IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Wolfgang Nemec in der Verwaltungsstrafsache gegen Bf., vertreten durch RA, wegen der Verwaltungsübertretung gemäß § 5 Abs. 2 Wiener Parkometerabgabeverordnung, ABl. der Stadt Wien Nr. 51/2005, in der geltenden Fassung, in Verbindung mit § 4…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** über die Beschwerde des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch RA Dr. Fabian Maschke, Dominikanerbastei 17/11, 1010 Wien, vom 15.07.2020 gegen den Bescheid des Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 6 - BA 32…
…der in dieser Bestimmung genannten Abgaben bis zum fünften Tag nach Fälligkeit. Die in dieser Bestimmung darüber hinaus erwähnte Bekanntgabe des geschuldeten Betrages bildet keinen Teil des Tatbildes, sondern stellt einen Strafausschließungsgrund dar. Dementsprechend muss sich ein für die Strafbarkeit der Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs…
…gemäß § 49 Abs. 1 lit a FinStrG in 11 Fällen erfüllt. Infolge der festgestellten verspäteten Meldungen kommt der Strafausschließungsgrund (Bekanntgabe der geschuldeten Beträge) in keinem der 11 Fällen nicht zum Tragen. Zur subjektiven Tatseite Ein für die Strafbarkeit der Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit…
…davon ausgehen würde, dass der Tatbestand des § 15 Abs. 1 Z 2 WiEReG als erfüllt anzusehen wäre und kein Schuldausschließungsgrund vorliegen würde, wäre der Strafausschließungsgrund des § 25 FinStrG zur Anwendung zu bringen gewesen, womit sich die Finanzstrafbehörde nicht auseinandergesetzt hat. Gemäß § 25 Abs. 1 FinStrG…
…Abgabenschuld dem Finanzamt die Höhe des geschuldeten Betrages bekannt gibt. § 49 Abs 1 lit a FinStrG bietet damit dem Täter in der Bekanntgabe des geschuldeten Betrages einen zusätzlichen Strafausschließungsgrund an (VwGH 17.12.1973, 1663/72). Die Bekanntgabe der Höhe des geschuldeten Betrages kann auch…
…entsprechenden Entrichtung oder Abfuhr der in dieser Bestimmung genannten Abgaben bis zum fünften Tag nach Fälligkeit. Die in dieser Bestimmung darüber hinaus erwähnte Bekanntgabe des geschuldeten Betrages bildet keinen Teil des Tatbildes, sondern stellt einen Strafausschließungsgrund dar (vgl. VwGH 05.04.2011, 2011/16/0080…
…Finanzamt geleistet werden würden. 3.2.11. Wenn der Beschuldigte von seiner schweren Verletzung im Juli 2017 und der damit einhergehenden auch beruflichen Einschränkung berichtet hat, soll damit nicht ein Strafausschließungsgrund geltend gemacht werden, aber plausibilisiert werden, weshalb der Beschuldigte noch mehr als in den…
…der in dieser Bestimmung genannten Abgaben bis zum fünften Tag nach Fälligkeit. Die in dieser Bestimmung darüber hinaus erwähnte Bekanntgabe des geschuldeten Betrages bildet keinen Teil des Tatbildes, sondern stellt einen Strafausschließungsgrund dar. Dementsprechend muss sich ein für die Strafbarkeit der Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs…
…der in dieser Bestimmung genannten Abgaben bis zum fünften Tag nach Fälligkeit. Die in dieser Bestimmung darüber hinaus erwähnte Bekanntgabe des geschuldeten Betrages bildet keinen Teil des Tatbildes, sondern stellt einen Strafausschließungsgrund dar. Dementsprechend muss sich ein für die Strafbarkeit der Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs…
