…koordiniert ist. Wobei die koordinierte Leitungsmacht nicht alleinig auf rechtliche Grundlagen wie z.B. Stimmrechtsbindungen oder Entsendungsrechte abstellt, sondern im Wesentlichen die faktischen Gegebenheiten für die Beurteilung maßgebend sind. Eine einheitliche Leitung erfordert eine auf Grundsätzliches beschränkende Koordinierung in den wichtigsten Fragen der Unternehmenspolitik. Die…
…die einem anderen Gesellschafter die Beherrschung vermittelt, führt zu einer Beherrschung durch den anderen Gesellschafter, andernfalls zB eine Stimmrechtsbindung auf Basis eines Syndikatsvertrages auch keine Beherrschung vermitteln würde, was nicht nur dem österreichischen, sondern auch dem international anerkannten Verständnis zuwiderliefe. Bei dem Zusammenschluss handelte sich…
…die einem anderen Gesellschafter die Beherrschung vermittelt, führt zu einer Beherrschung durch den anderen Gesellschafter, andernfalls zB eine Stimmrechtsbindung auf Basis eines Syndikatsvertrages auch keine Beherrschung vermitteln würde, was nicht nur dem österreichischen, sondern auch dem international anerkannten Verständnis zuwiderliefe. Bei dem Zusammenschluss handelte sich…
…31). Daraus folgt, dass bei einer Beteiligung unter 50% und keiner Sperrminorität das arbeitsrechtliche Dienstverhältnis auch dann nicht erlischt, wenn die beiden Gesellschafter gemeinsam 90% der Stimmrechte innehaben und darüberhinaus einen Stimmrechtsbindungsvertrag abgeschlossen haben. Auch darf nicht übersehen werden, dass die Einräumung einer Sperrminorität eine…
…der Hauptversammlung - hier betreffend die A-AG - mit nur einer Stimme und durch einen gemeinsamen Vertreter wahrzunehmen. Dazu sei es üblich Stimmrechtsbindungsverträge abzuschließen und Bevollmächtigungen zu erteilen. Zur Erreichung dieses Zieles bedürfe es daher keiner dem Eigentumserwerb zwischengeschalteten Domizilgesellschaft und sei dieser Weg völlig unangemessen…
…Vertreterkollege ***6*** die Stimmenmehrheit innehatten und ein gemeinsames Interesse daran hatten, die Vertretung der Produkte selbst als Geschäftsführer vorzunehmen, sei die Beteiligung betriebsnotwendig. Einen formellen Stimmrechtsbindungsvertrag gibt es nicht, nur ein persönlich gutes Einvernehmen. Rechtslage § 4 EStG 1988 (4) Betriebsausgaben sind die Aufwendungen oder Ausgaben…
…Beherrschung bei einer Beteiligung von 75% jedenfalls vor. Bei einer stimmrechtlichen Beteiligung von mehr als 50% und weniger als 75% kann bei besonders stark ausgeprägter wirtschaftlicher und organisatorischer Unterordnung ebenfalls eine finanzielle Unterordnung vorliegen. Bei noch geringeren Beteiligungsquoten (unter 50%) können gesellschaftsvertragliche Stimmrechtsbindungen u. U…
…Status quo erhalte und der Präambel entspreche. Beide Gesellschafter seien derzeit handelsrechtliche Geschäftsführer mit Einzelzeichnungsberechtigung, sie könnten infolge der Syndikatsvereinbarung ohne eigene Mitwirkung nicht rechtswirksam von ihrer Position abberufen werden. Durch den Stimmrechtsbindungsvertrag werde jedweder anderer Beschluss verhindert, d.h. der Syndikatsvertrag entspreche einer Sperrminorität…