegen den Bescheid…
…aber ansonsten bei ihrer Verantwortung die Fakturen mit gesondertem Umsatzsteuerausweis nicht erstellt zu haben, respektive stellt diese ob gesetzlicher Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten, mangels Vereinnahmung jedweder Beträge das Entstehen der Umsatzsteuerschuld per se in Abrede. 3. Rechtliche Würdigung 3.1. Rechtsgrundlagen Nach der Bestimmung des …
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden den Senatsvorsitzenden***Ri***, den Richter***1*** und die fachkundigen Laienrichter ***16*** und ***3*** in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Brandstätter Scherbaum Rechtsanwälte OG, Tuchlauben 13/12 (Eingang Kleeblattgasse…
…2010 in Höhe von € 28.932,61 mit dem gegenständlichen Haftungsbescheid gegen über dem Bf. nach Untergang des Vereines grundsätzlich rechtlich möglich war und die Einwendungen des Bf. auch hinsichtlich der der Haftung zugrunde liegende Umsatzsteuerschuld (Vorliegen der Befreiungsvoraussetzungen des § 6 Abs. 1 Z…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache X.Y., gegen die Bescheide des Finanzamtes I. vom 1. Dezember 2011, betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens Umsatzsteuer 2002 bis 2005, Umsatzsteuer 2002 bis 2009, Körperschaftsteuer 2002 bis 2009, Haftungsbescheide betreffend Kapitalertragsteuer…
…diese Umsatzsteuer, welche in einer Rechnung ausgewiesen war, hinzuaddiert, weil jedenfalls eine Umsatzsteuerschuld infolge Rechnungslegung entstanden wäre. Hinsichtlich der Geschäftsfälle G und J, welche auch Selbstabholungsfälle gewesen sein sollen: Zur Causa J: Sie verweise auf den Aktenvermerk des Betriebsprüfers vom 21. September 2007, Arbeitsbogen Bl…
…dem Lagerbestand zum Ansatz gebracht, weil andererseits auch kein Materialeinkauf zur allfälligen Instandsetzung der beiden verkauften Ys abgezogen wurde. Im Zweifel zugunsten für den Beschuldigten wird von dieser Umsatzsteuerschuld - wie von der Amtsbeauftragten vorgeschlagen - die Umsatzsteuer aus dem Versicherungsfall H (Arbeitsbogen Bl. 204) in Höhe…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, vertreten durch ***BfKomp***, über die Beschwerde vom 7. Dezember 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Lilienfeld St. Pölten vom 11. Juli 2012 betreffend Umsatzsteuer 12.2011 und Umsatzsteuer 2011 Steuernummer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache der Dr. AS, als Insolvenzverwalterin der E. KEG, Wien, gegen die Bescheide des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart vom 03.06.2014, betreffend Umsatzsteuer 2011, 2012 und 2013, zu Recht erkannt: Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Ursula Leopold in der Beschwerdesache Bf, Adr., vertreten durch die KPMG Alpen-Treuhand GmbH, Porzellangasse 51, 1090 Wien, gegen den Bescheid des FA Graz-Stadt vom 30. Juli 2009, betreffend Verspätungszuschlag zu Recht erkannt…
Gemäß § 167 Abs. 2 BAO hat das Bundesfinanzgericht unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Abgabenverfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache als erwiesen anzunehmen ist oder nicht. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (siehe dazu ggfs. die beispielhaft angeführten Erkenntnisse bei Ritz, BAO6, § 167…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache Beschwerdeführer, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 15.10.2009, betreffend Haftung für die Umsatzsteuer gem. § 27 Abs 4 UStG zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird abgewiesen. Eine Revision an…
…unzulässigem Reverse-Charge-Hinweis im Nettowert von 1.015.689,43 € gelegt. Daraus resultierte als Maximalbetrag für die Heranziehung eines Gesamtschuldners eine Umsatzsteuerschuld von 203.137,88 €. Die Steuerschuld der MEG entstand nach § 19 (2) UStG 1994 infolge Erbringung der mit Werkvertrag vom…
…auch die Erwerberin vertritt, einen Umbuchungsantrag erst nach Fälligkeit der auf die Unternehmensveräußerung entfallenen Umsatzsteuer, sodass die in der Folge durchgeführte Umbuchung der Umsatzsteuergutschrift der Erwerberin zu keiner termingerechten Tilgung der Umsatzsteuerschuld der Veräußerin führt, und wird auch kein rechtzeitiger Stundungsantrag gestellt, so geht ein…
2. Das Faktum, dass tatsächlich die Firma E. die Waren empfangen hat, ergibt sich aber allein schon daraus, dass zwischen Firma X-AG und der Firma E. als Zahlungskondition „net 60 Tage" vereinbart war, also 60 Tage nach der Lieferung ab Werk und E. ja…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Thomas Krumenacker in der Beschwerdesache der XY gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 05.06.2012, betreffend Umsatzsteuer für 2009 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.a Karin Peherstorfer P.LL.M in der Beschwerdesache des IV, AdresseIV, als Insolvenzverwalter im Konkurs der Bf, AdresseBf, gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Neunkirchen Wr. Neustadt vom 15.3.2016 betreffend Körperschaftsteuer 2007 bis…
…GP 22). Somit ist ausschließlich darauf abzustellen, ob der Beschwerdeführer die in Rede stehende Umsatzsteuerschuld für das Jahr 2015 geschuldet und entrichtet hat. Der Beschwerdeführer ist nach § 19 iVm § 1 Abs 1 Z 1 UStG 1994 Steuerschuldner der gegenständlichen mit einem Grundstück in Zusammenhang stehenden…
…Bf zugestellt worden, trotzdem ist er gegenüber dem Bf wirksam geworden, denn anders als im Feststellungsverfahren, das vom Wesen der Einheitlichkeit der Feststellung geprägt, ist die Umsatzsteuerschuld nach § 19 Abs. 2 BAO auf beide ehemaligen Miteigentümer übergegangen, für die sie als Gesamtschuldner nach § 6 Abs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache Beschwerdeführerin, AdresseI, vertreten durch Wirtschaftstreuhänder, AdresseII gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 23.11.2010, betreffend Umsatzsteuer 2007 zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer 2007 beträgt…