IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. A**** in der Beschwerdesache Dr. B****, Adresse, gerichtet gegen den Abweisungsbescheid des FA Graz-Stadt vom 17.06.2013, betreffend Gewährung der Familienbeihilfe für die Tochter C**** ab März 2013 zu Recht erkannt: Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 30. September 2024 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 16. September 2024 betreffend Abweisung des Antrages auf Zuerkennung der Familienbeihilfe für den Zeitraum ab…
Die Rechtsfrage, ob konkrete COVID-bedingte Studienhindernisse oder solche Erschwernisse betreffend das Wintersemester 2020/2021 (und auch für nachfolgende Zeiträume, die von der Pandemie für Studierende erheblich nachteilig geprägt waren wie im gegenständlichen Fall bei Studienbeginn mit Wintersemester 2021/2022), die zu Studienverzögerungen führ(t…
Das Lehramtsstudium nach dem UniStG ist, wie ausgeführt, ein einziges Studium. Wird nur dieses Studium betrieben, ist es das Studium i.S.d. FLAG 1967. Werden mehrere Studien betrieben, kann das Lehramtsstudium das Studium i.S.d. FLAG 1967 ("Hauptstudium", Erststudium") sein. Kommt es zu…
…mit der Begründung abgewiesen, dass die um zwei Toleranzsemester und ein Verlängerungssemester wegen Krankheit verlängerte Mindeststudienzeit von sechs Semestern mit Februar 2018 beendet gewesen sei. Hingewiesen wurde auf die Möglichkeit einer Studienzeitverlängerung durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (z.B. Krankheit), wenn dieses mindestens drei…
…sind nur jene Semester zu berücksichtigen, für die das volle Semester die Familienbeihilfe bezogen worden ist und in denen keine Gründe für eine Studienzeitverlängerung vorgelegen sind und keine Hemmung des Ablaufes der vorgesehenen Studienzeit besteht.") Darüber hinaus führte er aus, dass das Finanzamt seinen Akten…
…Satz FLAG 1967) verlängert werden, wobei das FLAG 1967 verschiedene Abstufungen von Studienbehinderungen kennt. Die Studienzeitverlängerung erfolgt immer semesterweise. Mit dem Verlängerungssemester soll der Beihilfenanspruch erhalten bleiben, wenn ein Studierender einen Studienabschnitt infolge einer relevanten Studienbehinderung nicht in der "Studienzeit" (= laut Studienvorschriften vorgesehene Studienzeit…
…von mehreren Monaten) möglicherweise bereits die Bestimmungen des § 2 Abs.1 lit b FLAG 1967 zum Thema "Studienzeitverlängerung durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis" zu beachten sind - was letztendlich jedoch für die Entscheidung über die eigentliche Beschwerde bzw. den Vorlageantrag ohne Bedeutung sein sollte. Zusammenfassend…
…seit 3/2024 wieder ausbezahlt). Im Vorlageantrag vom 4.10.2024 gegen den Rückforderungsbescheid vertrat die Bf. die Auffassung, dass die Studienzeitverlängerung wegen Krankheit auch für das 1. und 2. Semester gelten müsse. Der Studienwechsel sei von der behandelnden Ärztin veranlasst worden. Die Rückforderung stelle…
…Beispielsweise bewirkt § 2 Abs. 1 lit. b Satz 4 FLAG 1967 eine Studienzeitverlängerung bei Studenten an den dort genannten Einrichtungen im Fall einer schweren Erkrankung vor, ohne dass eine erhebliche Behinderung gemäß § 8 Abs. 5 FLAG 1967 vorliegen muss. Nach dem Vorbringen der Bf möchte…
…verlängert werden, wobei das FLAG verschiedene Abstufungen von Studienbehinderungen kennt. Die Studienzeitverlängerung erfolgt immer semesterweise. Mit dem Verlängerungssemester soll der Beihilfenanspruch erhalten bleiben, wenn ein Studierender/eine Studierende einen Studienabschnitt infolge einer relevanten Studienbehinderung nicht in der vorgesehenen Studienzeit inklusive Toleranzsemester absolviert hat. Gemäß § 19…
