…von ***19*** Euro an. Zu den Fahrtkosten führte es aus, die kürzeste Wegstrecke vom Wohnort zum Studienort betrage ***20*** km. In der Fahrtenzahl seien Hin- und Rückfahrt bereits in der Anzahl der Fahrten berücksichtigt und müssten nicht verdoppelt werden. Anhand der übermittelten Aufstellung seien ***21…
…aus, dass eine Ausbildungsstätte als im Einzugsbereich des Wohnortes gelegen anzusehen sei, wenn die Entfernung zwischen Ausbildungsstätte und Wohnort innerhalb von 80 Kilometern liege und die tägliche Fahrt zwischen der Gemeinde des Wohnortes und dem Studienort zumutbar sei. Da die Hin- und Rückfahrt zumutbar sei…
…Finanzamt aus, dass eine Ausbildungsstätte als im Einzugsbereich des Wohnortes gelegen anzusehen sei, wenn die Entfernung zwischen Ausbildungsstätte und Wohnort innerhalb von 80 Kilometern liege und die tägliche Fahrt zwischen der Gemeinde und dem Studienort zumutbar sei. Da die Hin- und Rückfahrt zumutbar sei, habe…
…Begründend führte es aus, Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km zum Wohnort würden jedenfalls als innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen gelten, wenn von diesen Gemeinden die tägliche Hin- und Rückfahrt zum oder vom Studienort nach den Verordnungen gemäß § 26 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes…
…in Zell an der Pram, der Ausbildungsort der Söhne ist in Linz und unbestritten innerhalb einer Entfernung von 80 km zum Wohnort gelegen. Der ältere Sohn studiert in Linz und lebt in einem Studentenheim, für ihn wurde das Pauschale gewährt. Der jüngere Sohn absolviert in…
…in § 2 Abs.1 der VO auf die Grundsätze des § 26 Abs.3 StudFG nur die Hin- und Rückfahrt zum und vom Studienort erheblich : nicht einzurechnen sind also – ohne Begrenzung – Wartezeiten, Fußwege sowie Fahrten im Heimat- oder Studienort (VwGH 27.8.2008, 2006/15/0114…
…für die auswärtige Berufsausbildung nicht und begründete dies wie folgt: "Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km zum Wohnort gelten jedenfalls als innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen, wenn von diesen Gemeinden die tägliche Hin- und Rückfahrt zum oder vom Studienort nach den Verordnungen gem. …
…Begründend wurde ausgeführt, dass Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km zum Wohnort jedenfalls als innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen anzusehen seien, wenn von diesen Gemeinden die tägliche Hin- und Rückfahrt zum oder vom Studienort nach den Verordnungen gemäß § 26 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes…
…Anteil angerechnet werden. Zu § 26 Abs. 3 StudFG existiere die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die Erreichbarkeit von Studienorten nach dem Studienförderungsgesetz 1992 (StF: BGBl. II Nr. 103/2017), diese sei im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen erlassen worden. Laut …
…Bescheid die steuerliche Berücksichtigung dieser Aufwendungen mit folgender Begründung verwehrt: "Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km zum Wohnort gelten jedenfalls als innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen, wenn von diesen Gemeinden die tägliche Hin- und Rückfahrt zum oder vom Studienort nach den Verordnungen gem. …
Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 8.7.2009, 2007/15/0306 entschieden, dass § 2 Abs. 1 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes, BGBl. Nr. 624/1995 idgF allgemein auf die Fahrzeit zwischen Wohnort und Ausbildungsstätte…
…wird darauf verwiesen, dass Fußwege, Fahrten am Wohnort und am Studienort sowie Wartezeiten vor Beginn und nach Ende des Unterrichts nicht berücksichtigt werden. Es kommt nur auf die Dauer der Fahrten zwischen zwei Orten an. Hiebei ist die Fahrzeit zwischen jenen Punkten der jeweiligen Gemeinden…
…Österreich erwerbstätig. Ihre Tochter ***6***, geboren am ***17*** lebt und studiert in Ungarn. Ihr Antrag wurde mit Bescheid vom 09.04.2021 abgewiesen, da Sie nicht für den überwiegenden Unterhalt von Ihrer Tochter aufkommen. Im Zuge Ihrer Beschwerde haben Sie Kontoauszüge von Ihnen vorgelegt, aus…
…96*****”) hat 1996 das Studium der Biologie auf der Universität in der Stadt 1 begonnen. Nach einem Jahr wechselte er an die Universität am Studienort L. Er war in folgenden Studien registriert: Das Diplomstudium „Petroleum Engineering“ (registriert vom 10.10.1997 bis 28.04.2006…
…Mit Beschwerdevorentscheidung (BVE) vom 23.07.2025 wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Im rechtzeitig eingebrachten Vorlageantrag vom 21.08.2025 bringt die BF folgendes vor: "Die Tochter ***Kind*** studiert seit September 2024 in Edinburgh/Schottland und das Studium ist auch bis Mai 2028 veranschlagt…
…der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur durch Verordnung festzulegen. Eine Fahrzeit von mehr als je einer Stunde zum und vom Studienort unter Benützung der günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel ist keinesfalls mehr zumutbar." [...] Ist eine Gemeinde nicht in der zu § 26 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992…
…dass ihre Tochter nicht mehr bei ihr im Haushalt wohne, da der Studienort ***1*** zu weit entfernt sei, und sie nicht die überwiegenden Unterhaltskosten der Tochter trage. Vorgelegt wurde die Bestätigung der ***2***-Universität ***1*** vom 02.09.2021 über die Immatrikulation der Tochter im…
…Bahnhof in Ort2 nur 59 Minuten bei dieser einzigen unter einer Stunde möglichen Verbindung um 5:52 beträgt. Die Berechnung der Fahrtzeit ist insofern falsch, als die mit BGBL II 2017/103 erlassene Verordnung betreffend die Erreichbarkeit von Studienorten auf § 26 Abs. 4 StudFG verweist…
…Dazu gab der Beihilfenbezieher bekannt, dass seine Tochter ab September 2014 bis Juli 2018 in [Schulort] ein Gymnasium besucht habe und ab September 2018 in [Studienort] studiere. Das Finanzamt forderte mit Bescheid vom 10. Juli 2019 die für die Tochter im Zeitraum September 2014 bis…
…Kinder faktisch nicht im gemeinsamen Haushalt leben würden, obwohl das Kind zwar vom Hauptwohnsitz her bei den Eltern gemeldet bleibe, aber überwiegend natürlich während der Studienzeit am Studienort aufhältig sei. Der Elternteil fungiere daher für das Finanzamt bezüglich der Familienbeihilfe nur als Zahlstelle, dies heisse…