…Bescheid vom 25.10.2018 besteht daher zu Recht. Abschließend ist zum Beschwerdevorbringen des Bf, "…bei einer Sacheinlage von Grundstücken in eine bereits bestehende Gesellschaft ohne Kapitalerhöhung gäbe es keine Gegenleistung im grunderwerbsteuerrechtlichen Sinn, für den Bereich der Einkommensteuer könnte nichts Anderes gelten…"…
…durch den Teilungsplan geschaffene Neuaufteilung dieser Annahme entsprechend als Tausch von Miteigentumsanteilen qualifiziert, der als ein einheitlicher Erwerbsvorgang der Grunderwerbsteuer unterworfen wurde. Als Bemessungsgrundlage wurde dabei der Wert aller von der beschwerdeführenden Gemeinde im Gegenzug für die Miteigentumsanteile an den neugebildeten Grundstücken aufgegebenen Trennstücke bzw…
…Bescheid vom 25.10.2018 besteht daher zu Recht. Abschließend ist zum Beschwerdevorbringen der Bf, "…bei einer Sacheinlage von Grundstücken in eine bereits bestehende Gesellschaft ohne Kapitalerhöhung gäbe es keine Gegenleistung im grunderwerbsteuerrechtlichen Sinn, für den Bereich der Einkommensteuer könnte nichts Anderes gelten…"…
…Umgründungssteuergesetz dies vorsieht. Die Einbringung von (Teil)Betrieben, Mitunternehmer- und Kapitalanteilen im Sinne des § 12 Abs. 2 des Umgründungssteuergesetzes ist auf den nach dem Umgründungssteuergesetz maßgeblichen Einbringungsstichtag zu beziehen. § 6 Zif 5 lib EStG: Einlagen sind wie folgt zu bewerten: Grundstücke im Sinne des § 30…
…Einkommensteuer 2017 und wurde daher unter Einbeziehung von Einkünften aus Kapitalvermögen die Einkommensteuer für das Jahr 2017 mit gesamt EUR 35.166,00 neu festgesetzt. Dazu führte die Abgabenbehörde aus, dass es sich im vorliegenden Fall nicht um einen Tausch Grundstück gegen Grundstück gehandelt hat…
…das am 16. Dezember 2006 protokollierte Einzelunternehmen des Beschwerdeführers an diese übertragen wurde. Gemäß dem Wortlaut des Einbringungsvertrages wurde das protokollierte Einzelunternehmen mit dem Gegenstand der gewerblichen Vermietung von Grundstücken übertragen. Die Eintragung des Einzelunternehmens wurde am 11. Dezember 2006 beim Firmenbuch beantragt, die Eintragung…
…Als - im gegenständlichen Fall leicht zu ermittelnde - Gegenleistung ist beim Tausch nicht gemäß § 4 Abs. 2 Z 1 GrEStG iVm § 6 Abs. 1 lit. b GrEStG der dreifache Einheitswert des vom Bf. erworbenen Grundstückshälfte Grundstück-1 von € 0,00 (Bescheid vom 27.01.2006)…
…Rechnung zu tragen gewesen. Die Festsetzung sei aufgrund der unrichtigen Selbstberechnung erfolgt. Die gegenseitige Übertragung von Liegenschaften sei als Tausch anzusehen. Da der vorliegende Vergleich ausschließlich die Vereinbarung betreffend die Eigentumsübertragung der Grundstücke betreffe, sei Bemessungsgrundlage die Gegenleistung. Laut Vorhaltsbeantwortung vom 11.3.2018 seien…
…Berechtigung zu und war spruchgemäß zu entscheiden. Zulässigkeit einer Revision: Zur Frage, ob eine wechselseitige, in engem sachlichen und zeitlichen Zusammenhang stehende Übertragung von Grundstücken (Grundstücksanteilen) als Schenkung oder als Tausch zu qualifizieren ist, liegt, ebenso wie zur Frage der Voraussetzungen für eine begünstigte Realteilung…
…Berechtigung zu und war spruchgemäß zu entscheiden. Zulässigkeit einer Revision: Zur Frage, ob eine wechselseitige, in engem sachlichen und zeitlichen Zusammenhang stehende Übertragung von Grundstücken (Grundstücksanteilen) als Schenkung oder als Tausch zu qualifizieren ist, liegt, ebenso wie zur Frage der Voraussetzungen für eine begünstigte Realteilung…