…insbesondere wenn es sich lt. Vorbringen um eine "sehr schlimme Situation" handelte. Auch wenn diese Ereignisse wie oben angeführt nicht in den Streitzeitraum fallen und ohnehin keine Studienzeitverlängerung rechtfertigen, wird im Rahmen der freien Beweiswürdigung festgestellt, dass drei dieser vier Prüfungen auch in den darauffolgenden…
… 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 4.-9. Satz) verlängert werden, wobei das FLAG 1967 verschiedene Abstufungen von Studienbehinderungen kennt. Die Studienzeitverlängerung erfolgt immer semesterweise (vgl. Lenneis in Lenneis/Wanke, FLAG 2. A. 2020 § 2 Rz 85). Mit dem Verlängerungssemester soll der Beihilfenanspruch erhalten…
…Abs. 1 lit. b FLAG 1967 4.-9. Satz) verlängert werden, wobei das FLAG 1967 verschiedene Abstufungen von Studienbehinderungen kennt. Die Studienzeitverlängerung erfolgt immer semesterweise (vgl. Lenneis in Lenneis/Wanke, FLAG 2.A. 2020 § 2 Rz 85). Mit dem Verlängerungssemester soll der Beihilfenanspruch erhalten bleiben…
…erfolgreich Prüfungen abzulegen (vgl. den Hinweis der belangten Behörde in der Beschwerdevorentscheidung). Eine Studienzeitverlängerung ist bei Vorliegen eines unvorhergesehenen oder unabwendbaren Ereignisses nur möglich, wenn dieses Ereignis zu einer Studienbehinderung von mindestens drei Monaten führt. Der Unabhängige Finanzsenat (vgl die Entscheidungen vom 2.3.2006…
…wurde somit um 2 Semester ab März 2009 verlängert. Da Ihre Tochter am Okt.2009 den 1. Studienabschnitt in Anglistik und Amerikanistik abgeschlossen hat, benötigte sie nur 1 Semester Studienzeitverlängerung. Die Verlängerung der Studiendauer betrifft nur den jeweiligen Studienabschnitt. Eine Verlängerung der Studiendauer im 2…
…Krankheit" näher umschreibt, damit aber keine wie immer geartete Einschränkung hinsichtlich der Art der "Ereignisse" trifft. Eine Studienzeitverlängerung ist bei Vorliegen eines unvorhergesehenen oder unabwendbaren Ereignisses nur möglich, wenn dieses Ereignis zu einer Studienbehinderung von mindestens drei Monaten führt. Der Unabhängige Finanzsenat (vgl die Entscheidungen…
… 3 des Studienförderungsgesetzes genannte Einrichtung besuchen, eine anspruchsvermittelnde Berufsausbildung nur dann anzunehmen ist, wenn die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester überschritten wird, eine Studienzeitverlängerung nur durch nachstehende Ereignisse bewirkt wird: Krankheit, Auslandsstudium, Zeiten als Studentenvertreterin oder Studentenvertreter nach dem Hochschülerschaftsgesetz…
…Verfassungssphäre reicht. B. Zur inhaltlichen Rechtswidrigkeit 4. Die Behörde unterlag einer unrichtigen rechtlichen Beurteilung, da sie die Studienverhinderung aufgrund der drei Operationen und Behandlungen nicht als Studienzeitverlängerung wertete, welche den vor dem Studienwechsel liegenden Zeitraum verkürzt. Der VwGH stellte nämlich eindeutig fest, dass die Behörde-…
…somit ausgeschöpft. Die Studienzeit eines Studienabschnittes kann unter bestimmten Voraussetzungen (§ 2 Abs 1 lit b 4.-9.Satz) verlängert werden. Die Studienzeitverlängerung erfolgt immer semesterweise. Mit dem Verlängerungssemester soll der Beihilfenanspruch erhalten bleiben, wenn ein Studierender einen Studienabschnitt infolge einer relevanten Studienbehinderung nicht in der …