…der Guthaben, auf Abgabenschuldigkeiten eines anderen Abgabepflichtigen am Tag der nachweislichen Antragstellung, frühestens jedoch am Tag der Entstehung der Guthaben als entrichtet. Im Fall einer Überrechnung tritt die Tilgungswirkung im Zeitpunkt der Antragstellung - sofern bereits ein Guthaben entstanden ist - ein; dies gilt jedoch nur, wenn…
…die Gründe, warum der Bf die Steuern aus Deutschland nicht zurück erhält, ausführlich im Schreiben des Bundesministeriums vom 22.6.2017 erläutert würden. Aufgrund eventueller Erstattungsansprüche aus der Bundesrepublik Deutschland sei in Österreich keine Tilgungswirkung entstanden, die Abgaben wären trotzdem zu entrichten gewesen. In der…
…die Gründe, warum der Bf die Steuern aus Deutschland nicht zurück erhält, ausführlich im Schreiben des Bundesministeriums vom 22.6.2017 erläutert würden. Aufgrund eventueller Erstattungsansprüche aus der Bundesrepublik Deutschland sei in Österreich keine Tilgungswirkung entstanden, die Abgaben wären trotzdem zu entrichten gewesen. In der…
…Deutschland. Die Gründe, warum der Bf die Steuern aus Deutschland nicht zurück erhält, werden ausführlich im Schreiben des Bundesministeriums vom XZ erläutert. Aufgrund eventueller Erstattungsansprüche aus der Bundesrepublik Deutschland sei in Österreich keine Tilgungswirkung entstanden, die Abgaben wären trotzdem zu entrichten gewesen. In der Vorhaltsbeantwortung…
…94/13/0061 und die dort zitierte Vorjudikatur) tritt im Fall einer Umbuchung bzw. Überrechnung die Tilgungswirkung im Zeitpunkt der Antragstellung ein. Dies setzt jedoch voraus, dass ein Guthaben entstanden ist und tatsächlich eine Umbuchung oder Ü berrechnung durchgeführt wurde. Ein Guthaben entsteht für den…
…VwGH 24. 11. 1987, 87/14/0097 ausgesprochen, dass im Fall einer Umbuchung (oder Überrechnung) die Tilgungswirkung im Zeitpunkt der Antragstellung - sofern bereits ein Guthaben entstanden ist - eintritt. Dies setzt jedoch voraus, dass auch tatsächlich eine Umbuchung (oder Überrechnung) durchgeführt wird. Die Bestimmung des § 211…
…etwa auch unter diesem Gesichtspunkt ernstlich für möglich gehalten und sich damit abgefunden hatte, dass es zu der ihr von der Buchhalterin zugesagten Tilgungswirkung hinsichtlich der lohnabhängigen Abgaben nicht kommen würde. Weder auf die rechtliche Richtigkeit noch auf die Entschuldbarkeit der subjektiven Vorstellungen der Geschäftsführerin…
…ein diesen Ausnahmetatbeständen entsprechender Sachverhalt nicht gegeben ist. Ein Ausnahmefall nach lit. d leg. cit. liegt aber ebenfalls nicht vor, weil die Tilgungswirkung nicht durch die Verwendung von sonstigen Gutschriften (§ 213 Abs. 1 BAO) oder Guthaben (§ 215 Abs. 4 BAO), sondern durch von der Bf…
…Antragstellung auf Umbuchung oder Überrechnung erfolgt. Bei Umbuchungen oder Überrechnungen von Guthaben eines Abgabepflichtigen auf Abgabenschuldigkeiten eines anderen Abgabepflichtigen (§ 211 Abs 1 Z 4 zweiter Halbsatz BAO) tritt hingegen die Tilgungswirkung, selbst wenn das Guthaben schon früher bestanden hat, erst im Zeitpunkt der Antragstellung ein…
…zugrundeliegenden Abgabenschuldigkeiten iSd § 212a Abs. 6 lit. c BAO vor Ablauf eines Monats ab Bekanntgabe der Haftungs- und Abgabenbescheide getilgt. Da die Tilgungswirkung der rechtsmittelverfangenen Abgaben jedoch nicht durch die Verwendung von sonstigen Gutschriften iSd § 213 Abs. 1 oder Guthaben iSd § 215 Abs. 4 BAO…
