…§ 7 UStG fehlen. Die von der Spedition We***** in Rechnung gestellten Ausfuhrabfertigungen in Österreich konnten nicht vorgelegt werden. Die beigelegten Einfuhrbestätigungen von Kroatien wurden von der Ap nicht anerkannt. Der Berufung wäre nicht stattzugeben. C 2) Innergemeinschaftliche Lieferungen Art. 7 UStG 1994 Für die folgenden…
…Unternehmens für dieses Exporte nach Ungarn bzw. Rumänien wesentlich sind. Die Qualitätsansprüche dort seien geringere, erste Ware werde in Österreich verbraucht. Das Verfahren spiele sich so ab, dass Einkäufer aus Rumänien zur Bf kämen und das Angebot prüften. Wenn dieses zusage, werde ein Transport organisiert…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch RA, über die Beschwerde vom 10.02.2014 gegen den Bescheid der belangten Behörde Zollamt Linz Wels vom 07.01.2014, 520000 betreffend zu Recht erkannt: Der Beschwerde…
…Sattelfahrzeugs B. anlässlich der Einreise mit besagtem Fahrzeug am 23.4.2008 über Suben nach Österreich die von ihm ebenfalls mitgeführte "Belohnungsgenehmigung" Nr. YY für eine Fahrt. Bei dieser Belohnungsgenehmigung Nr. YY handelte es sich um eine Fahrtenbewilligung für den grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr Österreich - Mazedonien, wobei…
…sich um eine nach dem Abkommen erlaubte Beförderung von aus der Türkei stammender Ware, um einen internationalen (Straßen-)Güterverkehr zwischen Österreich und der Türkei gehandelt. - Es liege keine Einfuhr im Sinne des UStG 1994 vor, sodass die Vorschreibung der Eingangsabgaben (EUSt und Zoll) rechtswidrig sei…
…sich um eine nach dem Abkommen erlaubte Beförderung von aus der Türkei stammender Ware, um einen internationalen (Straßen-)Güterverkehr zwischen Österreich und der Türkei gehandelt. Es liege keine Einfuhr im Sinne des UStG 1994 vor, sodass die Vorschreibung der Eingangsabgaben (EUSt und Zoll) rechtswidrig sei…
…A2) nach Österreich, wo in Pischeldorf, Traiskirchen und St. Valentin Teile der Ladung entladen wurden. Für den in Rede stehenden Transport verwendete C.D. eine Belohnungsgenehmigung des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie mit der Nummer 33333 für den internationalen Straßengüterverkehr zwischen Österreich und der…
…der Türkei zugelassenen Sattelanhänger ab/nach dem Hafen Triest nach/von Österreich." Bereits das Wort "auch" deutete auf ein über den gewöhnlichen Bewilligungsumfang hinausgehendes auf Triest abzielendes Recht. Der weitere Wortlaut "für den internationalen Straßengüterverkehr zwischen ÖSTERREICH und der TÜRKEI" enthielt schließlich auch eine "gewöhnliche…
…Deutschland nach Österreich umfassenden Genehmigung geknüpft. Die mitgeführte CEMT-Genehmigung Nr. 01717 mit durchgestrichenen "A" deckte nur den Transport in Deutschland ab. Die ebenfalls mitgeführte und vom Lenker des Sattelfahrzeuges am Grenzübergang in ***5*** entwertete Genehmigung Nr. 000749/2014 für den Straßengüterverkehr zwischen Österreich und…
…anlässlich der Einreise nach Österreich am 3. Februar 2010 die Belohnungsgenehmigung Green Lorry Nr. ee vorgelegt. Diese berechtigte die Beschwerdeführerin (entgegen ihren Ausführungen) laut den darin enthaltenen Angaben zum internationalen Straßengüterverkehr zwischen Österreich und der Türkei sowie im Transit durch Österreich mit einem einzelnen Kraftfahrzeug…
