…Transportkette zu qualifizieren. Ein solcher Umschlagvorgang - selbst unter zollamtlicher Überwachung - unterbricht weder die Einheitlichkeit der Beförderung noch führt er zu einem Wechsel der Beförderungsart. Auch systematisch spricht gegen eine Differenzierung: Würde jede Umladung auf ein anderes Schiff als Wechsel der Beförderungsart gewertet, hätte dies zur…
…Dafür, dass durch ein anderes rechtswidriges Verhalten der Firma1 die Zollschuld entstanden sein könnte, fehlen nach der Aktenlage konkrete Nachweise. Die Bf. kann daher nicht als Gesamtschuldnerin für die in Rede stehenden Zollschuldigkeiten in Anspruch genommen werden, die auf Zuwiderhandlungen beruhen, die das Zollamt der…
…ein anderer LKW die verfahrensgegenständlichen Wirtschaftsgüter (auf welcher Route auch immer) zu den Räumlichkeiten der BF. geliefert hat. Alleine aus dieser für das Schicksal der vorliegenden Beschwerde entscheidenden Feststellung folgt, dass der angefochtene Bescheid zu Unrecht ergangen ist. Der Vollständigkeit halber wird aber dennoch auf…
…Hinweis darauf, dass ein anderer LKW den verfahrensgegenständlichen Knoblauch, der auch nicht in die Ukraine eingeführt wurde, zum Zollamt Vysne Nemecke gebracht hätte. Im Detail wird auf Grund der erhaltenen Unterlagen zum Versandvorgang T1 MRN 2 festgehalten: Der Abgang der Sendung erfolgte am 10. Jänner…
…und mit einer anderen Konzession nach England gebracht. Am 18. Februar 2005 erfolgte wieder eine Lieferung von 1.000.000 Stück Zigaretten (100 Kartons zu à 50 Stangen) chinesischer Herkunft ohne Entrichtung von Eingangsabgaben auf unbekanntem Weg von Rumänien nach Österreich. Die Umladung erfolgte wieder…
…im Versandverfahren zum Zollamt Wien befördert. Dort erfolgte nach Beendigung der Versandverfahren unter zollamtlicher Überwachung die Umladung auf ein bereit gestelltes Beförderungsmittel. Auf das Beförderungsmittel konnten aus Platzgründen nur 1.250 Kartons verladen werden. Über den Verbleib der restlichen 214 Kartons Zigaretten liegen keine gesicherten…
… Es könnten diesbezüglich die strafrechtlichen Erhebungen ein weiteres Mal möglicherwiese erfolgreich durchforstet werden. 5) Im Zuge der bei N durchgeführten Hausdurchsuchung wurde auf dessen Laptop unter anderem ein abgespeichertes Blanko-Formular eines niederländischen Zollversandscheines mit Unterschriften in den Feldern 50 und 54 und die Bürgschaftsbescheinigung…
…ist, was der Motorroller, das Kennzeichen oder die Fahrzeugschlüssel "beweisen" sollen. Sogar wenn ein Verdacht auf ein Finanzvergehen vorliegen sollte - was ausdrücklich bestritten wird - dient die Beschlagnahme nicht der Beweissicherung. Eine Beweissicherung hätte auch in anderer, verhältnismäßigerer Form stattfinden können, beispielsweise durch Erstellung von Lichtbildern…
…ein (Schuldnerwechsel). Weiters kann bewilligt werden, dass eine dritte Person neben dem Zollschuldner ganz oder teilweise der Zollschuld beitritt und dadurch im entsprechenden Ausmaß Gesamtschuldner wird (Schuldbeitritt). Durch die Vermietung der Sattelzugmaschine an die Bfin hat der Inhaber des Zollverfahrens eine Pflicht, nämlich das Beförderungsmittel…
…auf der Versandanmeldung angegebenen Stelle zu beenden, die sogar zu einem anderen Mitgliedstaat gehören darf, als die ursprünglich vorgesehene Bestimmungsstelle. Es liegt auch keine unzulässige Änderung der verbindlichen Beförderungsstrecke (Art. 355 Abs. 2 ZK-DVO) vor, weil die Abgangsstelle eine solche nicht festgelegt hat. Ein…
