…Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG durchzuführen. Auf Grund der Verschiedenheit der Gewinnermittlungsarten ergäben sich in zeitlicher Hinsicht in den einzelnen Gewinnermittlungsperioden in der Regel unterschiedliche Ergebnisse. Der Grundsatz der Totalgewinngleichheit besage jedoch, dass der steuerliche Gewinn eines Betriebes, unabhängig von der Gewinnermittlungsart, vom Beginn…
…Verfügung gestellt worden. Zur Frage der steuerlichen Erfassung dieses Zuganges wurde von beiden Parteien ihre Rechtsposition wie im bisherigen Vorbringen erneut vertreten. Dabei betonte der Vertreter der Beschwerdeführerin in diesem Zusammenhang das Argument der notwendigen Totalgewinngleichheit zwischen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und Buchführung. B) Abzugsteuer gemäß …
…Bank | 100.000,- | | | | | | Verbindlichkeiten/ Erhaltene Anzahlungen | 100.000,- | - 100.000,- | | | | Übergangs-gewinn | 68.000,- (Beträge in Euro) Im Rahmen der Übergangsgewinnermittlung wird gerade durch Zu- und Abschläge eine vollständige Totalgewinngleichheit hergestellt…
…in der Erfassbarkeit der einzelnen Betriebsvorfälle an sich unterscheiden, sondern lediglich hinsichtlich des Zeitpunktes ihrer Erfassung. Beide Gewinnermittlungsarten umfasse der Grundsatz der Totalgewinngleichheit. Trotz unterschiedlicher Periodenergebnisse müsse der akkumulierte Betriebsgewinn bei beiden Gewinnermittlungsarten grundsätzlich ident sein. Der Totalgewinn einer betrieblichen Tätigkeit dürfe nicht davon abhängen…
…Argument zeige deutlich, dass Anschaffungskosten (die Substanz) nicht in den pauschalierten Betriebsausgaben enthalten sein können. Wäre das so, würde das zu einer Dauerabschreibung im Sinne einer sonst verbotenen wiederholten Abschreibung führen und damit eindeutig dem Prinzip der Totalgewinngleichheit zuwiderlaufen. Nach Hofstätter/Reichel, Einkommensteuer (EStG 1988), …
…Argument zeige deutlich, dass Anschaffungskosten (die Substanz) nicht in den pauschalierten Betriebsausgaben enthalten sein können. Wäre das so, würde das zu einer Dauerabschreibung im Sinne einer sonst verbotenen wiederholten Abschreibung führen und damit eindeutig dem Prinzip der Totalgewinngleichheit zuwiderlaufen. Nach Hofstätter/Reichel, Einkommensteuer (EStG 1988), …
…nicht in der Erfassbarkeit der einzelnen Betriebsvorfälle an sich, sondern lediglich hinsichtlich des Zeitpunktes ihrer Erfassung. Beide Gewinnermittlungsarten umfasse der Grundsatz der Totalgewinngleichheit. Trotz unterschiedlicher Periodenergebnisse müsse der akkumulierte Betriebsgewinn bei beiden Gewinnermittlungsarten grundsätzlich ident sein. Der Totalgewinn einer betrieblichen Tätigkeit dürfe nicht davon abhängig…
…Die Tatsache, dass die Bf. statt € 30.351,13 nur € 3.035,11 an die Raiffeisenlandesbank bezahlen musste, ist durch eine fiktive Betriebseinnahme in Höhe von € 27.316,02 auszugleichen, damit die Totalgewinngleichheit zwischen § 4 Abs. 1 und § 4 Abs. 3 EStG…
…Verbindlichkeit (im Rahmen des Gesamtkaufpreises) zum Ansatz bringen würde. Durch die Bewertung der Verbindlichkeit zum Devisenwarenkurs am Entnahmestichtag wird dem Gebot der Totalgewinngleichheit entsprochen. Die Überführung der Fremdwährungsverbindlichkeit ins Privatvermögen kommt einer Realisierung des Kursverlustes gleich, da diese aus dem Betriebsvermögen des Beschwerdeführers auf Dauer…
