…in dem die Person abhängig beschäftigt oder eine selbständige Erwerbstätigkeit ausübt, unabhängig davon, ob sie in einem anderen Mitgliedstaat wohnt. Es kommt daher Art. 68 Buchstabe b zur Anwendung. Demnach ist Österreich als Beschäftigungsstaat vorrangig zuständig. Dieser Sachverhalt ist soweit unstrittig. Strittig ist im gegenständlichen…
…und der bekämpfte Vorauszahlungsbescheid aufzuheben ist. C.) Zulässigkeit einer Revision: Der Beschwerdeentscheidung liegt keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zugrunde, da im vorliegenden Fall lediglich der Ort der Ansässigkeit des Beschwerdeführers bzw. die Frage strittig ist, ob der Sachverhalt für die Ermittlung des Mittelpunktes der Lebensinteressen…
…erhebliche Härte der Entrichtung des strittigen Abgabenbetrages (VwGH 20.2.1996, 95/13/0190; BFG 14.8.2017, RV/7102306/2013 ). Ein Ansuchen um Stundung ist jedoch an mehrere Voraussetzungen geknüpft. So hat der Abgabepflichtige im Ansuchen die Voraussetzungen für die Zahlungserleichterung überzeugend darzulegen und…
…ist entgegenzuhalten, dass bereits in den Jahren 2010 und 2011 eine oberstgerichtliche Rechtsprechung existierte: - Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes Rechtslage bis 31.12.2010: Zur Frage der Rechtsgeschäftsgebührenpflicht des Kartenpokerspiels lehnte der Verfassungsgerichtshof mit Beschluss vom 26. September 1995, B 220/95 die Behandlung der Beschwerde ab…
… Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Strittig ist, ob der gemäß § 14 Abs. 3 WEG verpflichtend zu leistende Übernahmepreis als Ausgleichszahlung an die Erbschaft der Erbschaftssteuer unterliegt ( fortgesetztes Verfahren zu UFS 20.12.2013…
…wurden „Freie Dienstverträge“ auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Nun ist zu überlegen, ob aus der Bezeichnung des Vertrages als „Freie Dienstverträge“ ein Hinweis für die Frage Werkvertrag oder Dienstvertrag entnommen werden kann. Ob jemand selbständig oder unselbständig ist, wird nach dem Überwiegen der Merkmale des jeweiligen…
…Vereinbarung über die Erarbeitung eines Elektrogeräteversicherungskonzepts 7. Rückversicherung oder faktisches Versicherungsverhältnis? 8. Gegenüberstellung Vorbringen Bf.-Ansicht FA 9. Säumniszuschläge 10. Absehen von einer mündlichen Verhandlung gemäß § 284 Abs. 3 BAO 11. Schlussfolgerungen 12. Zulässigkeit der Revision Strittig ist, ob in einem Vertrag über die nicht…
…weder von der Bf. noch vom Finanzamt bestritten. Fraglich ist, ob nicht nur zwischen Käufer und Elektrohändler, sondern auch zwischen Elektrohändler und Bf. ein solches Versicherungsverhältnis begründet wurde. - Pflichten des Versicherungsnehmers Der Versicherungsnehmer hat die Prämie für die ganze Versicherungsperiode vorauszubezahlen. (Ehrenzweig, System des österreichischen…
…das Recht hat, sich dort auf Dauer aufzuhalten. Dieses Recht ist nicht an die Voraussetzungen des Kapitels III (Aufenthaltsrecht) geknüpft. IV. Erwägungen Strittig ist, ob der Aufenthalt der Bf in Österreich im Zeitraum 05/2008 bis 10/2010 rechtmäßig war, obwohl für diesen Zeitraum kein…
… 11 Tz. 56). Als Rechnung ist jede Urkunde anzusehen, die den Erfordernissen des § 11 UStG entspricht und daher den Leistungsempfänger gemäß § 12 UStG zum Vorsteuerabzug berechtigt. Die Bezeichnung der Urkunde als "Rechnung" ist nicht erforderlich. In Frage kommen insbesondere auch Verträge, sofern alle erforderlichen Angaben…