…ob zwischen den Eigentümern der benachbarten Grundstücke mehrere Tauschverträge geschlossen werden, darf zu keiner unterschiedlichen steuerlichen Beurteilung führen. Soweit sich der wirtschaftliche Gehalt des Parzellierungsübereinkommens daher auf einen Tausch von Grundstücksflächen erstreckt, liegt eine Anschaffung und Veräußerung vor. Dass der Erwerb von so genannten "Mehrflächen"…
…auch auf Kosten von Großreparaturen entfallen, wobei der Berichtigungszeitraum vom Beginn des Kalenderjahres an zu laufen beginnt, das dem Jahr folgt, in dem die diese Kosten und Aufwendungen zugrundeliegenden Leistungen im Zusammenhang mit dem Anlagevermögen erstmals in Verwendung genommen worden sind. Bei Grundstücken im Sinne…
…VwGH 16.9.2003, 99/14/0324). Der VwGH führt in dem Erkenntnis aus: ‚ Nach § 6 Z 14 EStG 1988 gilt als Tausch auch die Einlage von Wirtschaftsgütern in eine Körperschaft. Der Wert des eingelegten Wirtschaftsgutes ergibt die Anschaffungskosten des zusätzlichen Beteiligungswertes. Dies gilt auch…
…die darin dargestellten Verhältnisse würden daher einen integrierenden Bestandteil dieser Beschwerdevorentscheidung bilden. Die Realteilung (§ 841 ABGB), das sei die flächenmäßige Teilung eines Grundstückes, das eine einzige wirtschaftliche Einheit bilde, sei als wechselseitiger Tausch von ideellen Miteigentumsanteilen anzusehen (vgl. VwGH 26.11.1981, 81/16/0016…
…13.12.2021, Ra 2021/15/0106). Eine Sacheinlage von Grundstücken im Sinne des § 30 Abs. 1 EStG 1988 stellt einen Tausch dar und unterliegt der Immobilienertragsteuer. Die durch die Einlage eintretende Erhöhung des Vermögens der Körperschaft wird steuerlich nicht erfasst (vgl. auch Rz 2589…
…Gegenleistung bei einem Tausch die Tauschleistung des anderen Vertragsteiles einschließlich eine vereinbarte zusätzliche Leistung. 30 Abs. 2 EStG idF BGBl.I Nr. 112/2012 lautet auszugsweise wie Folgt: „(2) Von der Besteuerung ausgenommen sind die Einkünfte: … 3. Aus der Veräußerung von Grundstücken infolge eines…
…Abs 2 BewG bei der Ermittlung des objektiven gemeinen Werts nicht zu berücksichtigen (BFG vom 29.12.2014, RV/7102362/2013 und RV/7102361/2013). Wenn beim Tausch von Grundstücken - etwa bei nicht gleichwertigen Grundstücken - eine zusätzliche Leistung eines Vertragsteiles (Tauschaufgabe) erbracht wird, so besteht…
…seien die Leasingverträge an die E Immobilien GmbH übertragen worden. Die Optionsrechte seien anhand eines von der EE FF erstellten und der Außenprüfung vorgelegten Gutachtens bewertet und abgelöst worden. Auch eine Veräußerung eines Grundstücks nach zehn Jahren wäre steuerfrei gewesen. Ein Steuerpflichtiger sei nicht verpflichtet…
…2. § 6 Z 14 EStG 1988 lautet folgendermaßen (Fettdruck durch das Bundesfinanzgericht): "a) Beim Tausch von Wirtschaftsgütern liegt jeweils eine Anschaffung und eine Veräußerung vor. Als Veräußerungspreis des hingegebenen Wirtschaftsgutes und als Anschaffungskosten des erworbenen Wirtschaftsgutes sind jeweils der gemeine Wert des hingegebenen Wirtschaftsgutes anzusetzen.
…Einbringung von Wirtschaftsgütern in Kapitalgesellschaft als Tausch. Diese gesetzliche Fiktion ist nicht auf Tatbestände, die unter das Umgründungssteuergesetz fallen, anzuwenden. Der Tausch ist ein Vertrag (vgl. § 1054 ABGB) wodurch eine Sache gegen eine andere überlassen wird. Im gegenständlichen Fall brachte der Bf. ein Grundstück gegen…