…212, Tz 25) Stundungszinsen sind mit Bescheid festzusetzen. Sie sind einen Monat nach Zustellung des Zinsenbescheides fällig (§ 210 Abs. 1 BAO). Da die Rechtsordnung für die Festsetzung von Stundungszinsen kein Ermessen einräumt, sondern deren Festsetzung als eine unabdingbare Rechtsfolge der Gewährung von Zahlungserleichterungen darstellt, war…
…nicht vorgelegen. 6. Die Beschwerde des A erweist sich daher als berechtigt. Zur Unzulässigkeit der Revision Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine Revision nicht zulässig, da das Erkenntnis nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt…
…Stundungszinsen, die den Betrag von zehn Euro nicht erreichen, sind nicht festzusetzen. Gemäß § 212a Abs. 1 BAO ist die Einhebung einer Abgabe, deren Höhe unmittelbar oder mittelbar von der Erledigung einer Bescheidbeschwerde abhängt, auf Antrag des Abgabepflichtigen von der Abgabenbehörde insoweit auszusetzen, als eine Nachforderung…
…richten, vermochten diese keine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Stundungszinsenbescheides aufzuzeigen. Schließlich ist die Festsetzung von Stundungszinsen eine in der BAO vorgesehene unabdingbare Rechtsfolge aus der Bewilligung der Zahlungserleichterung. Wird eine Stundung bewilligt, so sind zwingend, bei € 750,00 übersteigenden Beträgen, Stundungszinsen zu entrichten (vgl. BFG…
…Abs. 1 erteilten Bewilligung von Zahlungserleichterungen ein Zahlungsaufschub eintritt, Stundungszinsen in Höhe von viereinhalb Prozent über dem jeweils geltenden Basiszinssatz pro Jahr zu entrichten; Im Fall eines Terminverlustes gilt der Zahlungsaufschub im Sinn dieser Bestimmung erst im Zeitpunkt der Ausstellung des Rückstandsausweises (§ 229) als beendet…
…o.a. Beschwerdevorentscheidung als erfüllt anzusehen ist.", ist auch dafür für den Standpunkt der Beschwerdeführerin nichts zu gewinnen: § 212 Abs 1 lit b BAO besagt lediglich, dass Stundungszinsen auch dann zu entrichten sind, wenn der Zahlungsaufschub auf Grund einer Bewilligung von Zahlungserleichterungen eintritt. Dieses Vorbringen…
…Abgabenschuld als auch der Antrag auf Zahlungserleichterung (zumindest solange dieser nicht abschlägig beschieden worden sei) die Säumnisfolgen aus. Der Nachteil, der dem Fiskus durch die spätere Zahlung im Fall der Zahlungserleichterungen entstehe, werde durch die gesetzlich vorgesehenen Stundungszinsen abgegolten. Wenn nun aber innerhalb einer Nachfrist…
…erneut einen Fristerstreckungsantrag, dem Mängelbehebungsauftrag kam sie nicht nach. 5.) Als Folge daraus erließ die Abgabenbehörde am 1.6.2011 den streitgegenständlichen Bescheid- Zurücknahme/Gegenstandsloserklärung, den sie wie folgt begründet: Ihre Berufung vom 13.1.2011 gegen den Bescheid über die Festsetzung von Stundungszinsen vom…
…habe es sich jedoch nicht um einen Zahlungserleichterungsbescheid im Sinne des § 212 BAO gehandelt (was auch zur Verpflichtung zur Entrichtung von Stundungszinsen ab dem Antragsdatum geführt hätte – es sei allerdings auch kein neuerliches Zahlungsansuchen eingebracht worden), sondern lediglich um eine Vereinbarung im Zuge des Vollstreckungsverfahrens…
…Fall eines Terminverlustes gilt der Zahlungsaufschub im Sinn dieser Bestimmung erst im Zeitpunkt der Ausstellung des Rückstandsausweises (§ 229) als beendet. Im Fall der nachträglichen Herabsetzung einer Abgabenschuld hat die Berechnung der Stundungszinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen. (3) Wird die Bewilligung einer Zahlungserleichterung…