…Rechtslage. Die streitgegenständlichen Aufwendungen für Doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten setzen einen außerhalb des Beschäftigungsortes gelegenen Familienwohnsitz voraus. Nachdem der Beschwerdeführerin in Staat_A kein Familienwohnsitz zukommt und lediglich ein weiterer Wohnsitz, nämlich jener in Ort_A aktenkundig ist, stellt die in den strittigen Jahren gegebene…
…Zum einen ist eine behauptete Hauptwohnsitzaufgabe zum 25. Mai 2010 nicht glaubwürdig, da diese sodann erst nach der am 21. Mai 2010 bereits erfolgten Übergabe der strittigen Wohnung an die Mieter Mieter_A_+_B vorgenommen worden wäre; eine nach der Übergabe an die Mieter weiter…
…Erkenntnis vom 28.8.2025, Ra 2023/16/0077, wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben und im Ergebnis ausgeführt: " … Rz 18 Die Revision ist zulässig und begründet. 19 Strittig ist im vorliegenden Fall lediglich die Frage, ob die Mitbeteiligte - iSd § 6 Abs. 1 und Abs…
…ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Strittig ist im vorliegenden Fall, ob dem im April 1976 geborenen Beschwerdeführer (in der Folge kurz Bf. genannt), der durch einen Erwachsenenvertreter vertreten wird, die…
…erwerbstätig. Strittig ist die Frage, ob von der dem Bf. ausbezahlten und aufgrund der unbeschränkten Steuerpflicht des Bf. in Österreich zu versteuernden Altersvorsorge der Versicherung (2. Säule) (in weiterer Folge "Versicherung") von jährlich CHF 15.812,40 (2015 bis 2017) der an die Ex-Gattin…
…Ob 31/16m ua) ist eine untrennbare Verbindung zwischen Glücksspielmonopol und Glücksspielabgaben nicht zwingend anzunehmen, weil die Regelungen über Glücksspielabgaben auch ohne Vorliegen eines Monopols und einer damit verbundenen Bewilligungspflicht anwendbar sein könnten. Das Bundesfinanzgericht befasste sich mit diesem Fragenkomplex insbesondere in den Erkenntnissen BFG…
…freundlich, der Gedankenductus ist nachvollziehbar, komplexere Fragen werden allerdings nicht gleich beantwortet, er benötigt dazu einige Zeit. Relevante vorgelegte Befunde: 1992-05-04 DR. G., GERICHTL. BEEIDETER SV, ST. PÖLTEN Gutachten im Auftrag des Bezirksgerichts im Hinblick auf die Besachwaltung, festgestellt wird eine "eindeutige unumstößliche…
…wurde. Strittig ist, ob eine widerrechtliche Verwendung gegeben ist oder nicht. Im Vorlagebericht vom 19.03.2021 wurde seitens des Finanzamtes ausgeführt, dass der bekämpfte Bescheid "mit zwei irreversiblen Verfahrensfehlern belastet" sei. Erstens sei Besteuerungszeitraum für die Kraftfahrzeugsteuer im Jahr 2017 noch das Kalendervierteljahr gewesen…
…4 Ob 31/16m ua ist eine untrennbare Verbindung zwischen Glücksspielmonopol und Glücksspielabgaben nicht zwingend anzunehmen, weil die Regelungen über Glücksspielabgaben auch ohne Vorliegen eines Monopols und einer damit verbundenen Bewilligungspflicht anwendbar sein könnten. Das Bundesfinanzgericht befasste sich mit diesem Fragenkomplex insbesondere in den Erkenntnissen…
…ist darauf hinzuweisen, dass der Gesetzgeber im Bezug auf die Frage, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Sonderausgaben eines Steuerpflichtigen steuerliche Berücksichtigung finden, einen gewissen Gestaltungsspielraum hat. Nach Ansicht des Gerichts sind für diese Regelung sachliche Anknüpfungspunkte gewählt worden und stellt die Bekanntgabe von Namen…