…bzw. Festlegungen beinhalten können, können die für eine Dienstreise iSd § 26 Z 4 geltenden Einschränkungen (Begrenzung auf fünf Tage bei Begründung eines neuen Tätigkeitsmittelpunktes bzw. - bei mehrtägigen Dienstreisen - auf fünf Monate) im Endeffekt (wiederum) eine Steuerfreiheit entsprechend gewährter Reiseaufwandsentschädigungen nach sich ziehen (vgl. Laudacher aaO…
…der Pendlerpauschale (bereits bei der Lohnabrechnung berücksichtigt; Ausdruck Pendlerrechner). Informativ wurde dem Bf. mitgeteilt, dass wenn sich die Tätigkeit des Steuerpflichtigen auf zwei oder mehrere Tätigkeitsmittelpunkte erstrecken würde, der Aufenthalt an ihnen keine Reise (VwGH 4.3.1986, 85/14/0146; VwGH 2.8.1995…
…nicht regelmäßig tätig und überschreitet dabei eine Anfangsphase von 15 Tagen im Kalenderjahr. Die Anfangsphase von 15 Tagen steht pro Kalenderjahr zu. Erstreckt sich die Tätigkeit des Steuerpflichtigen auf zwei oder mehrere Tätigkeitsmittelpunkte, so ist der Aufenthalt an ihnen keine Reise (VwGH 4.3.1986…
…sich die Dienstverrichtung auf einen anderen Einsatzort durchgehend oder wiederkehrend über einen längeren Zeitraum erstreckt. Als Einsatzort gilt grundsätzlich die politische Gemeinde. Erstreckt sich die Tätigkeit des Steuerpflichtigen auf zwei oder mehrere Tätigkeitsmittelpunkte, so ist der Aufenthalt an ihnen keine Reise (VwGH 4.3.1986…
…eine Reisedauer von mehr als drei Stunden vorliegen und es darf kein weiterer Tätigkeitsmittelpunkt begründet werden. Im vorliegenden Fall wurden sowohl in ***S*** als auch in ***Z** neue Tätigkeitsmittelpunkte begründet. Mehraufwendungen für Verpflegung und Nächtigung können auch außerhalb einer Reise nach den allgemeinen Grundsätzen Werbungskosten…
…nicht eingelangt. Erwägungen und rechtliche Würdigung: Allgemeines Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Büro) sind mit dem Verkehrsabsetzbetrag abgegolten. Der Bf hat den Abzug eines Pendlerpauschales nicht beantragt. Dass der Bf mehrere Tätigkeitsmittelpunkte gehabt hätte, wurde nicht vorgebracht. Der Abzug des Werbungskostenpauschales für Vertreter (§ 16 Abs…
…km betrage. Mittelpunkt der Tätigkeit sei jedenfalls der Ort der Betriebsstätte, in welcher der Steuerpflichtige Innendienst verrichte. Erstrecke sich die Tätigkeit des Steuerpflichtigen auf zwei oder mehrere Tätigkeitsmittelpunkte, so sei der Aufenthalt an ihnen keine Reise, sodass eine Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen nicht erfolgen könne. Mittelpunkt…
…nur ein einzelner Ort, sondern auch ein mehrere Orte umfassendes Einsatzgebiet sein könne. Würden derartige Einsatzgebiete regelmäßig bereist, begründeten sie einen (neuen bzw. weiteren) Tätigkeitsmittelpunkt (vgl. VwGH 28.5.1997, 96/13/0132). Zur Nichtberücksichtigung der geltend gemachten Kosten für Werbemittel (Pos. 9) wurde festgestellt…
…das Vorhandensein eines Home Office gewesen. Es sei sogar eine persönliche Vor-Ort-Kontrolle durch den vorgesetzten Verkaufsleiter vor Vertragsunterfertigung am 21. Jänner 2013 um 8 Uhr! erfolgt. Dass der Tätigkeitsmittelpunkt im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 2 lit. d EStG 1988 zwar außerhalb…
…um feststellen zu können, ob beruflich veranlasste Reisen in die Orte stattgefunden haben, in denen sie laut den vorgelegten Rechnungen genächtigt hat oder, ob weitere Tätigkeitsmittelpunkte vorlagen. Doppelte Haushaltsführung: § 20 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 bestimmt, dass die für den Haushalt des Steuerpflichtigen und…
