… 84 Abs. 1 EStG an die Abgabenbehörde übermittelt worden und wurden für den Zeitraum März bis Dezember 2019 berücksichtigt. Strittig sei insbesondere die Höhe der Mieteinnahmen gewesen. Diese seien auf Grundlage der vom Insolvenzverwalter mit Formular-Beilage E 1 b am 27.1.2021 beim…
…wird. Zurechenbarkeit zum Beitragsschuldner § 4. (1) Voraussetzung für die Geltendmachung des Absetzbetrages ist grundsätzlich die Erlangung des wirtschaftlichen Eigentums an den Wirtschaftsgütern gemäß § 24 BAO, die dem Absetzbetrag zu Grunde gelegt werden. Auf Mieterinvestitionen sind die Regelungen sinngemäß anzuwenden. (2) § 4 Abs. 1 EKBSG sowie …
…wird. Zurechenbarkeit zum Beitragsschuldner § 4. (1) Voraussetzung für die Geltendmachung des Absetzbetrages ist grundsätzlich die Erlangung des wirtschaftlichen Eigentums an den Wirtschaftsgütern gemäß § 24 BAO, die dem Absetzbetrag zu Grunde gelegt werden. Auf Mieterinvestitionen sind die Regelungen sinngemäß anzuwenden. (2) § 4 Abs. 1 EKBSG sowie …
…gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang: Beim mittlerweile verstorbenen ***X*** fand eine ua die Jahre 2013 und 2014 umfassende Außenprüfung statt…
…wurde der Antrag auf mündliche Verhandlung zurückgezogen und die Beschwerde bzgl. des Ansatzes der Betriebskosten bei der Steuerberechnung folgendermaßen ergänzt: "Dem Vermieter fallen jedoch keine Betriebskosten an. Sämtliche Betriebskosten bestreitet die Mieterin, die ***4*** GmbH selbst. Sie hat dazu selbst eigene Verträge mit Stromlieferanten, Kanal…
…blau markiert), da hier aufgrund der Professionalität der Anbieter mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von der Existenz ordnungsgemäßer Rechnungen auszugehen ist. Das Ausmaß wurde allerdings vom Bundesfinanzgericht - wie oben dargestellt - für Telefon und Internet von 50% auf 10% reduziert. Als Nichtabzugsfähig wurden von den schlussendlich…
…GmbH1*** aufgrund der Errichtung des Mehrfamilienhauses ohnehin regelmäßig an der Adresse ***Adr1*** zu tun gehabt habe. Es widerspreche auch der Lebenserfahrung, dass eine Wohnung im Zeitraum der Baustelle als Hauptwohnsitz benutzt werde. Im Regelfall werde einem Mieter in diesem Zeitraum vom Bauträger eine Ersatzwohnung angeboten…
…Steuernummer, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird ersatzlos aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Am xxxx schloss die "A" ("Pächter…
…12.12.2017, Steuernummer, betreffend Rechtsgebühren zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe 1. Sachverhalt …
…08.05.2018, Steuernummer, betreffend Rechtsgebühren zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe 1. Sachverhalt …
…sowie einer Loggia. Die Miete beträgt EUR 1.100,-- inkl. BK und Möbelmiete. Mitvermietet wird laut Inventarliste unter anderem ein Bürotisch sowie mehrere (Bücher)Regale. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Monatsletzten. Der Bf. gibt im Antwortschreiben vom 15.6.2020 an, B und H…
…gehört auch bereits der Kundenstock. II. Bestandgegenstand und Inbestandgabe Der Bestandgeber übergibt und gibt aufgrund dieses Vertrages das oben angeführte Bestandobjekt an den Bestandnehmer und dieser übernimmt und mietet bzw pachtet die genannten Räume zu seiner alleinigen Nutzung. III. Bestanddauer Der Bestandvertrag wird auf unbestimmte…
…§ 22 UStG nicht zulässig ist bzw. hinsichtlich Stromlieferungen an das Wohnhaus keine Unternehmereigenschaft besteht, wird die ausgewiesene Umsatzsteuer für 2005 bis 2008 aufgrund der Rechnungslegung geschuldet (Differenzbetrag von 12% auf 20%).“ Mit Eingabe vom 9. Februar 2011 wurde unter anderem Berufung gegen die Umsatzsteuerbescheide 2004…
…von ***GF*** sämtliche Mieten, Betriebskosten, Löhne und Gehälter für die ***Bar 1*** für den Zeitraum 08.2011 bis 12.2011 [01.2012 bis 06.2012] [07.2012 bis 12.2012] erhalten habe. Ich bestätige, dass die Löhne und Gehälter zeitgerecht an die Beschäftigten ausbezahlt wurden.…
…zu, da eine über 10%-ige unternehmerische Nutzung vorliegt. Auf die Erstellung einer Prognoserechnung wurde auf Grund der vorgelegten Ertragsrechnungen und unserer vorausgehenden Ausführungen verzichtet. Zu Punkt 3): Die Stromlieferung an die Landwirtschaft wurden wie telefonisch besprochen als umsatzsteuerpflichtiger Eigenverbrauch in die Gewinnermittlung aufgenommen. Eine…
…Vorsteuer in Höhe von 7.690,22 € nicht anzuerkennen, da diese mit der Pauschalierung abgegolten seien. Hinsichtlich der Umsatzsteuer aus den Stromlieferungen an die Fa Ö sei darauf hinzuweisen, dass für Lieferungen eines pauschalierten Land- und Forstwirtes an einen anderen Unternehmer gemäß § 22 Abs…
…in einer Rechnung, sondern in einer Gutschrift erfolgt (VwGH 29.9.1993, 92/13/0161). Da hinsichtlich Stromlieferungen an das Wohnhaus keine Unternehmereigenschaft bestehe, werde die ausgewiesene Umsatzsteuer für 2009 iHv. 351,16 € aufgrund der Rechnungslegung geschuldet. Mit Eingabe vom 7. Februar 2011 wurde…
…gesamte Strom an die ÖMAG geliefert wird. Es handelt sich also nicht um einen Überschusseinspeiser. Die Ansicht der Finanzverwaltung kann nicht geteilt werden, dass es keine Rolle spielt, ob der Strom ganz oder teilweise ins öffentliche Netz eingespeist wird. Entgeltliche Stromlieferungen eines Unternehmers an eine…
…werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der festgesetzten Abgaben sind dem Ende der Entscheidungsgründe den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil des Spruches dieses Erkenntnisses. III. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4…
…dass die Vorsteuern hauptsächlich die Anschaffung von Grafikkarten und die Stromlieferungen für den Betrieb des Rechenzentrums betreffen würden. Diese Vorleistungen würden in wirtschaftlicher Betrachtungsweise mit dem Bereitstellen der Rechenleistung an die Mining-Pool-Betreiber und nicht mit dem Wechselvorgang der Kryptowährung in Euro über eine…