…des Rechtsmittels selbst die Rechtzeitigkeit prüft. Seiner Überwachungs- und Aufsichtspflicht sei er nicht nachgekommen, habe sich auf den von seinen Mitarbeitern angelegten Terminvormerk verlassen und keine Prüfung im besonderen Fall durchgeführt. Bei rechtskundigen Parteienvertretern sei ein strengerer Maßstab anzulegen, weshalb ein schlichtes Übersehen nicht mehr…
…bei Einhaltung der gebotenen Sorgfalt, zu der er als verantwortlicher Beauftragter nach den Umständen verpflichtet und die ihm auch zweifelsfrei zuzumuten war, den Ablauf der Gebrauchserlaubnis - bei ordnungsgemäßer Terminvormerkung bzw. Terminverwaltung - erkennen und die Verlängerung der Gebrauchserlaubnis erwirken können. Wie die Vorverfahren und auch die…
…Sorgfaltspflicht nicht überein, wenn er sich bei der Abfassung fristgebundener Eingaben ausschließlich auf die Angaben/den Terminvormerk einer Mitarbeiterin/eines Steuerberaters einer anderen Kanzlei verlässt und bei der Übernahme des Auftrages (Revision) nicht deren Rechtzeitigkeit im besonderen Fall prüft (VwGH 10.2.1989, 88/17…
…bzw. bestehende Kontroll- bzw. Aufsichtssystem (einerseits entsprechende, sowohl vom Mitarbeiter, als auch vom Geschäftsführer geführte Terminvormerke hinsichtlich der anstehenden Fälligkeiten, und, andererseits, auch Kontrollen des Geschäftsführers durch ein zusätzliches Nachfragen bei dem die Abgabenentrichtungen veranlassenden Mitarbeiter) infolge eines beim Geschäftsführer aufgetretenen Krankheitsfalles (starker grippaler Infekt…
…Hinsichtlich der Fälligkeit der Einkommensteuervorauszahlung handle es sich zudem um einen vierteljährlich wiederkehrenden Zahlungstermin. Bei einem entsprechend geführten Terminvormerk und dessen Kontrolle hätte es nicht zu einem Übersehen des Fälligkeitstermins kommen können bzw. dürfen. Da die Einkommensteuervorauszahlung für das zweite Quartal 2016 nicht bis zum…
…Steuerpflicht heraus hinlänglich bekannt sein. Hinsichtlich der Fälligkeit der Einkommensteuervorauszahlung handle es sich zudem um einen vierteljährlich wiederkehrenden Zahlungstermin. Bei einem entsprechend geführten Terminvormerk und dessen Kontrolle hätte es jedenfalls nicht zu einem wiederholten Übersehen des Fälligkeitstermins kommen können bzw. - dürfen. Die Zahlung der Einkommensteuervorauszahlung…
…Hinsichtlich der Fälligkeit der Einkommensteuervorauszahlung handle es sich zudem um einen vierteljährlich wiederkehrenden Zahlungstermin. Bei einem entsprechend geführten Terminvormerk und dessen Kontrolle hätte es nicht zu einem Übersehen des Fälligkeitstermins kommen können bzw. dürfen. Da die Einkommensteuervorauszahlung für das zweite Quartal 2016 nicht bis zum…
…Sorgfalt vorgenommen wurde und deshalb ein über den minderen Grad des Versehens hinausgehendes Verschulden vorliegt. Bei einem entsprechend geführten Terminvormerk und dessen Kontrolle hätte es nicht zu einem Übersehen des Fälligkeitstermins kommen können. Mit dem Hinweis darauf, dass "das Versäumnis deshalb zu Stande gekommen ist…
…Bescheidbeschwerde vergisst und zum anderen zu verhindern, das seine Mutter bei der Entsorgung des Altpapiers irrtümlich dieses behördliche Schriftstück mit entsorgt. Es hätte ein einfacher, unmittelbar nach Behebung des behördlichen Schriftstückes erfolgter Terminvormerk, als Gedächtnisstütze zur geplanten Beschwerdeeinbringung, trotz der von ihm ins Treffen geführten…