…Abs. 1 erteilten Bewilligung von Zahlungserleichterungen ein Zahlungsaufschub eintritt, Stundungszinsen in Höhe von viereinhalb Prozent über dem jeweils geltenden Basiszinssatz pro Jahr zu entrichten; Im Fall eines Terminverlustes gilt der Zahlungsaufschub im Sinn dieser Bestimmung erst im Zeitpunkt der Ausstellung des Rückstandsausweises (§ 229) als beendet…
…dass Stundungszinsen für jene Strafen und Geldansprüche von insgesamt mehr als € 750,-- vorzuschreiben sind, für die aufgrund des Zahlungserleichterungsansuchens bzw. aufgrund der Bewilligung einer Zahlungserleichterung ein Zahlungsaufschub eintrat. Gegen diesen Bescheid brachte der Bf mit Anbringen vom 1. Juli 2015 Einspruch ein, der als…
…infolge der Bewilligung von Zahlungserleichterungen bestehenden Zahlungsaufschubes, außer soweit und solange die betroffenen Abgaben noch nicht fällig sind bzw. für sie eine gesetzliche Zahlungsfrist besteht (Ritz, BAO6 § 212 Rz 23f mwN). Das Wesen sowohl der Stundungszinsen als auch der Aussetzungszinsen besteht demnach in einem Zahlungsaufschub…
…wären. Stundungszinsen stellen einen eigenständigen Nebenanspruch dar, der gemäß §§ 3, 4 und 212 Abs 2 BAO laufend mit der Stundung entsteht. Es mag zwar zutreffen, dass die Stundungszinsen - wie die Abgabenbehörde betont - zu Recht bestehen, zumal der Stundungszinsenbescheid vom 9.12.2015, der als Fälligkeitstag…
…1 erteilten Bewilligung von Zahlungserleichterungen ein Zahlungsaufschub eintritt, Stundungszinsen in Höhe von viereinhalb Prozent über dem jeweils geltenden Basiszinssatz pro Jahr zu entrichten; …. Im Fall eines Terminverlustes gilt der Zahlungsaufschub im Sinn dieser Bestimmung erst im Zeitpunkt der Ausstellung des Rückstandsausweises (§ 229) als beendet…
…Einbringlichkeit der Abgabe durch die Gewährung einer Zahlungserleichterung nicht zu gefährden." Der VfGH habe diese Meinung aus dem Einleitungsbeschluss beibehalten. Dazu heiße es in dieser Entscheidung an späterer Stelle wortwörtlich: "2. Die verfassungsrechtlichen Bedenken des Gerichtshofs erweisen sich im Ergebnis ebenfalls als gerechtfertigt. Der VfGH…
…DB für 02/2016 sowie Stundungszinsen, Verspätungszuschläge, Säumniszuschläge und Pfändungsgebühren und Barauslagenersätze. Die Bf. wurde ersucht bekannt zu geben, ob in dem Zeitraum, in dem sie als Geschäftsführerin für die Bezahlung der Abgaben verantwortlich war, Mittel zur Verfügung standen, die eine Entrichtung des Abgabenrückstandes ermöglicht…
…1 erteilten Bewilligung von Zahlungserleichterungen ein Zahlungsaufschub eintritt, Stundungszinsen in Höhe von viereinhalb Prozent über dem jeweils geltenden Basiszinssatz pro Jahr zu entrichten; …. Im Fall eines Terminverlustes gilt der Zahlungsaufschub im Sinn dieser Bestimmung erst im Zeitpunkt der Ausstellung des Rückstandsausweises (§ 229) als beendet…
…1 erteilten Bewilligung von Zahlungserleichterungen ein Zahlungsaufschub eintritt, Stundungszinsen in Höhe von viereinhalb Prozent über dem jeweils geltenden Basiszinssatz pro Jahr zu entrichten; …. Im Fall eines Terminverlustes gilt der Zahlungsaufschub im Sinn dieser Bestimmung erst im Zeitpunkt der Ausstellung des Rückstandsausweises (§ 229) als beendet…
…Säumnis bereits vor Einbringung des Zahlungserleichterungsansuchen eingetreten ist, weshalb die Festsetzung von Stundungszinsen neben dem Säumniszuschlag zulässig wäre (ist). Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt…