IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Name des Richters*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Rose Marie Sabine Rath, Weißgerberlände 40, 1030 Wien, als gerichtlich bestellte Erwachsenenvertreterin über die Beschwerde vom 18. März 2024 gegen - den Bescheid des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache GesbR, vertreten durch Braschel & Braunstein Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung GmbH, Krenngasse 12, 8010 Graz, über die Beschwerde vom 26.01.2016 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Graz-Stadt vom 18.12…
…b ZK-DVO näher ausgeführt, dass die vorübergehende Verwendung eines Straßenfahrzeuges zum privaten Gebrauch das kumulative Vorliegen aller in dieser Bestimmung angeführten Tatbestandselemente voraussetzt und demnach eine der Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung des Straßenfahrzeuges ist, dass die private Verwendung im…
…auf die geförderte Höhe ist der Bestimmung nicht zu entnehmen. Die Formulierung des § 28 Abs.3 Z 2 EStG 1988 spricht für ein Verständnis der Förderungszusage als formelles Tatbestandselement. Lediglich das Fehlen oder der nachträgliche Wegfall einer Förderungszusage für umgesetzte Sanierungsmaßnahmen steht einer Anwendung des…
…zur gewerblichen Weiterveräußerung bestimmt sind, sowie für Kraftfahrzeuge, die zu mindestens 80 % dem Zweck der gewerblichen Personenbeförderung oder der gewerblichen Vermietung dienen. Das Tatbestandselement der Gewerblichkeit erfordert ein Tätigwerden des Steuerpflichtigen, das nach Art und Umfang deutlich jenes Ausmaß überschreitet, das üblicherweise mit der Verwaltung…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache der BF, ADR, ADR2 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 1. Juli 2011 zu ErfNr.******/2010, StNr*** betreffend Gesellschaftsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende R-1, die Richterin R-2 sowie die fachkundigen Laienrichter R-3 und R-4 in der Beschwerdesache Bf., A-1, vertreten durch Standfest & Jaksch Steuerberatung GmbH, Wallnerstraße 4, 1010 Wien, über die Beschwerde vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. AH und die weiteren Senatsmitglieder Richter Dr. AW (als Berichterstatter), Dr. AK sowie Dr. CP (als fachkundige Laienrichter) in der Beschwerdesache WV, SSL, Deutschland, vertreten durch die BGR Treuhand Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsges.m…
…Feststellungen, auf denen ein Schuldspruch beruht, wozu jene Tatumstände gehören, aus denen sich die jeweilige strafbare Handlung nach ihren gesetzlichen Tatbestandselementen zusammensetze. Die Bindungswirkung erstrecke sich auf die vom Gericht festgestellten und durch den Spruch gedeckten Tatsachen (VwGH 09.10.2023, Ra 2023/13/0115…
(24) Das Tatbestandselement der Änderung der wirtschaftlichen Struktur betrifft die faktische wirtschaftliche Tätigkeit einer Körperschaft. Darunter ist der tatsächlich verfolgte Unternehmenszweck und nicht der davon allenfalls abweichende satzungsmäßige Unternehmensgegenstand zu verstehen (UFS 11.11.2013, RV/1449-W/10). Eine Änderung der wirtschaftlichen Struktur liegt…
Der Einwand der Bf., für die Ermittlung des Tatbestandselementes "Teilnahme vom Inland aus" hätten sich weder die Anknüpfung an die Registrierungsadresse noch andere Indizien als tauglich erwiesen, steht im Widerspruch zum Erkenntnis des VwGH 20.11.2014, 2013/16/0085 das unmissverständlich zum gegenteiligen Ergebnis…
…auf denen sein Schuldspruch beruht, wozu auch jene Tatumstände gehören, aus denen sich die jeweilige strafbare Handlung nach ihren gesetzlichen Tatbestandselementen zusammensetzt; in diesem Fall erstreckt sich die Bindungswirkung auf die vom Gericht festgestellten und durch den Spruch gedeckten Tatsachen. Diese Bindung besteht (grundsätzlich) nur…
…verurteilender Entscheidungen eines Strafgerichts, einer Finanzstrafbehörde oder des Bundesfinanzgerichts nach einem verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren an die Tatsachenfeststellungen, auf denen der Schuldspruch beruht, wozu auch jene Tatumstände gehören, aus denen sich die jeweilige strafbare Handlung nach ihren gesetzlichen Tatbestandselementen zusammensetzt (Ritz/Koran, BAO7, § 116, Rz 14 mwN…
…sich wiederum, dass die vom Finanzamt angenommenen verdeckten Ausschüttungen an die Beschwerdeführerin gar nicht mit dem Wissen und Wollen der Gesellschaft erbracht worden sein könnten, wodurch es eindeutig am subjektiven Tatbestandselement fehle. Es müsse ein auf die Vorteilsgewährung gerichteten Willensentschluss der Körperschaft vorliegen. Dabei liege…
…des Vorsteuerabzugs, ohne dass es der Behörde möglich wäre, das fehlende Tatbestandselement in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als gegeben anzunehmen. • Das Vorliegen der Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug ist im Zeitpunkt des Leistungsbezugs(Leistungserbringung) zu beurteilen. • Der Vorsteuerabzug steht allerdings erst zu, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, und…
…0,00 begründete die Bf. damit, dass es weder für die Abgabenbehörde noch für den Abgabepflichtigen objektiv möglich sei in Bezug auf die Rechtsgebühr gemäß § 33 TP 17 GebG das wesentliche Tatbestandselement, nämlich die "Teilnahme vom Inland aus", zu ermitteln. Daraus ergäben sich erhebliche verfassungsrechtliche…
…0,00 begründete die Bf. damit, dass es weder für die Abgabenbehörde noch für den Abgabepflichtigen objektiv möglich sei in Bezug auf die Rechtsgebühr gemäß § 33 TP 17 GebG das wesentliche Tatbestandselement, nämlich die "Teilnahme vom Inland aus", zu ermitteln. Daraus ergäben sich erhebliche verfassungsrechtliche…
…0,00 begründete die Bf. damit, dass es weder für die Abgabenbehörde noch für den Abgabepflichtigen objektiv möglich sei in Bezug auf die Rechtsgebühr gemäß § 33 TP 17 GebG das wesentliche Tatbestandselement, nämlich die "Teilnahme vom Inland aus", zu ermitteln. Daraus ergäben sich erhebliche verfassungsrechtliche…
…0,00 begründete die Bf. damit, dass es weder für die Abgabenbehörde noch für den Abgabepflichtigen objektiv möglich sei in Bezug auf die Rechtsgebühr gemäß § 33 TP 17 GebG das wesentliche Tatbestandselement, nämlich die "Teilnahme vom Inland aus", zu ermitteln. Daraus ergäben sich erhebliche verfassungsrechtliche…
…0,00 begründete die Bf. damit, dass es weder für die Abgabenbehörde noch für den Abgabepflichtigen objektiv möglich sei in Bezug auf die Rechtsgebühr gemäß § 33 TP 17 GebG das wesentliche Tatbestandselement, nämlich die "Teilnahme vom Inland aus", zu ermitteln. Daraus ergäben sich erhebliche verfassungsrechtliche…