…von mindestens sechs Monaten zu bewilligen, wenn er während der letzten sechs Monate schon ununterbrochen sechs Wochen wegen einer von einer Verwaltungsbehörde verhängten Strafe in Haft war. Dem Zweck des § 54 a Abs. 3 zufolge soll der Strafvollzug grundsätzlich nicht länger als sechs Wochen dauern…
…Strafvollzug grundsätzlich nicht länger als sechs Wochen dauern soll und dass nach Ablauf dieser Zeit dem Bestraften jedenfalls ein Aufschub oder eine Unterbrechung des Strafvollzuges (für die Dauer von mindestens sechs Monaten) zu bewilligen ist, weil vermieden werden soll, dass über längere Zeiträume angesammelte Freiheitsstrafen…
…3 VStG zufolge soll der Strafvollzug grundsätzlich nicht länger als sechs Wochen dauern. Nach Ablauf dieser Zeit ist dem Bestraften jedenfalls ein Aufschub oder eine Unterbrechung des Strafvollzuges zu gewähren, weil vermieden werden soll, dass über längere Zeiträume angesammelte Freiheitsstrafen mit Haft in unangemessener Dauer…
…schuldlosen Familie gefährdet würde oder wenn der Aufschub zur Ordnung von Familienangelegenheiten dringend geboten ist. Der Aufschub darf das unbedingt notwendige Maß nicht überschreiten; er soll in der Regel nicht mehr als sechs Monate betragen. Die Bewilligung kann an die Leistung einer Sicherheit geknüpft werden; …
…für die Erbringung der gemeinnützigen Leistungen darf nicht länger bemessen werden, als der Verurteilte bei wöchentlich zehn Arbeitsstunden benötigen würde. § 202 Abs. 1 letzter Satz sowie Abs. 3 bis 5 StPO gilt sinngemäß. Die Erbringung gemeinnütziger Leistungen bei Freiheitsstrafen, die neun Monate oder länger dauern…
…für die Erbringung der gemeinnützigen Leistungen darf nicht länger bemessen werden, als der Verurteilte bei wöchentlich zehn Arbeitsstunden benötigen würde. § 202 Abs. 1 letzter Satz sowie Abs. 3 bis 5 StPO gilt sinngemäß. Die Erbringung gemeinnütziger Leistungen bei Freiheitsstrafen, die neun Monate oder länger dauern…
…für die Erbringung der gemeinnützigen Leistungen darf nicht länger bemessen werden, als der Verurteilte bei wöchentlich zehn Arbeitsstunden benötigen würde. § 202 Abs 1 letzter Satz sowie Abs 3 bis 5 StPO gilt sinngemäß. Die Erbringung gemeinnütziger Leistungen bei Freiheitsstrafen, die neun Monate oder länger dauern…
…dass die als triftig anerkannten Angelegenheiten des Bestraften von diesem in der zugemessenen Zeit tatsächlich erledigt werden können. Der Strafaufschub dürfe das unbedingt notwendige Maß nicht überschreiten (VwGH 28.9.2004, 2004/14/0077). Er solle in der Regel nicht mehr als sechs Monate betragen…
…Strafzeit einzurechnen. (3) Ein Aufschub oder eine Unterbrechung des Strafvollzuges ist dem Bestraften auf Antrag für die Dauer von mindestens sechs Monaten zu bewilligen, wenn er während der letzten sechs Monate schon ununterbrochen sechs Wochen wegen einer von einer Verwaltungsbehörde verhängten Strafe in Haft war…
…im Anschluss an die mündliche Verhandlung vor dem Spruchsenat sowohl vom damaligen Amtsbeauftragten als auch vom Beschuldigten abgegebenen Rechtsmittelverzichte am 12. Juli 2006 in Rechtskraft erwachsen (genannter Finanzstrafakt Bl. 38) und nach Ablauf eines Monats fällig geworden. Der Bestrafte hat die schriftliche Ausfertigung des Straferkenntnis…
