…von der Abgabenbehörde aus dem Sachverhalt erschlossen werden (vgl. VwGH 29.1.1996, 94/16/0064). Bei Schenkungen unter Lebenden und bei freigiebigen Zuwendungen entsteht die Steuerschuld gemäß § 12 Abs.1 Z 2 ErbStG 1955 mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung. Der Tag des…
…Die Zuwendung von Anteilen an einer GmbH ist bei Vorliegen des nach § 76 Abs.2 GmbHG für die Übertragung erforderlichen Notariatsakts ausgeführt. Bei der unentgeltlichen Abtretung von GmbH-Anteilen fallen wie bei der entgeltlichen Abtretung Titelgeschäft und Abtretung regelmäßig zusammen, so dass mit diesem Tag…
…gelten für Zwecke der Einbehaltung der Kapitalertragsteuer als zugeflossen: 1. Bei Kapitalerträgen, deren Ausschüttung von einer Körperschaft oder deren Zuwendung durch eine nicht unter § 5 Z 6 des Körperschaftsteuergesetzes 1988 fallende Privatstiftung beschlossen wird, an jenem Tag, der im Beschluss als Tag der Auszahlung bestimmt…
…ausstehende Zuwendung iHv EUR 1.660.000,00 die 25%ige KESt iHv 415.000,00 € mittels Haftungsbescheid für den Zeitraum 02/2015 festgesetzt. Rechtliche Begründung: Unter "bestimmt" im Sinne des § 95 Abs. 3 Z 1 EStG 1988 könne auch ein bestimmbarer Tag der…
…Abs. 7 B-VG ist. Gemäß § 3 Abs. 1 ErbStG 1955 gilt als Schenkung im Sinne des Gesetzes ua. 1. jede Schenkung im Sinne des bürgerlichen Rechtes; 2. jede andere freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten der Zuwendenden bereichert wird.
…erklärten Zuwendungen aus der M-Stiftung (2009 EUR 827.177,00 + EUR 100.000,00 lt. Selbstanzeige; 2010 EUR 358.050,00; 2012 lt. Selbstanzeige EUR 250.800,00), so ergebe sich eine Differenz von EUR 1.460.059,45. Zuwendungen von ausländischen Stiftungen seien…
…gelten für Zwecke der Einbehaltung der Kapitalertragsteuer als zugeflossen: 1. Bei Kapitalerträgen, deren Ausschüttung von einer Körperschaft oder deren Zuwendung durch eine nicht unter § 5 Z 6 des Körperschaftsteuergesetzes 1988 fallende Privatstiftung beschlossen wird, an jenem Tag, der im Beschluss als Tag der Auszahlung bestimmt…
…AB bei Einräumung der Option eine Bereicherung des Bf. in Kauf genommen hat : Gemäß § 12 Z.2 ErbStG entsteht die Steuerschuld bei Schenkungen unter Lebenden mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung. Dieser Tag des – möglichen - Entstehens der Steuerschuld ist auf Grund der Bestimmung des…
…Fraglich ist nun, welches Vermögen unmittelbar vor dem Verschmelzungsvorgang am ***Tag November 2010*** vorhanden war. Wie bereits ausgeführt, existiert keine Bilanz zu diesem Stichtag. Zu den einzelnen zuvor genannten Aktivposten ist anzumerken: Der erkennende Senat geht mit zumindest überwiegender Wahrscheinlichkeit davon aus, dass das Umsatzsteuerguthaben…
…gelten für Zwecke der Einbehaltung der Kapitalertragsteuer als zugeflossen: 1. Bei Kapitalerträgen, deren Ausschüttung von einer Körperschaft oder deren Zuwendung durch eine nicht unter § 5 Z 6 des Körperschaftsteuergesetzes 1988 fallende Privatstiftung beschlossen wird, an jenem Tag, der im Beschluss als Tag der Auszahlung bestimmt…
