…Berücksichtigung von Kosten der Familienheimfahrten ist daher, dass dem Bf. die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Tätigkeitsort unzumutbar ist. Im Lichte der Rechtsprechung des VwGH ist von einer Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes bei einem häufigen Wechsel des Arbeitsortes auszugehen (vgl. VwGH 28.05.1997…
…auch bei Vorliegen einer Dienstreise iSd § 26 Z 4 EStG 1988 nach einem länger als eine Woche dauernden Aufenthalt an einem Tätigkeitsort ein (weiterer) Mittelpunkt der Tätigkeit begründet. c) Für den hier streitgegenständlich zu beurteilenden Einzelfall folgt daraus: Dass § 26 EStG in Bezug auf die…
…daraus keine Betriebsausgaben mehr darstellten. Die Bf. habe ihre Tätigkeit als Geschäftsführerin im Mai 2010 begonnen und ein Haus in der Nähe ihres Tätigkeitsortes gemietet. Da die Kosten für doppelte Haushaltsführung maximal für die Dauer von sechs Monaten zuerkannt werden könnten, stünden im Jahr 2011…
…des großen Pendlerpauschales (€ 2.568) und weitere Aufwendungen in Höhe von € 2.418,30 als Werbungskosten. Die sonstigen Werbungskosten gliedern sich auf in: Fahrtkosten für Fahrten zw. Wohnung und Tätigkeitsort A lt. Rz 776 VereinsR 2001 € 499,20, Verpflegungs- und Unterhaltskosten lt…
…dass das Entgelt, dass für eine am jeweiligen Arbeitsort neu aufgenommene Tätigkeit bezogen wird, den (gegebenenfalls höheren) Lebenserhaltungskosten an diesem Tätigkeitsort angepasst ist. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. 3.2. Zu Spruchpunkt II. (Unzulässigkeit der Revision) Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision…
…12.01.2015 bis 25.06.2015 sowie bei AG2 im Zeitraum 23.11.2015 bis 31.12.2016 beschäftigt. Die genauen Tätigkeitsorte können ebenso wenig wie die jeweilige Entfernung zwischen Wohn- und Beschäftigungsort und die Häufigkeit dieser Fahrten und daher auch nicht die Zumutbarkeit…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf. gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 17.01.2011, betreffend Vorsteuererstattung für den Zeitraum 1-12/2009 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben und der angefochtene…
…weder gewollten noch im Hinblick auf das Leistungsfähigkeitsprinzip sachlichen Steuerbefreiung und letztlich zur Doppelnichtbesteuerung. Daher ist auch im Hinblick auf eine verfassungskonforme Interpretation davon auszugehen, dass es eines besonderen Nahebezuges zum Tätigkeitsort bedarf, um als Ortskraft iSd § 3 Abs 1 Z 30 EStG und des …
…dass es nicht als rechtswidrig zu erkennen ist, wenn die Abgabenbehörde auch für Zwecke des Sachbezuges die Fahrten des Arbeitnehmers von dem in dessen Wohnungsverband gelegenen Arbeitgeberbüro zum auswärtigen Tätigkeitsort als Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, somit als beim Sachbezug zu berücksichtigende Fahrten qualifiziert hat…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende Mag. Susanne Haim, den Richter Mag. Ulrich Petrag sowie die fachkundigen Laienrichter Johann Möslinger und Mag. Josef Griesmayr in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Karl Bruckner & Partner Steuerberater Inhaber Karl Grossek e.U…
…die Verpflegung daher am auswärtigen Tätigkeitsort zu den gleichen Bedingungen wie an der ständigen Arbeitsstätte in Anspruch genommen werden, stehen Tagesgelder als Werbungskosten nicht zu. Der Bf. unternahm Dienstreisen zwischen Kasernen. In diesem Fall konnte die Verpflegung daher am auswärtigen Tätigkeitsort zu den gleichen Bedingungen…
…unbegründet abgewiesen, weil die Kosten für die wöchentlichen Fahrten vom Familienwohnsitz zur Arbeitsstätte und zurück mit dem Verkehrsabsetzbetrag abgegolten seien. Der Tatbestand einer Familienheimfahrt für Fahrten zwischen Familienwohnsitz und Wohnsitz am Tätigkeitsort liegt nicht vor, da die Schlafkabine eines Lkw keinen Wohnsitz im Sinne des §…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die als Beschwerde gemäß § 323 Abs. 38 Bundesabgabenordnung (BAO) weiterwirkende Berufung des Harald S*****, *****Adresse*****, vom 26. 6. 2007, gegen die Bescheide des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt, 2620 Neunkirchen, Triesterstraße…
…zu diesem Zeitpunkt ein konkretes Angebot zur Ausübung einer Forschungstätigkeit im Inland vorliegt. Der eigentliche Grund für den Zuzug ist dann ganz offenkundig das gemeinsame Zusammenleben der Familie am neu gewählten Tätigkeitsort des Ehegatten. Am Fehlen des erforderlichen Konnexes der "Beseitigung steuerlicher Hindernisse für den…
…452/03 „RAL“ Unterhaltungsdienstleistungen an Nichtunternehmer vorliegen, die gemäß § 3a Abs. 11 UStG 1994 am Tätigkeitsort steuerbar sind. Dieser Tätigkeitsort liegt nach dem EuGH Urteil dort, wo sich der Automat befindet. Diese Umsätze wären somit in Österreich steuerbar und steuerpflichtig (siehe auch Ruppe/Achatz, UStG…
…Zusammenhang stehend war daher die Frage zu prüfen, ob dem Bf. im Beschwerdezeitraum eine Schlafstelle am Tätigkeitsort zur Verfügung stand. Der Beschwerdeführer wohnt in U(EU-ausland). Er ist als LKW-Fahrer bei der Firma H (Dienstort) beschäftigt. Der Beschwerdeführer fährt für seinen Arbeitgeber zu…
…aus Sicht der jeweiligen Streitjahre zu beurteilen (VwGH 19.12.2013, 2010/15/0124). Für das Bundesfinanzgericht steht fest, dass eine Verlegung des Familienwohnsitzes an den Tätigkeitsort unzumutbar ist. Dem Grunde nach sind die Kosten für Familienheimfahrten daher anzuerkennen. Als Fahrtkosten sind jene Aufwendungen anzuerkennen…
…die Ausführung der gegenständlichen Arbeiten gar nicht in Österreich erfolgt sei. Es handelte sich somit nicht um eine inländische Arbeitsausübung, sodass eine Abzugssteuer eigentlich gar nicht angefallen wäre. Die Tätigkeitsorte seien in den USA gelegen. Die Aufträge habe der Bf. von einer ungarischen Fima erhalten…
…auf irgendwelche Beihilfen. Im Jahr 2018 erwuchsen dem Bf Mietkosten iHv EUR 1.322,79 sowie ein Teilbetrag an Stromkosten iHv EUR 274,80 für die Wohnung in der Nähe des Tätigkeitsortes und Fahrtkosten für die Heimfahrten zu seiner Familie iHv EUR 2.304,00…
…und Übermittlung von geeigneten Unterlagen zu Nachweiszwecken. Mit Beschwerdevorentscheidung berücksichtigte das Finanzamt mangels vorgelegter Nachweise, gestützt auf die amtswegigen Ermittlungen, konkret auf die telefonische Auskunft des damaligen Arbeitgebers des Beschwerdeführers über den Tätigkeitsort im Zeitraum vom 23. April bis 31. Dezember 2018 und einer Routenrechnerabfrage…