…sich um eine nach dem Abkommen erlaubte Beförderung von aus der Türkei stammender Ware, um einen internationalen (Straßen-)Güterverkehr zwischen Österreich und der Türkei gehandelt. - Es liege keine Einfuhr im Sinne des UStG 1994 vor, sodass die Vorschreibung der Eingangsabgaben (EUSt und Zoll) rechtswidrig sei…
…31. Jänner 2010 auch für den Drittlandsverkehr gültige Belohnungsgenehmigung Nr. bbbb/2009 gilt nach dem Wortlaut derselben "für den internationalen Straßengüterverkehr zwischen Österreich und der Türkei" und berechtigte die Bf für eine Hin- und Rückfahrt. Die Republik Österreich stellt auch sog. "Green Lorry Belohnungsgenehmigungen" aus…
…für den internationalen Straßengüterverkehr zwischen Österreich und der Türkei und berechtigte die Bf für eine Hin- und Rückfahrt". In Art. 6 Abs. 2 des Abkommens mit der Türkei wird normiert, dass die vereinbarten Bewilligungen nur für bilaterale Fahrten zwischen der Türkei und Österreich und für…
…nach Österreich erfolgte am 17. Dezember 2014 über den Grenzübergang Arnoldstein. Anlässlich einer Zollkontrolle am 18. Dezember 2014 konnte der Fahrer die (entwertete) Belohnungsgenehmigung Green Lorry Nr. ***1 /2014 des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie vorweisen. Diese Genehmigung berechtigte zum internationalen Straßengüterverkehr zwischen Österreich…
…anlässlich der Einreise nach Österreich am 3. Februar 2010 die Belohnungsgenehmigung Green Lorry Nr. ff vorgelegt. Diese berechtigte die Beschwerdeführerin (entgegen ihren Ausführungen) laut den darin enthaltenen Angaben zum internationalen Straßengüterverkehr zwischen Österreich und der Türkei sowie im Transit durch Österreich mit einem einzelnen Kraftfahrzeug…
…das Kraftfahrzeug gebunden (argumentum: einschließlich Anhänger). Die vorgelegte und verwendete auch für den Drittlandsverkehr gültige Belohnungsgenehmigung gilt nach dem Wortlaut derselben "für den internationalen Straßengüterverkehr zwischen Österreich und der Türkei" und berechtigte die Bf für eine Hin- und Rückfahrt. Die Republik Österreich stellt auch sog…
…der Ladung in Österreich - eine ausreichende Genehmigung gehabt, welche bei der Einreise in Arnoldstein ordnungsgemäß entwertet worden sei. In der Genehmigung sei ausdrücklich festgehalten worden, dass sie sowohl zum internationalen Straßengüterverkehr zwischen Österreich und der Türkei als auch dem Transit durch Österreich mit einem einzelnen…
…1973, 3. Bewilligung der Bundesministerin/des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie für den Verkehr nach, durch oder aus Österreich, 4. aufgrund zwischenstaatlicher Abkommen vergebene Genehmigung der Bundesministerin/des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie. Eine solche Berechtigung ist jedoch nicht erforderlich, wenn eine anders…
…der Bf. aus, dass er bei der Einreise von Italien in die Schweiz vom Zoll durchgewunken worden sei. Auch an der Grenze zu Österreich sei er vom Schweizer Zoll nicht angehalten worden, österreichische Zöllner seien nicht anwesend gewesen, sodass er die Fahrt fortgesetzt habe. Erst…
…nicht die im Zeitpunkt dieser Entscheidung geltende Rechtslage der Erlassung der Entscheidung zugrunde zu legen und deshalb auch nicht der Beschwerde im Hinblick auf diese eingetretenen Rechtänderungen ohne weiteres Beweisverfahren Folge zu geben. Das Regierungsabkommen zwischen Österreich und der Türkei über den internationalen Straßentransport (BGBl…