…als entnommen. Die stillen Reserven (Differenz zwischen Verkehrswert und Buchwert) unterliegen der Einkommensteuer. - Die stillen Reserven aus nacktem Grund und Boden sind grundsätzlich aufzudecken und im Rahmen der Übergangsgewinnermittlung zu versteuern [die Totalgewinngleichheit wird beim Wechsel der Gewinnermittlungsart durch die Ermittlung eines Übergangsgewinnes/-verlustes (§ 4…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache der ehemaligen Kommanditgesellschaft A KG, Adresse , St.Nr. 1111, diese vertreten durch Frau X , Adr.1, als ehemaliger Gesellschafterin der KG, ehemals vertreten durch D, Adr.2, über die Beschwerde vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Ri über die Beschwerden vom 5. Mai bzw. 9. Mai 2017 des Beschwerdeführers Bf, gegen die Bescheide des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr, 4400 Steyr, Handel-Mazzetti-Promenade 14 betreffend Umsatzsteuer 2016 vom 22. März 2019…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Anna Mechtler-Höger in der Beschwerdesache NameBf, AdresseBf, vertreten durch Mag. Rivo Java Killer, Hauptplatz 26, 2700 Wiener Neustadt, über die Beschwerde vom 04.02.2016 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt…
Nach diesem Erkenntnis VwGH 16.3.2016, Ro 2015/17/0022 ist das Glücksspielmonopol aus Sicht der Verwaltungsstrafbestimmungen gemäß § 52 GSpG unionsrechtskonform, da angesichts eines „immensen“ Angebotes an illegalem Glücksspiel – ohne Spielerschutz - eine Werbung der Konzessionäre mit neuen Spielen und Spielen auf neuer Technologiebasis gerechtfertigt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter MMag. Alexander Beißer in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch TPA Holding Steuerberatung GmbH, Hartenaugasse 6, 8010 Graz, und Zacherl Schallaböck Proksch Manak Kraft Rechtsanwälte GmbH, Teinfaltstraße 8-8A Tür 5.01, 1010 Wien…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.Dr. Hedwig Bavenek-Weber in der Beschwerdesache Bf.+Adr+Vertreter, gegen den Bescheid gemäß § 201 BAO des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 4. Februar 2013, StNr. x1**** betreffend Festsetzung der ermäßigten Glücksspielabgabe…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.DDr. Hedwig Bavenek-Weber in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 12. Dezember 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 14. November 2011, Steuernummer ***BF1StNr1***, betreffend…
Die Vorauszahlung, die einige institutionelle Investoren erhielten, dürfte nicht dazu geführt haben, dass diese insoweit keinen Anspruch mehr auf die Veranlagungserträge der Emittentin im Rahmen der späteren Abschichtung gehabt hätten. Der sich für die anderen Genussscheininhaber in Folge der zwischenzeitlichen zinsbringenden Veranlagung des Vermögens der…
Ergänzend zu dem unter Punkt Die Glücksspielabgaben knüpfen an ordnungspolitische Definitonen an, ohne dadurch den Charakter von Rechtsverkehrsteuern zu verlieren, zu § 57 Abs. 2 GSpG dieses Vorhaltes Dargelegtem wird folgendes ausgeführt: § 12a GSpG wurde mit BGBl. I 1997/69 in das Glücksspielgesetz aufgenommen. Der ursprüngliche…
- Die Glücksspielabgaben gemäß § 57 Abs. 2 GSpG für Glücksverträge über Elektronische Lotterien iSd § 12a GSpG betragen 40% der Jahresbruttospieleinnahmen. Um eine Doppelbesteuerung mit der Konzessionsabgabepflicht gemäß § 17 Abs. 3 GSpG zu vermeiden, wurden diese konzessionsabgabepflichtigen Ausspielungen von der Glücksspielabgabe befreit. Die Glücksspielabgabe gemäß § 57 Abs…