…dass der BF mittlerweile auch beim Magistrat der Stadt ** einen Antrag auf Strafaufschub gestellt hätte. Es war für die LPD ** überdies nicht vorhersehbar, dass der Magistrat der Stadt ** entgegen der seit langer Zeit bestehenden Übereinkunft mit der LPD ** durch eigene Bedienstete über einen derartigen Antrag…
…sämtlicher Beweise und Berücksichtigung ökonomischer und ethischer Überlegungen zum Ergebnis, dass der Beschwerdeführer derzeit vollzugsuntauglich ist. Rechtliche Erwägungen Zu Spruchpunkt I.) Nachdem die belangte Behörde im bekämpften Bescheid das Anbringen vom 14.8.2023 als einen weiteren Antrag auf Strafaufschub qualifizierte, war zunächst zu klären…
…Strafvollzug für sechs Monate aufgeschoben werde. Das Recht, in dem sich der Beschwerdeführer durch den angefochtenen Bescheid verletzt erachten könnte, kann demnach nur bezogen auf diese Frist verstanden werden, als sich der Beschwerdeführer in dem Recht auf die Erteilung einer Bewilligung des Strafaufschubes bis 24…
…Schätzung werde als letztes Mittel zur Feststellung des strafbestimmenden Wertbetrages angesehen. Der Beschuldigte habe eine ordnungsgemäße Buchführung. Da diese handschriftlich geführt wurde und sehr viele Belege enthalte, war die Nachprüfung seitens der Finanzbehörde schwieriger. Selbst wenn die aufgrund der exemplarischen Darstellung von 4 Monaten aus…
…in statistischer Häufung eine Ersatzfreiheitsstrafe von etwa einem Monat zugeordnet wird. Hinsichtlich der für den gegenständlichen Fall auszumessenden Ersatzfreiheitsstrafe ist somit auszuführen: Die oben zur Geldstrafe dargestellten Strafzumessungsgründe gelten auch für die Ersatzfreiheitsstrafe. Ohne Berücksichtigung der schlechte wirtschaftlichen Lage des A wäre - siehe oben - eine…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Verwaltungsstrafsache gegen Bf., über die Beschwerde vom 16. Februar 2018 gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67 – Parkraumüberwachung, als Abgabenstrafbehörde, vom 1. Februar 2018, Zl. MA 67-PA-1230…
…a FinStrG sowohl aus general- als auch spezialpräventiven Überlegungen (bei der Strafbemessung waren zwei einschlägige Vorstrafen als erschwerend zu berücksichtigen) durchaus bezweckte und gewollte Strafübel in hinreichendem Ausmaß weiter zu gewährleisten. Bei einem derart langen Stundungszeitraum kann aber auch von einer bloßen Gefährdung der Einbringlichkeit…
…Daten, aus welchem hervorgeht, dass der Abgabepflichtige an die Abgabe der UVA monatlich erinnert wurde: Ja, das ist so in unserem System. Über Frage des AB, ob es eine Absprache dahingehend gegeben hätte, abzuwarten, dass Sie als Prüfer ein Mehrergebnis erzielen? Z 1: Nein, es…
Bereits jetzt wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der Kürze der zur Verfügung stehenden Ausführungszeit für die Beschwerde - der Spruchsenat benötigte für die Ausfertigung des Erkenntnisses mehr als acht Monate - im Rahmen der Beschwerdeausführung lediglich die wesentlichen Eckpunkte der Beschwerde skizziert werden. Der Beschwerdeführer wird eine…
…WAOR) wird der Beschwerde insoweit Folge gegeben, als die verhängte Geldstrafe von € 60,00 auf € 50,00 und die für den Fall der Uneinbringlichkeit festgesetzte Ersatzfreiheitsstrafe von 14 Stunden auf 10 Stunden herabgesetzt wird. Im Übrigen wird das angefochtene Straferkenntnis bestätigt. II. Gemäß …