…sonstigen Wiederverkäufer elektrische Energie geliefert, dann ist die Lieferung nicht steuerbar, unabhängig davon, ob die gelieferte elektrische Energie weitergeliefert oder vom Unternehmen selbst verbraucht wird. Beispiel: Stromlieferungen an ein Unternehmen, das zwar grundsätzlich ein Elektrizitätsunternehmen im Sinne des § 7 Abs. 1 Z 11 ElWOG 2010…
…würden. Weiters sei im Zeitpunkt der Erstbescheide auch nicht erkennbar gewesen, ob sämtliche Kosten zB für Energie an die Mieter weiterverrechnet werden könnten oder nicht. Daher seien nach Ansicht der BP im Zuge der Außenprüfung neue Tatsachen hervorgekommen, welche im Zeitpunkt der Erstbescheide zwar existent…
… 84 Abs. 1 EStG an die Abgabenbehörde übermittelt worden und wurden für den Zeitraum März bis Dezember 2019 berücksichtigt. Strittig sei insbesondere die Höhe der Mieteinnahmen gewesen. Diese seien auf Grundlage der vom Insolvenzverwalter mit Formular-Beilage E 1 b am 27.1.2021 beim…
…wird. Zurechenbarkeit zum Beitragsschuldner § 4. (1) Voraussetzung für die Geltendmachung des Absetzbetrages ist grundsätzlich die Erlangung des wirtschaftlichen Eigentums an den Wirtschaftsgütern gemäß § 24 BAO, die dem Absetzbetrag zu Grunde gelegt werden. Auf Mieterinvestitionen sind die Regelungen sinngemäß anzuwenden. (2) § 4 Abs. 1 EKBSG sowie …
…wird. Zurechenbarkeit zum Beitragsschuldner § 4. (1) Voraussetzung für die Geltendmachung des Absetzbetrages ist grundsätzlich die Erlangung des wirtschaftlichen Eigentums an den Wirtschaftsgütern gemäß § 24 BAO, die dem Absetzbetrag zu Grunde gelegt werden. Auf Mieterinvestitionen sind die Regelungen sinngemäß anzuwenden. (2) § 4 Abs. 1 EKBSG sowie …
…bei Lieferungen (von Strom) an die Trägerkörperschaft auf einen angemessenen Gewinn bzw. eines Teiles hievon, ist darin eine verdeckte Ausschüttung zu sehen. Der zum Ausschluss der verdeckten Ausschüttung führende Fremdvergleich gelingt dabei insoweit nicht, wenn Stromlieferungen zwar auch an andere Abnehmer zum selben Preis erfolgen…
…gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang: Beim mittlerweile verstorbenen ***X*** fand eine ua die Jahre 2013 und 2014 umfassende Außenprüfung statt…
…werde - als direkter Stromverbrauch der Shops. Es erfolge eine Aufzeichnung durch Zähler und eine Weiterverrechnung der Bw. an die Mieter. Für diese Energieabgaben gebe es keine ENAV (wie auch in der Stellungnahme angeführt) - als indirekter Energieverbrauch der Shops. Hier handle es sich um die allgemeinen…
…werde - als direkter Stromverbrauch der Shops. Es erfolge eine Aufzeichnung durch Zähler und eine Weiterverrechnung der Bw. an die Mieter. Für diese Energieabgaben gebe es keine ENAV (wie auch in der Stellungnahme angeführt) - als indirekter Energieverbrauch der Shops. Hier handle es sich um die allgemeinen…
…sondern sollte doch nach der allgemeinen Rechtsauffassung dem Gesetzgeber vorbehalten sein. Eine Lieferung von Energie durch sie an die Mieter könne keinesfalls unterstellt werden. Auch der Satz in der oben angesprochenen BMF-Auskunft "Diese Vorgangsweise wurde beim Vorliegen der soeben genannten Voraussetzungen auch bei Vermietungen…
…einer Stromlieferung an die Gemeinde zu einem verbilligten Tarif (VwGH 25.1.2001, 2000/15/0224, 2000/15/0225). Siehe auch "Konzessionsabgaben", Rz 831. Betriebsaufspaltung Rz 707: Die Rechtsverhältnisse zwischen Besitz- und Betriebsunternehmen müssen so gestaltet werden, dass die Entgelte für den Leistungsaustausch (zB Miete…
…wenn ein Rechtsgeschäft überhaupt zugrunde liegt (wie Stromlieferung, Versicherung, Putzdienst, Heizöl uä.). Wenn in der Berufung weiter ausgeführt wird, dass "der Freizeitclub an Personen niedrigen sozialen Niveaus vermietet" so ist bei Beachtung der zugrunde liegenden Angaben und Anwendung der Erfahrungen des täglichen Lebens davon auszugehen…
…wurde der Antrag auf mündliche Verhandlung zurückgezogen und die Beschwerde bzgl. des Ansatzes der Betriebskosten bei der Steuerberechnung folgendermaßen ergänzt: "Dem Vermieter fallen jedoch keine Betriebskosten an. Sämtliche Betriebskosten bestreitet die Mieterin, die ***4*** GmbH selbst. Sie hat dazu selbst eigene Verträge mit Stromlieferanten, Kanal…
…blau markiert), da hier aufgrund der Professionalität der Anbieter mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von der Existenz ordnungsgemäßer Rechnungen auszugehen ist. Das Ausmaß wurde allerdings vom Bundesfinanzgericht - wie oben dargestellt - für Telefon und Internet von 50% auf 10% reduziert. Als Nichtabzugsfähig wurden von den schlussendlich…
…BAO stellte die Prüferin u.a. fest, dass in den Anschaffungs- und Herstellungskosten prämienbegünstigter Wirtschaftsgüter des Kalenderjahres 2003 das Netzzutrittsentgelt an die X-G (in der Folge kurz: X-G) in Höhe von 39.990,00 € netto enthalten sei. Diese Kosten seien auf dem…
…GmbH1*** aufgrund der Errichtung des Mehrfamilienhauses ohnehin regelmäßig an der Adresse ***Adr1*** zu tun gehabt habe. Es widerspreche auch der Lebenserfahrung, dass eine Wohnung im Zeitraum der Baustelle als Hauptwohnsitz benutzt werde. Im Regelfall werde einem Mieter in diesem Zeitraum vom Bauträger eine Ersatzwohnung angeboten…
…Steuernummer, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird ersatzlos aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Am xxxx schloss die "A" ("Pächter…
…12.12.2017, Steuernummer, betreffend Rechtsgebühren zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe 1. Sachverhalt …
…08.05.2018, Steuernummer, betreffend Rechtsgebühren zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe 1. Sachverhalt …
…sowie einer Loggia. Die Miete beträgt EUR 1.100,-- inkl. BK und Möbelmiete. Mitvermietet wird laut Inventarliste unter anderem ein Bürotisch sowie mehrere (Bücher)Regale. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Monatsletzten. Der Bf. gibt im Antwortschreiben vom 15.6.2020 an, B und H…