…begründet wird. Mittelpunkt der Tätigkeit ist jedenfalls der Ort der Betriebsstätte, in welcher der Steuerpflichtige Innendienst verrichtet. Erstreckt sich die Tätigkeit des Steuerpflichtigen auf zwei oder mehrere Tätigkeitsmittelpunkte, so ist der Aufenthalt an ihnen keine Reise, sodass eine Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen nicht erfolgen kann. Mittelpunkt…
…Tätigkeit begründet wird. Mittelpunkt der Tätigkeit ist jedenfalls der Ort der Betriebsstätte, in welcher der Steuerpflichtige Innendienst verrichtet. Erstreckt sich die Tätigkeit des Steuerpflichtigen auf zwei oder mehrere Tätigkeitsmittelpunkte, so ist der Aufenthalt an ihnen keine Reise, sodass eine Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen nicht erfolgen kann…
…25 km handelt. Mittelpunkt der Tätigkeit ist jedenfalls der Ort der Betriebsstätte, in welcher der Steuerpflichtige Innendienst verrichtet. Erstreckt sich die Tätigkeit des Steuerpflichtigen auf zwei oder mehrere Tätigkeitsmittelpunkte, so ist der Aufenthalt an ihnen keine Reise, sodass eine Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen nicht erfolgen kann…
…Tätigkeit begründet wird. Mittelpunkt der Tätigkeit ist jedenfalls der Ort der Betriebsstätte, in welcher der Steuerpflichtige Innendienst verrichtet. Erstreckt sich die Tätigkeit des Steuerpflichtigen auf zwei oder mehrere Tätigkeitsmittelpunkte, so ist der Aufenthalt an ihnen keine Reise, sodass eine Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen nicht erfolgen kann…
…drei Stunden bei Inlandsreisen (mehr als fünf Stunden bei Auslandsreisen) vorliege und kein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet werde. Da ein neuer Tätigkeitsmittelpunkt begründet worden sei, stünden Taggelder nur für die ersten fünf Tage zu. Mit Schreiben vom 22.11.2023 beantragte der BF die…
…wenn sich der Steuerpflichtige aus betrieblicher/beruflicher Veranlassung über eine längere Distanz (mindestens 25 km) und eine längere Dauer (mehr als drei Stunden) von einem Tätigkeitsmittelpunkt entfernt und das Reiseziel nicht in einem Nahebereich eines anderen Tätigkeitsmittelpunktes gelegen ist (Zorn in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn…
…d EStG 1988 normierten Voraussetzung des Tätigkeitsmittelpunktes noch weitere Kriterien erfüllt sein: Ein Arbeitszimmer muss auch nach der Art der Tätigkeit des Steuerpflichtigen notwendig sein und muss der zum Arbeitszimmer bestimmte Raum tatsächlich ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflich genutzt sowie entsprechend eingerichtet sein (VwGH 16…
…lit. d EStG 1988 steuerlich nur dann abzugsfähig, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen bildet. Bei Politikern würde der Tätigkeitsmittelpunkt regelmäßig außerhalb des Arbeitszimmers liegen (ErlRV 72 BlgNR XX.GP; UFS 28.3.2003, RV/0359-S/02…
…sei von der Dienstgeberin ein KFZ zur Verfügung gestellt worden, mit dem im Jahr 2016 gem dem vorgelegten Fahrtenbuch 35.351 km zurückgelegt worden seien. Da der Tätigkeitsmittelpunkt außerhalb des Arbeitszimmers liege, sei es nicht entscheidend, ob das Arbeitszimmer in zeitlicher Hinsicht mehr als die…
…1 Z 2 lit. d EStG 1988 normierten Voraussetzung des Tätigkeitsmittelpunktes noch weitere Kriterien erfüllt sein müssen. Demnach muss ein Arbeitszimmer nach der Art der Tätigkeit des Steuerpflichtigen notwendig sein und muss der zum Arbeitszimmer bestimmte Raum tatsächlich ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflich genutzt sowie…