…Ausbildung). Die Bf. stellte am 22. Juli 2015 einen Eigenantrag auf Familienbeihilfe rückwirkend ab Juli 2010. Sie begann im Oktober 2008 mit dem Bachelorstudium Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Studienzweig Betriebswirtschaft (J 033 561) und beendete dieses am 2. Juli 2013 (Studiendauer: 6 Semester, max. Studiendauer September…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf.***, vertreten durch ***V.***, über die Beschwerde vom 21. Dezember 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 23. November 2023, Ordnungsbegriff: ***OB***, betreffend Familienbeihilfe für die Zeiträume "ab November 2023…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 26. November 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 28. Oktober 2024 betreffend Rückforderung von für ***Kind1/Tochter1*** und ***Kind2/Tochter2*** für den…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Name des Richters*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 3. September 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 22. August 2025 betreffend Rückforderung der Familienbeihilfe für ***Name Kind*** für den…
…dass Sie sich nur zu Ausbildungszwecken (Studium) in Österreich aufhalten. Ein Aufenthalt zu Studienzwecken stellt keinen ständigen Aufenthalt im Inland dar und begründet somit keinen Anspruch auf Familienbeihilfe .“ In der dagegen fristgerecht eingebrachten Beschwerde wird auszugsweise ausgeführt: „Ich bin im Juni 2012 aus persönlichen Gründen…
…wie es zB der Fall ist, wenn sich der Steuerpflichtige in den Räumen zur Erholung, anlässlich von Inlandsbesuchen, zu Studienzwecken uä aufhält (VwGH 20.6.1990, 89/16/0020 und 17.9.1992, 91/16/0138). In einem älteren Judikat aus dem Jahr 1969 (VwGH…
…Sie ab Geburt im Mai 2013 einen Antrag auf Familienbeihilfe eingereicht. Laut Ihren eigenen Angaben – Schreiben von 23.12.2013 – halten Sie sich ausschließlich zu Studienzwecken bis zur Beendigung Ihres Studiums in Österreich auf und erzielen keinerlei Einkünfte. Ihr Lebensunterhalt wird durch Verwandte bestritten. Gemäß …
…dies ***26*** Aufenthalten an der Universität. Betrachte man dies auf das Jahr, entspreche das Aufenthalten zu Studienzwecken an 3 bis 4 Tagen in der Woche, was aus der Sicht des Finanzamtes als glaubhaft angesehen werde. Im Übrigen berücksichtigte das Finanzamt Kosten für Internet/Telefon in…
…Jugend und Familie hat durch Verordnung die näheren Voraussetzungen für diese Nichteinrechnung festzulegen. Zeiten des Mutterschutzes sowie die Pflege und Erziehung eines eigenen Kindes bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres hemmen den Ablauf der Studienzeit. Bei einem Studienwechsel gelten die in § 17 Studienförderungsgesetz 1992, BGBl…
…eines Studiums. 5. In Beantwortung eines anschließenden Ergänzungsersuchens hat die Bf im Schreiben v. 7.12.2017 dem Finanzamt mitgeteilt: Der Sohn lebe zu Studienzwecken in Chile in einer Wohngemeinschaft mit anderen Studenten. Die Bf komme für die Wohnkosten von mtl. € 200 sowie die…
…Kindes im Ausland (Drittstaat) zu Studienzwecken ist als vorübergehender, folglich nicht familienbeihilfenschädlicher, Auslandsaufenthalt zu beurteilen, sofern folgende Voraussetzungen vorliegen: □ Das Kind absolviert ein ordentliches Studium an einer in § 3 des Studienförderungsgesetz 1992 genannten Einrichtung, □ im Zuge dieses Studiums erfolgt ein Auslandsaufenthalt zu Studienzwecken…
…sei. Die Bf sei weder in Österreich versichert, noch aufhältig. Kinder, die sich zu Studienzwecken ständig im Ausland aufhalten, begründen keinen Familienbeihilfeanspruch. Mit Eingabe vom 26. Juni 2022 beantragte die Bf die Entscheidung über die Beschwerde durch das Bundesfinanzgericht (Vorlageantrag). Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt…
…Folgendes zu Tage: Der alleinlebende Bf. bewohnt eine rund 88 m² große Wohnung. In einem als Büro zu Studienzwecken genutzten Raum befinden sich der Internetanschluss sowie ein Modem. Der Repeater ist aus technischen Gründen erforderlich, um bei Nutzung des Microsoft Surface die Stabilität der Internetverbindung…
…gewesen; während des Studiums in A-Ort3 (Beginn mit WS 2018 lt. Studienblatt) wohne sie im Studentenheim (lt. Vertrag mit Heim und Meldezettel). Dort halte sie sich nur zu Studienzwecken auf. Sie verbringe die Ferien und mehrere Wochenenden in A-Ort1, wo sie - lt. beil…
…in den USA aufhielte. Seit Ende November 2020 wäre der Sohn bis einschließlich Jänner 2021 in Salzburg aufhältig gewesen. Zwischenzeitig wäre er wieder in die USA gereist. Sein Aufenthalt in den USA diente nur zu Studienzwecken. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt Der…
…1989, im maßgeblichen Zeitraum ledig, alleinstehend und kinderlos - lebte nach Ablegung der Matura im Jahr 2007 etwa rund 10 Jahre lang (zunächst zu Studienzwecken und anschließend zur Berufsausübung) durchgehend in Graz, wo er an unterschiedlichen (Miet)Wohnadressen jeweils mit Nebenwohnsitz (NW) behördlich gemeldet war. Zugleich…
…Es sei unerheblich, ob der Bf aufgrund nationaler Bestimmungen in Griechenland (Altersgrenze überschritten etc.) keinen Anspruch auf Familienbeihilfe habe. Der Bf befinde sich nur zu Studienzwecken in Österreich, daher werde von keinem Mittelpunkt der Lebensinteressen ausgegangen. Österreich zahle daher weder die Familienbeihilfe noch die Ausgleichszahlung…
…Haushalt lebte. Auch wenn der Aufenthalt der Bf. in Österreich gem. § 8 und 9 NAG in Österreich rechtmäßig war, erfolgte dieser nur zu Studienzwecken. Darüber hinaus muss für einen Anspruch auf Familienbeihilfe gem. § 2 Abs. 8 FLAG 1967 auch der Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich…
… Dies wäre dann der Fall, wenn dieser nachwievor dort wohnt und sie regelmäßig dorthin zurückkehren und sich nur zu Studienzwecken in Br aufhalten. 3.: - Falls sich der Hauptwohnsitz der Kinder nach April 2016 geändert hat, wird ersucht den neuen Hauptwohnsitz durch eine Meldebestätigung oder Kopien…
…er und seine Familie über einen Wohnsitz in Österreich verfügten und hier ansässig gewesen seien bzw. seine beiden älteren Söhne auf Grund von Schul- und Studienzwecken sich in anderen EU-Ländern aufhielten; ab April 2014 sei dieser Anspruch durch den deutschen Kindergeldanspruch überlagert gewesen. Mit…