…insbes. Rz. 32 auf die Bf. als Zwischenempfängerin von Telekomleistungen (steuerpflichtige Roaminggebühren inländischer Telekommunikationsanbieter nach der zit. VO BGBl II 2003/383 idF BGBl II 2009/221) hätte zur Konsequenz, dass die in Rechnung gestellten Vorsteuern zu erstatten wären, während die inländischen Umsätze der Bf…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter X. in der Beschwerdesache Bf. gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 01.07.2014, 16.09.2014, 16.09.2014, 08.01.2015 und 20.01.2015 betreffend Umsatzsteuer 01-12/2013, Umsatzsteuer…
…vom 12. Februar 2015 ist dazu im Wesentlichen zu entnehmen, dass sich der Leistungsort der Telekomleistungen der Bf. an ihre Kunden durch die VO BGBl II 383/2003 nach Österreich verlagere und daher das Erstattungsverfahren nicht anzuwenden sei. Mit den Bescheiden vom 2. April 2015…
…der MwSt-Richtlinie 2006/112 vergleichbar wäre). Der ausführlichen rechtlichen Würdigung im BP-Bericht ist zu entnehmen, dass der Leistungsort dieser Telekomleistungen nach Ansicht des Finanzamtes gem. VO BGBl 383/2003 in Österreich liegt. Da somit die Voraussetzungen für das Erstattungsverfahren nach Verordnung BGBl 1995…
…Finanzamt zur Entscheidung vorgelegt. Es verwies darauf, dass der Fahrzeugbrief und die ebenfalls angeforderte Rechnung nicht innerhalb der gesetzten Frist nachgereicht wurden und Telekomleistungen nicht erstattungsfähig seien. Weitere Anträge wurden vom Finanzamt nicht gestellt. In einem vom BFG an den Bf. gesandten E-Mail vom…
…221/2009 Umsätze in Österreich ausgeführt hat. Dies ist nach dem Wortlaut der Verordnung der Fall, da die Telekomleistung durch das Telefonieren im Inland in Österreich genutzt bzw. ausgewertet wurde. Das Erkenntnis des VwGH 13.9.2018, Ro 2016/15/0035 hat die Unionskonformität bestätigt…
…HR). Im Vergleich dazu werden inländische Telekomleistungen lediglich mit 20% besteuert." Die vom BFG judizierten Voraussetzungen für die Verlagerung des Leistungsortes (Abstellen auf den im Unionsrecht geregelten Mindeststeuersatz) sind- wie oben bereits in aller Deutlichkeit klargestellt wurde - weder aus dem Unionsrecht, noch aus dem österreichischen…
… Bernegger, Umsatzsteuer und Telekommunikation, in Bernegger et al. (Hrsg) Umsatzsteuer bei Telekomleistungen (2000) 39 (41) 52 Artikel 8.3.1 des überarbeiteten Dubai Agreement aus 2012 enthält in der englischen Sprachfassung denselben Wortlaut. ] 53 Vgl. zB. Art 21 OECD-MC betreffend "Andere Einkünfte" (Hervorhebungen erfolgten…
…15 Siehe Vellen, UR 1997, 202; Bernegger, Umsatzsteuer und Telekommunikation, in Bernegger et al. (Hrsg) Umsatzsteuer bei Telekomleistungen (2000) 39 (41); Hinnekens, The Challenges of Applying VAT and Income Tax Territoriality Concepts and Rules to International Electronic Commerce, Interfax 1998, 52 (58); Korf, Neuregelung des…
…25% (DK, S, HR). Im Vergleich dazu werden inländische Telekomleistungen lediglich mit 20% besteuert. Gegen dieses Erkenntnis hat die belangte Behörde Amtsrevision an den VwGH erhoben. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Sachverhalt Der Sachverhalt beruht im Wesentlichen auf der unbestrittenen Tatsache, dass die Bf. ihren…
…erschiene nicht im Sinne der MwStSystRL. Der Höchstsatz der EU-Mitgliedstaaten beträgt 25% (DK, S, HR). Im Vergleich dazu werden inländische Telekomleistungen lediglich mit 20% besteuert. Es ist nicht bekannt, ob das im Anschluss an das möglicherweise ebenfalls die Bf. (bzw. Südafrika) betreffende VwGH-Erkenntnis…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache der Beschwerdeführerin, vertreten durch WTH, gegen den Bescheid des Finanzamtes betreffend Erstattung von Umsatzsteuer zu Recht erkannt: Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert: Die zu erstattenden Vorsteuern werden wie folgt festgesetzt: | Zeitraum…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache der Beschwerdeführerin, vertreten durch die WTH, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 01.03.2013 betreffend die Erstattung (Vergütung) von Vorsteuern für den Zeitraum 01-12/2011 beschlossen: Dem Gerichtshof der Europäischen Union…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache der Beschwerdeführerin, vertreten durch die WTH, gegen den Bescheid Finanzamtes vom 23.09.2014, Steuernummerx/y betreffend die Erstattung von Umsatzsteuer für 2013 zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache der Beschwerdeführerin, vertreten durch die WTH , gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 01.03.2013, StNr. x/y betreffend die Erstattung von Umsatzsteuer für 2011 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben…
- Telekommunikationsdienstleistungen. Als Telekommunikationsdienstleistungen gelten solche Dienstleistungen, mit denen die Übertragung, die Ausstrahlung oder der Empfang von Signalen, Schrift, Bild und Ton oder Informationen jeglicher Art über Draht, Funk, optische oder sonstige elektromagnetische Medien ermöglicht werden, einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Abtretung oder Einräumung von…