…8.2024 das Bachelorstudium Publizistik und Kommunikationswissenschaften erfolgreich ab. Am 30.9.2024 begann sie das Masterstudium Politikwissenschaften. Seit Februar 2023 ist sie als Studierendenvertreterin an der Universität tätig. Die Tochter der Bf hat im beschwerdegegenständlichen Zeitraum weder ein Kind geboren noch war sie schwanger…
…gehabt, Vorlesungen besucht und Prüfungen abgelegt. Anbei übermittelte die Bf diverse Dokumente (Erklärung der Zeiten der Tätigkeit als Studierendenvertreterin im Sinne des Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz sowie Sammelzeugnisse vom 03.03.2022); die Unterlagen würden den Studienfortschritt und die Tätigkeiten von ***M*** bei der ÖH beweisen…
…Am 11. Oktober hätte sie die Mitteilung erhalten, dass ab 1. Oktober kein Anspruch auf Familienbeihilfe mehr bestünde. Ihre Tochter wäre zwei Jahre als Studierendenvertreterin bei der ÖH tätig gewesen. Sie studiere in Mindeststudiendauer. Das Studium der Humanmedizin dauere 6 Jahre. Die Beschwerdeführerin beantragt, die…
…nicht stützen, da sie keine geeigneten Unterlagen beigebracht hat, dass der Sohn als Studentenvertreter nach dem Hochschülerschaftsgesetz 1998 und der Verordnung des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie über die Verlängerung der Anspruchsdauer für den Bezug von Familienbeihilfe für Studierendenvertreter, BGBI. II Nr. 83/1999…
…Auslegung und eine Inländerdiskriminierung zu vermeiden, seien Zeiten als Studienvertreterin/Studienvertreter in einem anderen EU-Mitgliedstaaat jedenfalls als Zeiten der Tätigkeit als Studierendenvertreterin/Studierendenvertreter im Sinne des Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetzes gleichzuhalten und würden entsprechend die Anspruchsdauer hinsichtlich der Familienbeihilfe verlängern. Zu § 2 Abs 1 lit…
…der Eingabe vom 29.07.2024 übermittelt die Bf. einen Screenshot vom 20.02.(2024), abgebildet ist das Formular der ÖH "Erklärung der Zeiten der Tätigkeit als Studierendenvertreterin/Studierendenvertreter im Sinne des Hochschülerschaftsgesetzes". Ersichtlich ist daraus der Hinweis, dass ein Verlängerungssemester für Familienbeihilfe nur zustehe…
…zu diesen zumindest angetreten wird (VwGH 17.9.1990, 89/14/0070). Gem. § 2 Abs. 1 lit b FLAG 1967 können Zeiten als Studierendenvertreter nach dem Hochschülerschaftsgesetz 1998, BGBl. I Nr. 22/1999, unter Berücksichtigung der Funktion und der zeitlichen Inanspruchnahme die vorgesehene Studienzeit verlängern…
…gezählt. Die Studentin hätte also jedenfalls Anspruch bis inkl. Wintersemester 2022. Aufgrund von Tätigkeiten als Studierendenvertreterin kommt es zu einer Verlängerung der Anspruchsdauer von (maximal zulässigen) vier Semestern. Allerdings würde der Anspruch "normalerweise" dennoch mit dem 24. Geburtstag und somit mit Februar 2024 enden. Aufgrund…
…Covid-Semester" nicht gezählt. Die Studentin hätte also jedenfalls Anspruch bis inkl. Wintersemester 2022. Aufgrund von Tätigkeiten als Studierendenvertreterin kommt es zu einer Verlängerung der Anspruchsdauer von (maximal zulässigen) vier Semestern. Allerdings würde der Anspruch "normalerweise" dennoch mit dem 24. Geburtstag und somit mit Februar…