…die Lieferung der Ware als unmittelbar vom chinesischen Lieferanten an den jeweiligen Kunden erfolgt zu werten sei. Soweit in diesem Zusammenhang der Bf. auch die Verfügungsbefugnis an Gegenständen - etwa durch die Übergabe von Traditionspapieren - eingeräumt wurde, diene dies lediglich dazu, diese Abwicklung durch die Bf…
…die Einräumung derselben nicht in Abrede gestellt habe. Jedenfalls liege durch die Übergabe der Traditionspapiere zivilrechtliches Eigentum an den Waren vor. Dem zivilrechtlichen Eigentum sei in der Regel mehr an Gewicht beizulegen als der im Umsatzsteuerrecht geforderten Verfügungsmacht. Dass die Bf Eigentümerin der Waren geworden…
…die Bf mit der Übergabe der Sachen die umsatzsteuerrechtliche Verfügungsmacht tatsächlich erlangt habe, würden auch die B/L beweisen, die von ihrem Inhalt her als Wert- und Traditionspapiere zu qualifizieren seien. Das B/L verschaffe dem darin Genannten bzw. Begünstigten (gegenständlich der Bf) einen Herausgabeanspruch…
…italienischen Abnehmer), während die Lieferung der Ware als unmittelbar vom chinesischen Lieferanten an den jeweiligen Kunden zu werten war. Soweit in diesem Zusammenhang dem Einführer auch die Verfügungsbefugnis an Gegenständen - etwa durch Übergabe von Traditionspapieren - eingeräumt wurde, so diente dies lediglich dazu, diese Abwicklung durch…
…am Gegenstand. Diese kann übertragen werden durch körperliche Übergabe, durch Zeichen, Erklärung oder durch Übergabe eines handelsrechtlichen Traditionspapieres wie Lagerschein od. Ladeschein. Die Verschaffung der Verfügungsmacht bedeutet den von den Beteiligten endgültig gewollten Übergang der wirtschaftlichen Substanz eines Gegenstandes vom Leistenden auf den Leistungsempfänger. Wichtig…
…die Lieferung der Ware als unmittelbar vom chinesischen Lieferanten an den jeweiligen Kunden als erfolgt zu werten ist. Soweit in diesem Zusammenhang der Bf. auch die Verfügungsbefugnis an Gegenständen – etwa durch Übergabe von Traditionspapieren – eingeräumt wurde, diente dies lediglich dazu, diese Abwicklung durch die Bf…
…von der Bf. nur sonstige Leistungen im Zusammenhang mit der Abwicklung des grenzüberschreitenden Transports erbracht wurden. Soweit in diesem Zusammenhang der Bf. auch die Verfügungsbefugnis an Gegenständen, etwa durch Übergabe von Traditionspapieren, eingeräumt wurde, diente dies lediglich dazu, diese Abwicklung durch die Bf. zu ermöglichen…
…italienischen Abnehmer), während die Lieferung der Ware als unmittelbar vom chinesischen Lieferanten an den jeweiligen Kunden erfolgt zu werten ist. Soweit in diesem Zusammenhang der Mitbeteiligten auch die Verfügungsbefugnis an Gegenständen - etwa durch Übergabe von Traditionspapieren - eingeräumt wurde, so diente dies lediglich dazu, diese Abwicklung…
…als Eigentümerin der Container und damit als Übernahmeberechtigte aufscheine. Das B/L repräsentiere ein Wertpapier des Seehandels, welches als Traditionspapier den jeweiligen Inhaber als Eigentümer und Verfügungsberechtigten der darin angeführten Waren ausweise. Die rechtliche Konstruktion der hier vorliegenden Handelstätigkeit sei zwar unüblich, aber keineswegs geeignet…