…gelten für Zwecke der Einbehaltung der Kapitalertragsteuer als zugeflossen: 1.Bei Kapitalerträgen, deren Ausschüttung von einer Körperschaft oder deren Zuwendung durch eine nicht unter § 5 Z 6 des Körperschaftsteuergesetzes 1988 fallende Privatstiftung beschlossen wird, an jenem Tag, der im Beschluss als Tag der Auszahlung bestimmt…
…23. Juni 2010 wurde der Beschwerdeführerin (Bf.) die Verlassenschaft des Juni2008 verstorbenen Erblassers D. als erbl. Cousine nach bedingter Erbantrittserklärung zu 1/4 eingeantwortet. Weitere Erben sind in Folge ihrer Erbantrittserklärung vom 22. Juni 2009 lt. Protokoll des Gerichtskommissärs von diesem Tag ua. der erbl…
…solche Bezeichnung ist es der Tag nach der Beschlussfassung. Im Fall einer verdeckten Zuwendung ohne formellen Zuwendungsbeschluss des Stiftungsvorstandes kommt § 95 Abs. 3 Z 2 EStG 1988 in Verbindung mit § 19 EStG 1988 zur Anwendung und ist der Zufluss mit der Auszahlung an den Begünstigten…
…Verfahrensgang Der vom Beschwerdeführer (in weiterer Folge: Bf.) beantragte Verlustersatz II für den Zeitraum 01.10.2021 - 31.12.2021 in Höhe von € 4.777,64 wurde seitens der COFAG - unter nachträglicher Berücksichtigung der Zuwendung einer Gebietskörperschaft in Höhe von € 1.299,73…
…Verlauf eines Abgabenverfahrens zunehmend der Kenntnis ihrer abgabenrechtlichen Wirkungen entsprechend gestalten" (VwGH 17.4.2008, 2008/15/0052). Zur Feststellung, dass eine vom Wortlaut des Umlaufbeschlusses vom 7.12.2020 abweichende Absicht des Stiftungsvorstandes, dass mit diesem Beschluss über die Zuwendung des Bilanzgewinnes an den…
…Einvernahme der Insolvenzverwalterin und die unterlassene Einvernahme von ***7*** ***8*** und Ing. ***5*** ***8*** sind gleichermaßen unbegründet. Dies deshalb, da Frau Mag. ***9*** als Insolvenzverwalterin gleichermaßen die geforderten Belege nicht kannte, dies muss auch für ***5*** ***8*** und ***7*** ***8*** gelten, da die Zusendung des…
…Berücksichtigung der angefallenen Kosten nur bei Vorliegen sämtlicher obig angeführter Voraussetzungen in Betracht. • Spende Strittig ist, ob eine an eine Pfarrkirche für eine Kirchturmrenovierung geleistete Spende als Sonderausgabe oder als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen ist. Gemäß § 18 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 sind freigebige Zuwendungen…
…aus der Mitunternehmerschaft zählen, ist es folglich auch möglich, die Vergütungen nicht extra auszuzahlen, sondern dem Gesellschafter als Gewinnanteil zuzuweisen. Für den Beschwerdefall würde das allerdings bedeuten, dass Herrn ***2*** ein geringerer Verlustanteil zugewiesen werden müsste, da sein "erhöhtes Engagement" ja mit positiven Zuwendungen abgegolten…
…eine Schenkung einen Bereicherungswillen voraussetze, der im geschäftlichen Verkehr grundsätzlich nicht zu vermuten sei. Auch wenn es sich hier um eine Zuwendung unter nahen Angehörigen handle, habe sie einen rein geschäftlichen Hintergrund: Die beschwerdeführende Partei habe für ihren Gatten bzw ihm nahestehenden Gesellschaften zahlreiche Verpflichtungen…
…Weiters habe ***X*** am Tag der Anteilsübertragung den Betrag von 191.000 Euro bar entnommen, den ***Y*** für die Rückzahlung des aushaftenden Verrechnungskontos einbezahlt habe. Darüber hinaus habe ***X*** als Geschäftsführer im Zeitraum 2007 - 2010 der Gesellschaft Barmittel von 425.000 Euro entnommen. Für die…