…reichte die Umsatzsteuererklärungen für die Zeiträume 2013 und 2014 erstmals am 29.03.2016 ein. Das Finanzamt setzte für die verspätete Abgabe Verspätungszuschläge mit Bescheid vom 14.04.2016 fest. Dagegen wurde Beschwerde vom 18.05.2016 erhoben: die BF sei ihrer Umsatzsteuerpflicht irrtümlich in…
…§ 135 Tz 4 und 10 mwN). Es ist unbestritten, dass die Umsatzsteuererklärungen für die Jahre 2011 bis 2015 nicht spätestens am 30.06. des Folgejahres sondern nach der Aktenlage erst am 24.03.2017 eingereicht worden sind und auch keine Umsatzsteuervoranmeldungen bzw. verspätete Umsatzsteuervoranmeldungen für…
…weil sie nicht vorsätzlich handelte. Für die BF spricht, dass sie gleich nach Erkennen der falschen Vorgangsweise von sich aus für die zurückliegenden Jahre Umsatzsteuererklärungen in Österreich eingereicht hat, die offenen Beträge sofort entrichtete und auch sonst ab diesem Zeitpunkt ihren umsatzsteuerlichen Pflichten nachgekommen ist…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. in der Beschwerdesache Bf, Adr, vertreten durch AUDITAX Steuerberatungsgesellschaft mbH, Guntramsdorfer Straße 103, 2340 Mödling über die Beschwerde vom 25.05.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Baden…
…die eindeutig kein Dienstverhältnis abschließen wollten. So wurden vom jeweiligen Auftraggeber keine Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge einbehalten, der Bf erklärte als Handelsvertreter Einkünfte aus Gewerbebetrieb und reichte Umsatzsteuererklärungen ein. Ein gewichtiges Indiz für eine selbständige Tätigkeit ist weiters, dass der Bf an seine Auftraggeber Rechnungen mit…
…2024 wurde der Beschwerdeführerin (Bf.) (zugestellt an die steuerliche Vertretung) eine Zwangsstrafe angedroht, da offenbar übersehen worden sei die Umsatzsteuererklärungen für das Jahr 2022 sowie die Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften/ gemeinschaften (Feststellungserklärung) für das Jahr 2022 fristgerecht einzureichen. Es wurde eine Nachfrist bis 14…
…Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Mit Bescheid vom 3.1.2025 wurde Frau ***Bf1*** (in der Folge "Beschwerdeführerin") ersucht, die Einkommens- und Umsatzsteuererklärungen für das Jahr 2023 bis 10.2.2025 einzureichen. Für den Fall, dass diesem Ersuchen nicht Folge geleistet wird…
…erst für Jänner 2025 die Bereitstellung einer Bilanzbuchhalterin zugesagt. Um Erstreckung des Abgabetermins bis 28.02.2025 wurde ersucht. Gewährung - Fristverlängerung: Das Finanzamt gewährte die Fristverlängerung zur Einreichung der Einkommensteuererklärung (Formular E1) und Umsatzsteuererklärung (Formular U1) bis zum 28. Februar 2025. Ansuchen um Fristverlängerung vom…
…Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Am 12.9.2014 reichte der Beschwerdeführer die Einkommen- und Umsatzsteuererklärungen für das Jahr 2013 ein (OZ 1 und 2). In der Einkommensteuererklärung gab der Beschwerdeführer einen Verlust aus selbständiger Arbeit in Höhe von -7.972,24 € an. Dabei wurden keine…
…Verfahrensgang Mit Bescheid vom 03. Juli 2024 wurde der Beschwerdeführerin (Bf.) (zugestellt an die steuerliche Vertretung) eine Zwangsstrafe angedroht, da offenbar übersehen worden sei die Umsatzsteuererklärungen für die Jahre 2020 und 2021 fristgerecht einzureichen. Es wurde eine Nachfrist bis 12. August 2024 gesetzt und jeweils…
…nicht zulässig. Begründung Herr ***1*** ***2***, Beschwerdeführer, führte einen Gewerbetrieb und war zur Abgabe von Umsatzsteuererklärungen verpflichtet. Für das Jahr 2020 wurde am 11.05.2023 vom Finanzamt ein Umsatzsteuerbescheid, in dem die Besteuerungsgrundlagen wegen Nichtabgabe der Steuererklärungen gemäß § 184 BAO im Schätzungswege ermittelt wurden…
…1010 Wien, über die Beschwerde vom 25. Jänner 2023 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 25. Juli 2022 betreffend Festsetzung einer Zwangsstrafe hinsichtlich Nichteinreichung der Abgabenerklärungen der Einkünfte von Personengesellschaften und der Umsatzsteuererklärungen jeweils für die Jahre 2017, 2018 und 2019, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu…
…hat. Aufgrund der Abgabe von unrichtigen Erklärungen wurde die Steuerlast in den Umsatzsteuerbescheiden und in den Einkommensteuerbescheiden von der Behörde zu niedrig festgesetzt, weshalb eine Abgabenverkürzung bewirkt wurde. Jedem Unternehmer ist die Pflicht zur Abgabe von richtigen Umsatzsteuererklärungen und Einkommensteuererklärungen bekannt. Es ist davon auszugehen…
…Bescheid des Finanzamtes ***FA*** vom 23. Juni 2017, Steuernummer ***BF1StNr1***, betreffend die Festsetzung einer Zwangsstrafe in Höhe von € 300 wegen Nichtabgabe der Einkommensteuer- und Umsatzsteuererklärungen 2015 zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. II…
…werden konnten. Die objektive Tatseite der Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht ist im Beschwerdefall nach dem in freier Beweiswürdigung festgestellten Sachverhalt mangels Offenlegung die Umsatzsteuer begründender Sachverhalte (Umsatzsteuererklärung) unstrittig erfüllt. Infolge dessen wurde die Umsatzsteuer mangels Kenntnis der Behörde nicht festgesetzt und auch…
…den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang 1. In den Umsatzsteuererklärungen 2010 bis 2016 machte die beschwerdeführende Partei (kurz: bP) positive Vorsteuerberichtigungen gemäß § 12 Abs 10 UStG 1994 geltend, wobei die Veranlagungen antragsgemäß erfolgten. 2. Infolge einer Außenprüfung…
…Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Im Erstverfahren wurden Umsatzsteuererklärungen 2016 bis 2019 vorgelegt, die zunächst nicht die volle Umsatzhöhe enthielten. Bei der Neufestsetzung der Umsätze wurden keine Vorsteuern berücksichtigt…
…Bestandteil des Spruches dieses Erkenntnisses. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe Bisheriger Verfahrensgang In ihren Umsatzsteuererklärungen 2011 bis 2013 machte die beschwerdeführende Gesellschaft (in der Folge kurz: Bf.) positive Vorsteuerberichtigungen gemäß …
…Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (Bf.) machte in den Umsatzsteuererklärungen der beschwerdegegenständlichen Jahre 2005 und 2006 aus der Vermietung der Eigentumswohnung in Gasse, Vorsteuern iHv € 3.855,31 bzw. € 8.204,69 geltend…
…Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Bescheiden vom 12.06.2017 und 30.08.2017 ersuchte das Finanzamt den Beschwerdeführer (Bf.) um Nachholung der Einkommen- und Umsatzsteuererklärungen für das Jahr 2015 bis 04.07.2017 bzw. 20.09.2017…