…Es könnten diesbezüglich auch die strafrechtlichen Erhebungen durchforstet werden. 4) Im Zuge der beim Beschwerdeführer durchgeführten Hausdurchsuchung wurde auf dessen Laptop unter anderem ein abgespeichertes Blanko-Formular eines niederländischen Zollversandscheines mit Unterschriften in den Feldern 50 und 54 und die Bürgschaftsbescheinigung TC 31 mit der…
…sind und die bei richtiger rechtlicher Beurteilung auch nicht auf offensichtliche Fahrlässigkeit eines Beteiligten zurückzuführen sind. Gemäß den Feststellungen wurden nach widerrechtlicher Abnahme des Raumverschlusses durch unbekannte Personen am 16.05.2003 in Wien die Waren ohne Beisein eines Zollorganes auf ein anderes Fahrzeug umgeladen…
…12 Rz 46 auf die Judikatur des EuGH (z.B. 6.7.2006, Kittel, C-439/04, und Recolta, C-440/04), wonach einem Unternehmer kein Vorsteuerabzug zusteht, wenn er wusste oder hätte wissen müssen, dass der Umsatz an ihn oder ein anderer Umsatz in…
…Hohlprofilen auf der anderen Seite, die alle zur Unterposition 7304 41 HS gehören und aus Erzeugnissen der Unterposition 7304 49 HS hergestellt wurden, angeführt hat, erscheint es widersprüchlich und diskriminierend, dass nach der Primärregel die Kaltumformung den Ursprung von Hohlprofilen unter Rückgriff auf ein alternatives…
…Flughafen in Wien mit der anschließenden Lagerung dieser außerhalb eines Zolllagers bei der Beschwerdeführerin in ***15*** und mit der darauffolgenden Wegbringung von dort (und das alles unter Angabe einer anderen Warenbezeichnung) nicht vergleichbar mit der Umladung von einem Flugzeug in ein anderes am selben Flughafen…
…Hohlprofilen auf der anderen Seite, die alle zur Unterposition 7304 41 HS gehören und aus Erzeugnissen der Unterposition 7304 49 HS hergestellt wurden, angeführt hat, erscheint es widersprüchlich und diskriminierend, dass nach der Primärregel die Kaltumformung den Ursprung von Hohlprofilen unter Rückgriff auf ein alternatives…
…wenn das Recht, wie ein Eigentümer über diesen Gegenstand zu verfügen, auf den Erwerber übertragen worden ist, wenn der Lieferer nachweist, dass der fragliche Gegenstand in einen anderen Mitgliedstaat versandt oder befördert worden ist, und wenn der Gegenstand aufgrund dieses Versands oder dieser Beförderung den…
…nicht anders ausgeführt - mit denen in der Beschwerdeschrift. Ergänzend wurde vorgebracht: "1.2 Soweit in dem Zusammenhang das Zollamt Wien in der Beschwerdevorentscheidung unter Verweis auf § 38 (2) ZollR-DG vermeint, die Bevollmächtigung zur direkten Vertretung könne nur schriftlich nachgewiesen werden, ist festzuhalten, dass ein…
…Z 2 UStG - insbesondere im Hinblick auf den in den Materialien zu dieser Bestimmung angesprochenen Verlust des Anmelders über die Kontrollmöglichkeit über die Entrichtung der Einfuhrumsatzsteuer - gerade nicht intendiert ist. Ob ein Auftrag mit diesem Mindestinhalt einer Zollvollmacht oder einer anderen Vereinbarung zu entnehmen ist…
…Z 2 UStG - insbesondere im Hinblick auf den in den Materialien zu dieser Bestimmung angesprochenen Verlust des Anmelders über die Kontrollmöglichkeit über die Entrichtung der Einfuhrumsatzsteuer - gerade nicht intendiert ist. Ob ein Auftrag mit diesem Mindestinhalt einer Zollvollmacht oder einer anderen Vereinbarung zu entnehmen ist…