…zugrundeliegenden Abgabenschuldigkeiten iSd § 212a Abs. 6 lit. c BAO vor Ablauf eines Monats ab Bekanntgabe der Haftungs- und Abgabenbescheide getilgt. Da die Tilgungswirkung der rechtsmittelverfangenen Abgaben jedoch nicht durch die Verwendung von sonstigen Gutschriften iSd § 213 Abs. 1 oder Guthaben iSd § 215 Abs. 4 BAO…
…auf Überrechung ebenfalls mit dem Tag der Einreichung der UVA gestellt, entsteht die Tilgungswirkung beim Empfänger der Überrechnung ebenso rückwirkend mit dem Tag des Einbringens des Überrechnungsantrages. Dies ist in der Literatur eindeutig niedergeschrieben (vgl. Zitat Ritz in der Beschwerde) und ebenso in der Lehre…
…Jahressteuergesetz 2018 ab 1. Juli 2019 nunmehr § 211 Abs. 1 Z 4 BAO) im Fall einer Überrechnung die Tilgungswirkung im Zeitpunkt der Antragstellung - sofern bereits ein Guthaben entstanden ist - ein, dies gilt jedoch nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nur, wenn bzw. soweit auch tatsächlich eine…
…25.6.1990, 89/15/0030). Zwar tritt § 211 Abs. 1 Z 4 BAO im Fall einer Überrechnung die Tilgungswirkung im Zeitpunkt der Antragstellung - sofern bereits ein Guthaben entstanden ist - ein, dies gilt jedoch nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nur, wenn bzw. soweit auch tatsächlich…
…vom Konto eines Abgabepflichtigen auf das Konto eines anderen Abgabepflichtigen mit Umbuchung, wobei es sich hierbei aber um eine Überrechnung handle. Grundsätzlich seien Umbuchungen oder Überrechnungen gleich zu behandeln. Eine Tilgungswirkung trete hierbei nur ein, wenn und soweit ein Guthaben tatsächlich umgebucht bzw. überrechnet werde…
…tritt die Tilgungswirkung bei einer Überrechnung eines Guthabens auf Abgabenschuldigkeiten eines anderen Abgabenschuldners am Tag der nachweislichen Antragstellung, frühestens am Tag der Entstehung des Guthabens ein. Da das Guthaben im Zeitpunkt der Antragstellung am Abgabenkonto des Käufer bereits bestanden hat, trat die Tilgungswirkung beim Beschwerdeführer…
…erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet wurde (VwGH 25.2.1997, 93/14/0143; 29.1.2004, 2000/15/0046). Eine solche Aufrechnung ist jedoch zulässig und mit der in § 1438 ABGB normierten Tilgungswirkung verbunden, wenn die allgemeinen Aufrechnungsvoraussetzungen der §§ 1438 ff ABGB (Aufrechnungserklärung, Gleichartigkeit…
…2016, S 46f) heranzuziehen. Im Schriftsatz vom 9.8.2017 kommt die belangte Behörde nunmehr zum Schluss, dass die Tilgungswirkung des außergerichtlichen Ausgleichs nunmehr anerkannt werde. Dies habe zur Folge, dass aus im Einzelnen näher bezeichneten Abgabengutschriften in Höhe von insgesamt 18.734,03 €…
…BFG den Abgabenanspruch dadurch, dass es in der Sache entscheidet, (neu) festsetzt, war der Beschwerde Folge zu geben. Bei einer Beteiligung mehrerer Mitgliedstaaten hätte eine Entrichtung Tilgungswirkung auch dann, wenn die Zollschuld durch die Zollbehörden eines örtlich unzuständigen Mitgliedstaates erhoben worden wären (Witte, ZK6, Art…
…gezwungen werden kann, etwas anderes anzunehmen, als er zu fordern hat, bedarf es für die Tilgungswirkung der Hingabe an Zahlungs Statt einer Hingabevereinbarung. Diese ist idR ein Realvertrag und gilt die Hingabe der anderen Sache zur Erfüllung der (alten) Forderung als entgeltliches Geschäft (vgl. Rummel, …