…Dem BFG-Erkenntnis RV/7101964/2014 vom 19.10.2020 sei zu entnehmen, dass in den Jahren 2006 bis 2011 ein Umsatzsteuerbetrugssystem im Bereich des Getränkehandels bestanden habe, indem slowakische und ungarische Abnehmer in hohem Maß über einen längeren Zeitraum regelmäßig bei österreichischen Getränkehändlern Waren…
…ersichtlich, wie die Beschwerdeführerin in Erfahrung bringen hätte sollen, dass es in den Jahren 2006 bis 2011 ein Umsatzsteuerbetrugssystem im Bereich des Getränkehandels gegeben hat. Selbst wenn sie durch eine Recherche in der FinDok auf das dort veröffentliche Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 19.10.2020…
…2010 und 2011 Ergebnisse aus den Erhebungen der Steuerfahndung, die auf Grund einer anonymen Anzeige tätig geworden ist, legen ein Umsatzsteuerbetrugssystem im Bereich des Getränkehandels dar. So konnte über das Mehrwertsteuerinformationssystem festgestellt werden, dass bestimmte ausländische Unternehmen im hohen Ausmaß über einen längeren Zeitraum regelmäßig…
Im Rahmen der Beschwerdevorentscheidung hat das Finanzamt die Einkünfte aus der Tätigkeit als Heiler abweichend davon ausgehend von den von der Ehefrau erklärten Einnahmen geschätzt. Das Finanzamt ist in der Beschwerdevorentscheidung von folgenden Einnahmen ausgegangen: 2011: € 10.000, 2012: € 13.000 und 2013…
Auch diese Rechnungen weisen auf den Kassa Eingangsbelegen einen Firmenstempel und eine unleserliche Unterschrift auf, die keinerlei Ähnlichkeit zur Musterzeichnung des Geschäftsführers S.D. laut Musterzeichnung im Firmenbuch zeigt. Auf der Rechnungen scheint eine Bankverbindung bei der Bank Austria auf. D.GmbH: Rechnung vom 31…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch ***1*** in der Beschwerdesache X.GmbH, ***Bf1-Adr*** über die Beschwerde vom 26.05.2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 23.04.2021, Steuernummer SN, betreffend die Abweisung des Antrages auf Herabsetzung von Säumniszuschlägen gemäß…
***QR*** erhielt 55 % der Rechnungssummen, damit er seine zuvor geleisteten Auslagen abdecken konnte. ***QR*** wusste, dass es sich bei sämtlichen Rechnungen der ***AB*** um Deckungsrechnungen handelte, denen keine Leistungserbringung der genannten Unternehmen zugrunde lag. Aus den Seiten 40 ff. dieses Urteils ist zu entnehmen, dass…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Hallas & Partner Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, Praterstraße 38, 1020 Wien, über die Beschwerde (vormals Berufung) vom 28.10.2003 gegen die Bescheide des FA Wien 8…
Das Recht auf Vorsteuerabzug wird auch dadurch nicht berührt, dass in der Lieferkette, zu der diese Umsätze gehören, ein anderer Umsatz, der diesem Umsatz vorausgeht oder nachfolgt, mit einem Mehrwertsteuerbetrug behaftet ist, ohne dass der Steuerpflichtige hievon Kenntnis hat oder haben kann (vgl. EuGH 12…
3. die Mehrwertsteueridentifikationsnummer im Sinne des Artikels 214, unter der der Steuerpflichtige die Gegenstände geliefert oder die Dienstleistung erbracht hat; 4. die Mehrwertsteueridentifikationsnummer im Sinn des Artikels 214, unter der der Erwerber oder Dienstleistungsempfänger eine Lieferung von Gegenständen oder eine Dienstleistung, für die er Steuerschuldner…
Ist die Zollschuld aufgrund einer Handlung entstanden, die zu dem Zeitpunkt, als sie begangen wurde, strafbar war, so kann die Mitteilung unter den Voraussetzungen, die im geltenden Recht festgelegt sind, noch nach Ablauf der Dreijahresfrist nach Abs. 3 erfolgen. Die Verlängerung der Festsetzungsfrist richtet sich…
2. Das Faktum, dass tatsächlich die Firma E. die Waren empfangen hat, ergibt sich aber allein schon daraus, dass zwischen Firma X-AG und der Firma E. als Zahlungskondition „net 60 Tage" vereinbart war, also 60 Tage nach der Lieferung ab Werk und E. ja…
weitere GZ. RV/6300009/2016 IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Salzburg 2 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, den Richter Dr. Peter Meister und die fachkundigen Laienrichter Mag. Anton Möslinger-Gehmayr und Dr. Karl Penninger in der Finanzstrafsache gegen 1. A…
weitere GZ: RV/2300011/2012 IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Graz 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, die Richterin Dr. Andrea Ornig und die fachkundigen Laienrichter Dr. Christian Haid und Mag. Dr. Thomas Paschke in der Finanzstrafsache gegen A, geb…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Linz 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, den Richter Dr. Peter Binder und die fachkundigen Laienrichter Christian Nemeth und Dr. Karl Penninger in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, ehem. Holzhändler, nunmehr Pensionist, whft. XXX…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 2 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen Herrn A. B., Wien1, vertreten durch AUSTRIA TREUHAND Holding WP GmbH, Mariahilfer Straße 1C Tür 4a, 1060 Wien, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Einzelrichter über die Beschwerden der A-GmbH, vertreten durch die Resultatio Steuerberatung GmbH, Gratweiner Straße 8, 8111 Gratwein-Straßengel, vom 07.05.2015 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 10.04.2015 betreffend Wiederaufnahme…
Die Stellungnahme des Prüfers enthält (in der Zusammenfassung) die Feststellung, "dass das gesamte Karussell nur von einigen wenigen Personen organisiert und kontrolliert wurde." (Seite 21, vorletzter Absatz). Diese Feststellung steht im Einklang mit den nachfolgenden niederschriftlichen Angaben: A.) Zu diesen Personen gehörten insbesondere Johann XX…
Mit dem Vorlageantrag wurde hinsichtlich der Fa. D-GmbH nochmals betont, dass die UID-Nummer der Gesellschaft mit Gewerbeberechtigung bis 11/14 gültig gewesen wäre und sich die Fa. D-GmbH auf der HFU-Liste bis 3.12.2014 befunden hätte. Die die rechtmäßige Existenz…
weitere GZ. RV/6300018/2014 IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Salzburg 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, den Richter Dr. Peter Binder und die fachkundigen Laienrichter Mag. Bernadette Reichl und Dr. Johannes Dock in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx…