…jede Partei befugt, der gegenüber der Bescheid zu ergehen hat. Der aus dem Antrag auf Umbuchung oder Überrechnung von Guthaben nach § 215 Abs. 4 BAO dem Abgabepflichtigen erwachsende Bescheiderlassungsanspruch besteht allein in dem Fall, dass die Abgabenbehörde eine Umbuchung oder Überrechnung verweigert. Entschließt sich die…
…Bf. am 15. Oktober 2012 Berufung (nunmehr Beschwerde) eingelegt, weil sie rechtzeitig am 29. Mai 2012 einen Umbuchungsantrag an das Finanzamt 12 in Wien gestellt habe. Darin habe sie ersucht, den in dem gegenständlichen Bauverfahren anfallenden Betrag von 152,90 € von ihrem Steuerkonto, StNr…
…es sich um zwei verschiedene Steuersubjekte handle und jedes selbst Träger von Rechten und Pflichten sei, seien diese unabhängig voneinander zu betrachten. Daher sei für den Entrichtungszeitpunkt der Tag der Antragstellung (11.03.2020) der Umbuchung maßgeblich. Dem Abgabepflichtigen bzw. dessen steuerlichen Vertreter obliege es…
…Umbuchungsantrages zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang und Sachverhalt Mit Schreiben vom 14.3.2013 stellte der Beschwerdeführer einen Umbuchungsantrag…
…fristgerecht Beschwerde. Darin führte sie zusammengefasst aus, die Umbuchung des Vorsteuerguthabens vom Abgabenkonto des Geschäftsführers der bfP auf das Abgabenkonto der bfP sei ohne Verschulden der bfP verspätet erfolgt; da dies die erstmalige Säumnis der bfP seit der Firmengründung im Jahr 2014 darstelle, sei der…
…Kettenbrückengasse 9, 1052 Wien, über die Beschwerde vom 23. Februar 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 25. Jänner 2021 betreffend Umbuchung, Überrechnung 06.2016-01.2017 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen…
…000,00 auf. Mit Notariatsakt vom 19.04.2005 trat J K seinen Geschäftsanteil an der Bf ab. Nach behördlichen Ermittlungen, zur Klärung der rechtlichen Bedeutung dieser Umbuchung (Vorhalte vom 28.09.2009,18.11.2009,22.06.2010,24.11.2010, 26.04.2011…
… 211 Abs. 1 lit. g BAO gelten Abgaben bei Umbuchungen oder Überrechnungen mit der nachweislichen Antragstellung, jedoch frühestens am Tag der Entstehung des Guthabens als entrichtet. Demzufolge war eine zeitgerechte Überrechnung des VSt-Guthabens auf das Steuerkonto des XY trotz Einhaltung der entsprechenden Fristen nicht…
…In seinem Vorlageantrag führte der Bf. u.a. aus, alle Maßnahmen (Umbuchungsanträge der P. GmbH und Zahlung des Differenzbetrages auf die bewilligte Rate) seien fristgerecht gesetzt worden, sodass es zu keinem Terminverlust gekommen sei. Abgesehen davon könne eine Zahlungserleichterung gemäß § 212 Abs.3 BAO durch…
…Mit (zwei) Bescheiden, jeweils vom 14.8.2014, wies das Finanzamt 1. den Überrechnungs- bzw. Umbuchungsantrag teilweise und 2. die beiden Rückzahlungsanträge (als unbegründet) ab und verwies begründend dazu (jeweils) darauf, dass das am genannten Abgabenkonto vorhandene Guthaben gemäß § 215 Abs. 2 BAO zur (teilweisen…
…1 Z. 4 BAO gelten Abgaben unbeschadet besonderer landes- oder gemeinderechtlicher Vorschriften in nachstehend angeführten Fällen als entrichtet: 4. bei Umbuchung oder Überrechnung von Guthaben (§ 215) eines Abgabepflichtigen auf Abgabenschuldigkeiten desselben Abgabepflichtigen am Tag der Entstehung der Guthaben, auf Abgabenschuldigkeiten eines anderen Abgabepflichtigen am Tag…
…2013 umgebucht worden sei (s. BMTLG 9/2013), es seien ihres Wissens nach nicht gerechtfertigte Umbuchungen von insgesamt EUR 4.490,19 erfolgt, die ausschließlich für Gebühren gewidmet seien und worden seien. Die Zahlung sei also mehr als zeitgerecht erfolgt, auch für die Gebühren 7…
…Euro. Der Beschwerdeführer beantragte am selben Tag die Rückzahlung des Abgabenguthabens. Die belangte Behörde nahm am 23.09.2011 eine Umbuchung eines Teiles des Guthabens im Betrag von 2.222,30 Euro auf das Abgabenkonto der GmbH vor und nahm am selben Tag eine Rückzahlung…
…die Entscheidung über die Berufung durch den gesamten Berufungssenat, Anberaumung einer mündlichen Verhandlung und Anberaumung eines Erörterungstermins beantragt. Aus dem Akt ergibt sich, dass der steuerliche Vertreter den hier gegenständlichen Umbuchungsauftrag erst mit Datum 19. März 2013 gestellt hat. Die (korrespondierenden) Umsatzsteuervoranmeldungen von Mutter und…
…verstehen. Die im Anhang zur Verordnung enthaltenen Richtlinien verstünden dies als eine tatsächliche cash-mäßige Auszahlung (Liquiditätsabgang). Durch die im Beschwerdefall erfolgten Umbuchungen eines Teiles des Bilanzgewinnes auf das Verrechnungskonto des Gesellschafter-Geschäftsführers, in deren Gefolge im Weiteren Kapitalertragsteuer gemeldet und abgeführt worden sei, sei…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Ilse Rauhofer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch DSC Doralt Seist Csoklich Rechtsanwälte GmbH, Währinger Straße 2-4, 1090 Wien, über die Beschwerden vom 21. März 2017 und vom 17. Mai 2019…
Hinsichtlich Körperschaftsteuer 2013 sowie hinsichtlich der Haftungsbescheide in Zusammenhang mit der Kapitalertragsteuer 2012 und 2013 war der Beschwerde in diesem Punkt stattzugeben. Tz 30 Verbindlichkeit ***O*** GmbH - Umbuchung auf ***Ehefrau*** 2015 ***Ehefrau*** hat Verbindlichkeiten der Beschwerdeführerin gegenüber der ***O*** Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH iHv 19…
…seines Vertreters im Abrechnungsbescheidverfahren gemäß § 216 BAO zu klären. Am 18.7.2012 wurde die vorgenommene Umbuchung des Guthabens von 1.298,26 € vom Finanzamt teilweise rückgängig gemacht, und ein Teilbetrag von 59,00 € (Gutschrift aus der Veranlagung zur Einkommensteuer 2010) wieder auf…
…Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO teilweise Folge gegeben und festgestellt, dass die Umbuchung des per 3.4.2024 auf dem Abgabenkonto der Beschwerdeführerin bestehenden Guthabens i.H.v. € 166.146,40 auf Finanzverwahrnisse unrichtig war. Weiters wird in Abänderung des angefochtenen Bescheides festgestellt…
…Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Im Ausmaß von 3.120,95 € wurde der Haftungsbetrag bereits im Wege einer Umbuchung gemäß § 215 Abs. 1 BAO entrichtet. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an…