…bloß klarstellende Wirkung gehabt. 2) § 30 Abs. 4 EStG 1988 idF des 1. StabG 2012 enthält keine Definition des Begriffes der „Steuerverfangenheit“ und auch die Gesetzesmaterialien (ErlRV 1680 BlgNR XXIV. GP, 8 ff) führen diesen Begriff nicht näher aus. Nach Meinung des Senates ist damit -…
…wegen. Die Bf habe hinsichltich des Zeitpunktes des Erwerbs keine Dispositionsmöglichkeit. Eine Steuerverfangenheit und Ausdehnung durch Berücksichtigung des Vorerwerbs der Bf sei somit sachlich nicht gerechtfertigt. Der Erwerb von Todeswegen unterliege daher einer anderen rechtlichen Würdigung als jene des Erkenntnisses des BFG 29.12.2022…
…Erlassung eines Feststellungsbescheides mit nachstehender Begründung: "… wurde dem [Bf.] bis dato keine Entscheidung des Finanzamtes übermittelt, aus der sich ergeben könnte, dass seit 2016 keine Steuerverfangenheit des [Bf.] in Österreich mehr gegeben ist. Die Tatsache, dass der [Bf.] in Österreich nicht mehr steuerverfangen ist…
…StabG zum Stichtag 31.3.2012 noch nicht abgelaufen gewesen. Bereits aus dem 1. StabG gehe hervor, dass die Frage der Steuerverfangenheit anhand des alten § 30 EStG zu sehen sei, es im Ergebnis also nur auf den Zeitpunkt der Anschaffung des betreffenden Grundstückes amkomme. Durch…
…StabG zum Stichtag 31.3.2012 noch nicht abgelaufen gewesen. Bereits aus dem 1. StabG gehe hervor, dass die Frage der Steuerverfangenheit anhand des alten § 30 EStG zu sehen sei, es im Ergebnis also nur auf den Zeitpunkt der Anschaffung des betreffenden Grundstückes amkomme. Durch…
…d. Ri.: Eine Steuerverfangenheit der vom Bf verkauften Liegenschaft "Grund x" war unstrittig nicht gegeben. Rechtlich strittig ist somit alleine die Frage, ob die ehemals bis längstens Februar 1987 von den Ehegatten Verpächter betrieblich genutzten Wirtschaftsgebäude im Verkaufszeitpunkt im Jahr 2019 zum Betriebsvermögen der LuF…
…wurde der Bf. bzw. das Finanzamt aufgefordert, weitere Unterlagen zu übermitteln sowie eine Stellungnahme zum Vorliegen der Steuerverfangenheit der Liegenschaft ***1*** abzugeben, zumal sich aus den historischen Daten des Grundbuchs ergebe, dass die Wohnung sowie der Stellplatz vom verstorbenen Vater des Bf. sukzessive erworben wurden…
…Öffentlichkeit: Der österreichische Abgabengesetzgeber habe durch das Budgetbegleitgesetz 2011 und das 1.Stabilitätsgesetz 2012 die Fundamente der österreichischen Ertragsbesteuerung im außerbetrieblichen Bereich grundlegend geändert. Weg von der Quellentheorie, hin zur ewigen Steuerverfangenheit ohne Limit unter gleichzeitiger Beibehaltung der Nachteile (kein Verlustausgleich, kein Verlustvortrag, kein Wartetastenverlust)…
…Verwertung bevorstehender Verluste durch Wertminderungen kommen solle, sondern vielmehr der entgegengesetzte Sachverhalt anzunehmen wäre und es zu einer Steuerverfangenheit der Wertzuwächse kommen würde. Die durch das Finanzamt ins treffen geführten hohen Instandhaltungskosten und langen Stehzeiten wären als allgemeine Annahme, ohne nähere Untermauerung im Sachverhalt aus…
…der Tochter das gesamte Gebäude unentgeltlich übertragen wurde. Bei Vorliegen von Privatvermögen würde bezüglich der stillen Reserven des privat genutzten Gebäudeteiles ohnehin keine Steuerverfangenheit vorliegen. Zulässigkeit der Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt…