…so ist die Organisation des Kanzleibetriebs so einzurichten, dass korrekte Terminvormerke und die fristgerechte Wahrnehmung von Fristen sichergestellt sind. Dazu zählt auch die Meldung einer etwaigen Vertreter-/und Zustellvollmacht an die Abgabenbehörde sowie die Eingabe des zuständigen Gerichtes im Falle einer beantragten Senatsverhandlung. Nach Dafürhalten…
…nicht zur Exkulpierung der Bf herangezogen werden können, hat doch die Bf selbst die Organisation ihres Kanzleibetriebs so einzurichten, dass korrekte Terminvormerke und die fristgerechte Wahrnehmung von Fristen sichergestellt ist. In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass es sich bei der Bf um eine…
…die ihr auch zweifelsfrei zuzumuten war, den Ablauf der Gebrauchserlaubnis mit 31.10.2021 bei ordnungsgemäßer Terminvormerkung erkennen und die Verlängerung der Gebrauchserlaubnis erwirken sowie die zeitgerechte Entrichtung der Gebrauchsabgabe veranlassen zu können. Hinsichtlich der für eine Strafbarkeit geforderten subjektiven Tatseite genügt gemäß § 5 Abs…
…gebotenen Sorgfalt, zu der sie als Geschäftsführerin nach den Umständen verpflichtet und die ihr auch zweifelsfrei zuzumuten war, den Ablauf der Gebrauchserlaubnis - bei ordnungsgemäßer Terminvormerkung bzw. Terminverwaltung - erkennen und die Verlängerung der Gebrauchserlaubnis erwirken können. Wie die vorangegangenen (teils rechtskräftigen) verwaltungsstrafrechtlichen Verfahren (N-2, N…
…gebotenen Sorgfalt, zu der er als verantwortlicher Beauftragter nach den Umständen verpflichtet und die ihm auch zweifelsfrei zuzumuten war, den Ablauf der Gebrauchserlaubnis - bei ordnungsgemäßer Terminvormerkung bzw. Terminverwaltung - erkennen und die Verlängerung der Gebrauchserlaubnis erwirken können. Wie die Vorverfahren (zuletzt BFG 25.6.2020, RV…
…zu der er als verantwortlicher Beauftragter nach den Umständen verpflichtet und die ihm auch zweifelsfrei zuzumuten war, den Ablauf der Gebrauchserlaubnis mit 31.08.2016 - bei ordnungsgemäßer Terminvormerkung bzw. Terminverwaltung - erkennen und die Verlängerung der Gebrauchserlaubnis erwirken sowie die zeitgerechte Entrichtung der Gebrauchsabgabe veranlassen können…
…vielmehr das Verhalten der Beschwerdeführerin in Bezug auf die organisatorische Einrichtung und Firstvormerkung. Bei einer sorgfältigen Organisation und entsprechender Terminvormerkung sowie Kontrolle hätte das Nichteinlangen des Datenträgers betreffend die Onlineüberweisung jedenfalls Anlass für eine Nachprüfung bzw. Nachfragen durch die Beschwerdeführerin bei ihrem Steuerberater sein müssen…
…Verrechnung dieser Lohnabgaben mit der Gutschrift aus der Umsatzsteuervoranmeldung 09/2014 vorzunehmen sei. Hiermit sei eindeutig dokumentiert, dass diese Gutschrift nicht auf Grund einer mangelnden Terminvormerkung, sondern lediglich auf Grund eines technischen Versehens (Vergessen, die Richtigkeit der Daten durch Setzen eines Häkchens zu bestätigen) nicht…
…absehbarer Zeit fällig werdende Zahlungen vorzumerken, um die Gefahr von Versäumnissen während seiner Abwesenheit auszuschließen. Ein derartiger Vormerk - sei es mittels Telebanking oder durch Führung eines sonstigen Terminvormerks - der in naher Zukunft fällig werdenden Zahlungen wäre zumutbar und erforderlich gewesen, um der geforderten Sorgfaltspflicht zu…
…gewissen Vertrauensvorschuss genießenden (dritten) Personen zwar nicht einer lückenlosen Überwachung („auf Schritt und Tritt“), aber dennoch einer gewissen Mindestaufsicht, beispielsweise in Form einer Kontrolle anhand einer ebenfalls im Rahmen der eigenen Sorgfaltspflicht gebotenen eigenen Terminvormerkung der unterschiedlichen Fälligkeiten durch den Abgabepflichtigen bedürfen (vgl. z. B…