…dann der Fall, wenn im Rahmen eines Doppelbesteuerungsabkommens die Befreiung bestimmter Einkünfte in einem Vertragsstaat davon abhängig ist, dass eben diese Einkünfte im anderen Vertragsstaat tatsächlich einer Besteuerung unterliegen (Subject-to-tax-Klausel). Die Besteuerung oder Nichtbesteuerung dieser Einkünfte in einem Vertragsstaat, also das Vorliegen…
…Quellensteuer ("TDS" = "Tax Deducted at Source") von 46.639 INR ermittelte der Bf. im Wege der Selbstberechnung eine zu bezahlende Einkommensteuer von 101.870 INR. Der Bf. legte auch den indischen Einkommensteuerbescheid (mit Anführung seiner indischen Steuernummer) für das Steuerjahr ("Tax Year") 2013/14…
…dass eine tatsächliche Besteuerung im anderen Vertragsstaat nicht erforderlich ist für die Befreiungsverpflichtung im Ansässigkeitsstaat. Außerhalb des Anwendungsbereichs einer "Subject-to-tax-Klausel" kann die tatsächliche Besteuerung im anderen Vertragsstaat nicht zur Anwendungsvoraussetzung einer abkommensrechtlichen Befreiung in Österreich gemacht werden: Ebenso wenig wie der andere…
…unterliegen deshalb dem österreichischen Besteuerungsrecht, weil diese Einkünfte in Deutschland nach dem Doppelbesteuerungsabkommen steuerfrei behandelt würden. Diese Rückfall- bzw. subjekt-to-tax-Klausel solle verhindern, dass Einkünfte im grenzüberschreitenden Sachverhalt gar nicht besteuert würden. Gegen diesen Bescheid erhob der Bf. mit 31. März 2017 Beschwerde…
…Gründen im anderen Vertragsstaat keine Besteuerung erfolge, stehe dem Stpfl daher die abkommensrechtliche Befreiung in Österreich zu. Die Anwendung eines Doppelbesteuerungsabkommens könne legitimerweise zur doppelten Nichtbesteuerung führen. Die als Ausnahmeregeln konzipierten Subject-to-tax Klauseln würden somit unterstreichen, dass die Vermeidung der doppelten Nichtbesteuerung keineswegs…
…der Einkünfte, die auf Arbeitstage (AT) in D fallen, sämtliche Einkünfte laut übermitteltem Jahreslohnzettel für 2007 auf Grundlage der "subject-to-tax-Klausel" des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) mit Deutschland (D) der österr. Einkommensteuer zu unterwerfen. Aufgrund des diesbezüglichen Ergänzungsersuchens des FA übermittelte die Bf. die deutsche…
…der österreichischen Steuererklärung zu berücksichtigen. Der Vollständigkeit halber weisen wir darauf hin, dass der unseres Erachtens Deutschland zuzuordnende Anteil der Abfindung in Deutschland nicht besteuert wurde. Im Hinblick auf die subject to tax clause gemäß Art 15 Abs. 4 DBA verweist die deutsche Fachliteratur darauf…
…sich aus einem näher genannten Erlass, dass die Nicht-Anwendbarkeit ausdrücklich hervorgehen müsse. Der Erlass sehe iZm Subject-to-Tax-Klauseln zudem vor, dass die nachträgliche Besteuerung im anderen Vertragsstaat ein rückwirkendes Ereignis sei. Mittels Beschwerdevorentscheidung wurde die Beschwerde abgewiesen. Die belangte Behörde führte aus…
…für nicht sinnvoll, z.B. die Tatsache, dass die Schweiz nach ihrem innerstaatlichen Recht auf die Besteuerung gewisser Einkünfte verzichtet: das DBA Österreich/Schweiz sieht nämlich für solch einen Fall keine Subject-to-Tax-Klausel vor, wie einige der neueren DBA z. B. mit Hongkong…
…vorab angeführt uE zweifelsfrei nachgewiesen. Vgl. dazu auch BFG 7.10.2016, RV/7100990/2012 - wonach bei fehlender „subject to tax” Klausel der Umstand, ob der andere Staat die ihm DBA-rechtlich zur Besteuerung überlassenen Einkünfte tatsächlich besteuert hat, nicht entscheidungsrelevant ist. Wie vorab angeführt…