…2012 steuerverfangen waren oder nach dem 31. März 2012 angeschafft wurden, wird von Neuvermögen gesprochen. Bezüglich der Steuerverfangenheit wird auf den Ablauf der Spekulationsfrist abgestellt. Wäre demnach der Verkauf des Grundstücks am 31. März 2012 mangels Ablauf der zehnjährigen Spekulationsfrist steuerbar gewesen, liegt ein sog…
…HYPERLINK \l "_Toc109208999" PAGEREF _Toc109208999 \h Rechtsgrundlagen 74 HYPERLINK \l "_Toc109209000" PAGEREF _Toc109209000 \h Streitpunkte 77 HYPERLINK \l "_Toc109209001" PAGEREF _Toc109209001 \h Steuerverfangenheit von Grundstücken 78 HYPERLINK \l "_Toc109209002" PAGEREF _Toc109209002 \h Gewerblicher Grundstückshandel 78 HYPERLINK \l "_Toc109209003" PAGEREF _Toc109209003 \h Sachverhalt 78 HYPERLINK \l "…
…zu dem ***1*** ***3*** und ***63*** ***10*** eingeladen haben, beim Gutsbetrieb von ***1*** ***3*** als Betriebsausgaben abzugsfähig sind. Steuerverfangenheit von Grundstücken Nach der bis 31. März 20212 maßgebenden Rechtslage waren Gewinne oder Verluste aus der Veräußerung oder Entnahme und sonstige Wertänderungen von Grund und Boden…
…Öffentlichkeit: Der österreichische Abgabengesetzgeber habe durch das Budgetbegleitgesetz 2011 und das 1.Stabilitätsgesetz 2012 die Fundamente der österreichischen Ertragsbesteuerung im außerbetrieblichen Bereich grundlegend geändert. Weg von der Quellentheorie, hin zur ewigen Steuerverfangenheit ohne Limit unter gleichzeitiger Beibehaltung der Nachteile (kein Verlustausgleich, kein Verlustvortrag, kein Wartetastenverlust)…
…Z 2 EStG sind, soweit Grundstücke am 31.03.2012 nicht steuerverfangen waren, der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös und den mit 86% des Veräußerungserlöses anzusetzenden Anschaffungskosten als Einkünfte anzusetzen. Für private Grundstücke ist für die Frage der Steuerverfangenheit auf die bisherige Spekulationsfrist iSd. § 30 Abs…
…2012 steuerverfangen waren oder nach dem 31. März 2012 angeschafft wurden, wird von Neuvermögen gesprochen. Bezüglich der Steuerverfangenheit wird auf den Ablauf der Spekulationsfrist abgestellt. Wäre demnach der Verkauf des Grundstücks am 31. März 2012 mangels Ablauf der zehnjährigen Spekulationsfrist steuerbar gewesen, liegt ein sog…
…EStG sind, soweit Grundstücke am 31.03.2012 nicht steuerverfangen waren, der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös und den mit 86% des Veräußerungserlöses anzusetzenden Anschaffungskosten als Einkünfte anzusetzen. Für private Grundstücke ist für die Frage der Steuerverfangenheit alleine auf die bisherige Spekulationsfrist iSd § 30 Abs. 1…
…liegt Altvermögen vor. Bei Altvermögen kann für die Ermittlung des Veräußerungsgewinns die Höhe der Anschaffungskosten mit einem festen Wert angenommen werden. Die Steuerverfangenheit ist gegeben, wenn ein fiktiver Verkauf am 31.3.2012 als Spekulationsgeschäft steuerbar gewesen wäre (Kanduth-Kristen in Jakom11 § 30 Tz 47…
…der Liegenschaft Herstellungsaufwendungen getätigt hat, die gemäß § 28 Abs3 EStG 1988 über seinen Antrag gleichmäßig auf fünfzehn Jahre verteilt worden sind: Selbst wenn durch diese Vorgehensweise eine Verlängerung der Steuerverfangenheit eingetreten ist, deren Konsequenzen im Zeitpunkt der Investition nicht absehbar waren, ist nicht zu erkennen…
…hat sohin 547,34 €/m² (73.700 € : 134,66 m² = 547,34 €/m²) und nicht 930 €/m² betragen. 8.5.) Überträgt man die vom Verwaltungsgerichtshof aufgestellten Grundsätze zur Realteilung auf den Beschwerdefall kann eine (allfällige) Steuerverfangenheit von Grundstücken zum 31…