… 49 Abs. 1 lit. a FinStrG erwähnte Bekanntgabe des geschuldeten Betrages bildet keinen Teil des Tatbildes, sondern stellt einen Strafausschließungsgrund dar. Der für die Verwirklichung des Tatbildes des § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG erforderliche Vorsatz muss sich nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nur auf…
…des geschuldeten Betrages bekanntgibt. § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG bietet damit dem Täter in der Bekanntgabe des geschuldeten Betrages einen zusätzlichen Strafausschließungsgrund an (VwGH 17.12.1973, 1663/72; Strafaufhebungsgrund: BFG 1.10.2015, RV/5300016/2014 [R 49/2]). In welcher Form die…
…nach § 51 Abs 1 lit e FinStrG stelle sich die Frage, ob nicht hinsichtlich einer diesbezüglichen finanzstrafrechtlichen Verantwortlichkeit von einem Strafausschließungsgrund auszugehen ist: Wie die Zeugen bei der mündlichen Verhandlung des Spruchsenates auf Befragen dargelegt haben, wurde dem Beschuldigten - entgegen seiner nunmehrigen Behauptung - eröffnet, dass…
…der in dieser Bestimmung genannten Abgaben bis zum fünften Tag nach Fälligkeit. Die in dieser Bestimmung darüber hinaus erwähnte Bekanntgabe des geschuldeten Betrages bildet keinen Teil des Tatbildes, sondern stellt einen Strafausschließungsgrund dar. Dementsprechend muss sich ein für die Strafbarkeit der Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs…
… 49 Abs. 1 lit. a FinStrG erwähnte Bekanntgabe des geschuldeten Betrages bildet keinen Teil des Tatbildes, sondern stellt einen Strafausschließungsgrund dar. Der für die Verwirklichung des Tatbildes des § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG erforderliche Vorsatz muss sich nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nur auf…
…88 Abs. 1 StGB) am TagZ zu GZ. Zahl2 gemäß § 190 Z 1 StPO eingestellt. Es lag der Strafausschließungsgrund des § 88 Abs. 2 Z 3 StGB vor: Die aktenkundigen Verletzungen des Bf. hatten die Dauer der Gesundheitsstörung von 14 Tagen nicht nachweislich überschritten. Auch lag…
…1 lit. a FinStrG erwähnte Bekanntgabe des geschuldeten Betrages bildet keinen Teil des Tatbildes, sondern stellt einen Strafausschließungsgrund dar. Ob den Beschuldigten wegen der Unterlassung der Bekanntgabe der Höhe der geschuldeten Abgabenbeträge an das Finanzamt Vorsatz vorzuwerfen wäre, ist für die Verwirklichung des Tatbestandes des §…
…1 lit. a FinStrG erwähnte Bekanntgabe des geschuldeten Betrages bildet keinen Teil des Tatbildes, sondern stellt einen Strafausschließungsgrund dar. Ob dem Beschuldigten wegen der Unterlassung der Bekanntgabe der Höhe der geschuldeten Abgabenbeträge an das Finanzamt Vorsatz vorzuwerfen wäre, ist für die Verwirklichung des Tatbestandes des §…
…aus der entsprechenden Bestimmung des FinStrG. 4. Verfassungsrechtliche Bedenken im Hinblick auf eine allfällige Gleichheitswidrigkeit der Bestimmung des § 36 FinStrG idgF: Der Bf. erblickt in der (gesetzlich nicht vorgesehenen) Anwendbarkeit des Strafausschließungsgrundes des § 34 Abs. 3 FinStrG aF (Strafbarkeit von Notaren, Rechtsanwälten oder Wirtschaftstreuhändern für…
…Bereich gelegen nicht funktioniert, für das ich aber nichts kann, also ich auch nicht fahrlässig gehandelt habe. Da somit ein Strafausschließungsgrund vorliegt (=keine Fahrlässigkeit meinerseits), keine echte Abgabenverkürzung (= Verspätung bloss eine Minute) und auch die ausgesprochene Strafe im Verhältnis zum Verkürzungsbetrag (praktisch NULL !) unangemessen…