…wenn die tägliche Rückkehr vom Arbeitsplatz an den Ort des zweiten Haushaltes zumutbar und der Familienwohnsitz für eine tägliche Rückkehr vom Arbeitsplatz dorthin zu weit entfernt ist (VwGH 31.7.2012, 2008/13/0086). Die tägliche Zurücklegung einer Distanz tour-retour von (mehr als) 262…
…wenn einerseits der Beschäftigungsort so weit vom Familienwohnsitz entfernt ist, dass der/dem Steuerpflichtigen eine tägliche Rückkehr nicht zumutbar ist und wenn andererseits der/dem Steuerpflichtigen zudem auch die Verlegung des Wohnsitzes an den Beschäftigungsort nicht zugemutet werden kann. Die Begründung eines eigenen Haushaltes am…
…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes werden unvermeidbare Mehraufwendungen, die dem Abgabepflichtigen dadurch erwachsen, dass er am Beschäftigungsort wohnen muss und ihm die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort ebenso wenig zugemutet werden kann wie die tägliche Rückkehr zum Familienwohnsitz, als beruflich bzw. betrieblich bedingte Mehraufwendungen bei jener…
…ein Wohnsitz am Beschäftigungsort (Berufswohnsitz) vorliegen. Sowohl die tägliche Rückkehr zum Familienwohnsitz wie auch die Verlegung des Wohnsitzes vom Familienwohnort in eine übliche Entfernung zum Beschäftigungsort muss unzumutbar sein. Familienwohnsitz ist jener Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten oder ein unverheirateter Steuerpflichtiger…
…Hausstand unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Personen bildet. Wesentlich ist, dass die tägliche Rückkehr vom Arbeitsplatz an den Ort des zweiten Haushaltes zumutbar ist und der Familienwohnsitz für eine tägliche Rückkehr vom Arbeitsplatz dorthin zu weit entfernt ist (VwGH 31.7.12, 2008…
…km, mit dem Auto wird hierfür eine Fahrtzeit von zwei Stunden und zehn Minuten und bei Benützung der Eisenbahn eine Fahrtzeit von zwei Stunden und 32 Minuten benötigt. Die tägliche Rückkehr an den Familienwohnsitz ist daher nicht zumutbar. Aus dem einliegenden Mailverkehr ist ersichtlich, dass…
…als einer Stunde sei eine tägliche Rückkehr unzumutbar. Da im Fall des Bf diese Mindesterfordernisse nicht erreicht würden, sei eine Berücksichtigung der Kosten für Familienheimfahrten nicht möglich gewesen. Mit Schreiben vom 12.10.2021 stellte die steuerliche Vertretung des Bf den Antrag auf Entscheidung über…
…ebenso unvermeidbare Mehraufwendungen, die dem Abgabepflichtigen dadurch erwachsen, dass er am Beschäftigungsort wohnen muss und ihm die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort ebenso wenig zugemutet werden kann wie die tägliche Rückkehr zum Familienwohnsitz (VwGH vom 31.07.2012, 2008/13/0086). Entscheidend hierfür sind…
…in ***12*** keinen Lebensmittelpunkt hatte, sondern dort ihrer beruflichen Verpflichtung als Pädagogin nachgekommen ist. Eine tägliche Rückkehr war - ebenso unbestritten- nicht zumutbar (zeitliche Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr an den Familienwohnsitz -Wegstrecke vom Familienwohnsitz an die Zweitunterkunft ca. 154 KM bei einer Fahrzeit ca .1 Stunde…
…wenn der Familienwohnsitz - vom Beschäftigungsort des Steuerpflichtigen so weit entfernt ist, dass ihm eine tägliche Rückkehr nicht zugemutet werden kann und entweder - die Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes nicht privat veranlasst ist oder - die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort nicht zugemutet werden kann…
…wenn der Familienwohnsitz vom Beschäftigungsort des Steuerpflichtigen so weit entfernt sei, dass ihm eine tägliche Rückkehr nicht zugemutet werden könne und entweder das Beibehalten des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes nicht privat veranlasst sei oder das Verlegen des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort nicht zugemutet werden könne…
…wenn der Familienwohnsitz vom Beschäftigungsort des Steuerpflichtigen so weit entfernt ist, dass ihm eine tägliche Rückkehr nicht zugemutet werden kann und entweder die Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes nicht privat veranlasst ist oder die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort nicht zugemutet…
…an, dass die Reise im Zeitraum vom 23.07.2015 bis 27.05.2015 erfolgte und der Anfangskilometerstand 97.565 und der Endkilometerstand 100.036 betrug. Laut KFZ-Zentralregister Auskunft war im Jahr 2015 ein PKW der Marke ***5*** Note auf den Namen der Bf…
…wenn der Familienwohnsitz vom Beschäftigungsort des Steuerpflichtigen so weit entfernt ist, dass ihm eine tägliche Rückkehr nicht zugemutet werden kann und entweder -) die Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes nicht privat veranlasst ist oder -) die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort nicht zugemutet werden kann…
…die tägliche Rückkehr zu diesem war unzumutbar. Zudem war der Beschwerdeführer in ***14*** bei seiner Großcousine als Nebenwohnsitz gemeldet. Ihm standen dort keine Räumlichkeiten zur Verfügung, die Meldung erfolgte aus formellen Gründen, um Kostenvorteile bei Flügen zu erlangen. Ab 1.10.2016 wurde vom Beschwerdeführer…
…an einer Vielzahl von Konzerten (solistisch und mit verschiedenen Ensembles) mitwirkt. Das Vorbringen der Bf., das Cembalo und der Hammerflügel dienten ausschließlich beruflichen Zwecken, kann daher nicht als glaubwürdig angesehen werden. Die Instrumente sind darüber hinaus im häuslichen Arbeitszimmer untergebracht. Nach den Erfahrungen des täglichen…
…1*** gefahren sind. Gleiches gilt für den Aufbruch zu oder die Rückkehr von einer Dienstreise an Tagen, an denen sich Ihre Ehefrau und Ihr Sohn in der Wohnung in Wien befanden. Der Bf. führte in der E-Mail vom 28.6.2022 dazu folgendes aus:…
…vgl. VwGH 18.5.1995, 93/15/0244 und den dort dazu angeführten Literaturhinweis). Im Beschwerdefall kann aber keine Rede davon sein, dass die tägliche Rückkehr vom Beschäftigungsort an den Familienwohnsitz wegen der Entfernung nicht zumutbar ist. Schließlich ist die als Familienwohnsitz des Bf. gewählte…
…fristgerecht eingereichten Berufungen (nunmehr Beschwerden) vom 13.12.2010 bekämpften die Einkommensteuerbescheide 2006 bis 2008. In der Begründung brachte die Beschwerdeführerin vor, das nachträglich für alle drei Jahre beantragte Pendlerpauschale sei nicht berücksichtigt worden. Auf die beiliegende Bestätigung der täglichen Rückkehr zum Hauptwohnsitz werde verwiesen…
…Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort aus verschiedensten privaten Gründen, denen erhebliches Gewicht zukomme, nicht zugemutet werden könne. Für die Anerkennung von Kosten der doppelten Haushaltsführung fordere der VwGH zunächst eine "unüblich weite Entfernung" des Tätigkeitsorts vom Familienwohnsitz, wobei die Verwaltungspraxis eine Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr grundsätzlich…