…nicht an. Wie bereits das Bundesfinanzgericht erkannte, enthält das DBA keine Instrumente zur Vermeidung einer doppelten Nichtbesteuerung, wie eine Subject-to-tax-Klausel oder eine Switch-over-Klausel. Die Befreiungsmethode sichert die Vermeidung der doppelten Besteuerung auf Basis der "Virtualität", nicht der konkreten Besteuerungslage. Eine…
…nicht an. Wie bereits das Bundesfinanzgericht erkannte, enthält das DBA keine Instrumente zur Vermeidung einer doppelten Nichtbesteuerung, wie eine Subject-to-tax-Klausel oder eine Switch-over-Klausel. Die Befreiungsmethode sichert die Vermeidung der doppelten Besteuerung auf Basis der "Virtualität", nicht der konkreten Besteuerungslage. Eine…
…keine vergleichbare Steuer erhebt, wirkt nicht einschränkend auf die Anwendbarkeit von Art. 2 OECD-MA nachgebildeten Vorschriften, solange das konkrete Doppelbesteuerungsabkommen keine subject-to-tax Klausel oder switch-over Klausel enthält (Lang, SWI 2026, 217 ff). Zum persönlichen Anwendungsbereich ist Art. 1 DBA Frankreich zu…
…wenn im anderen Staat tatsächlich eine Besteuerung stattfindet ("subject to tax clause"). Das Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Staat Israel zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und Vermögen (DBA Israel) in der für den Beschwerdezeitraum geltenden Fassung BGBl…
…nicht an. Wie bereits das Bundesfinanzgericht erkannte, enthält das DBA keine Instrumente zur Vermeidung einer doppelten Nichtbesteuerung, wie eine Subject-to-tax-Klausel oder eine Switch-over-Klausel. Die Befreiungsmethode sichert die Vermeidung der doppelten Besteuerung auf Basis der "Virtualität", nicht der konkreten Besteuerungslage. Eine…
…Einkünfte in der Schweiz kommt es nicht an. Das DBA enthält keine Instrumente zur Vermeidung einer doppelten Nichtbesteuerung, wie eine Subject-to-tax-Klausel oder eine Switch-over-Klausel. Die Befreiungsmethode sichert die Vermeidung der doppelten Besteuerung auf Basis der "Virtualität", nicht der konkreten Besteuerungslage…
…Person, wenn der andere Vertragsstaat dieses Abkommen so anwendet, dass er diese Einkünfte oder dieses Vermögen von der Besteuerung ausnimmt oder Absatz 2 des Artikels 10 oder des Artikels 11 auf diese Einkünfte anwendet. Eine Subject to Tax Klausel, wie dies in Artikel 23A Abs…
…nicht an. Wie bereits das Bundesfinanzgericht erkannte, enthält das DBA keine Instrumente zur Vermeidung einer doppelten Nichtbesteuerung, wie eine Subject-to-tax-Klausel oder eine Switch-over-Klausel. Die Befreiungsmethode sichert die Vermeidung der doppelten Besteuerung auf Basis der "Virtualität", nicht der konkreten Besteuerungslage. Eine…
…Schweizerische AHV-Renten dürfen in Österreich nicht nach Art 21 DBA Schweiz besteuert werden, SWI 2022, 259 (264 f)). Zudem enthalte das DBA-Schweiz weder eine "subject-to-Tax-Klausel" noch eine der Vermeidung negativer Qualifikationskonflikte (doppelte Nichtbesteuerung) dienende, der Regelung des Art. 23a Abs…
…wird ausgeführt, dass die dadurch entstandene - und vom Finanzamt monierte - doppelte Nichtbesteuerung (nur) durch eine "Subject-to-tax-Klausel" vermieden werden könnte. Das Welteinkommen des Beschwerdeführers setzte sich im beschwerdegegenständlichen Jahr 2022 ausschließlich aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit als Pilot bei der ***Fluggesellschaft***, deren…