…Bildung einer Unternehmensgruppe nach § 9 KStG an das Finanzamt (FAÖ). Dem Antrag war als Anhang ein Schriftstück mit der Überschrift "Gruppenantrag und Vereinbarung zur Bildung einer Unternehmensgruppe sowie Vereinbarung über den Steuerausgleich (Steuerumlagen) im Rahmen der Gruppenbesteuerung gemäß § 9 KStG" angeschlossen. Dieses Schriftstück war von…
…steuerlich verwertbare Verluste von bis zu 10,000.000,00 Euro ausgeglichen seien und dafür keine weitere Ausgleichszahlung erfolge. Steuerumlagen werden im Schrifttum definiert als vertragliche Abreden zwischen verbundenen Gruppenträgern und Gruppenmitgliedern zwecks verursachungsgerechter Aufteilung der Körperschaftsteuerbelastung im Konzern angesichts der im Außenverhältnis gegebenen einseitigen…
…werden. Außergruppenverluste liegen nicht vor, wenn vortragsfähige Verluste innerhalb der Gruppe entstanden sind und umgründungsbedingt auf ein anderes Gruppenmitglied übergehen. 5. Steuerumlagen zum Zwecke des Ausgleichs der steuerlichen Wirkungen, die sich aus der Zurechnung der Einkommen der Gruppenmitglieder zum Gruppenträger ergeben, sind steuerneutral. 6. Bei…
…werden. Außergruppenverluste liegen nicht vor, wenn vortragsfähige Verluste innerhalb der Gruppe entstanden sind und umgründungsbedingt auf ein anderes Gruppenmitglied übergehen. 5. Steuerumlagen zum Zwecke des Ausgleichs der steuerlichen Wirkungen, die sich aus der Zurechnung der Einkommen der Gruppenmitglieder zum Gruppenträger ergeben, sind steuerneutral. 6. Bei…
…975,56 mit folgender Begründung: „Forderungsverzicht laut Beschluss vom 30.12.2008 EUR 26.822.534,38, Verzicht auf Forderung aus Steuerumlagenvereinbarung für 2008 EUR 2.975.021,75. Forderungsverzichte unterliegen als freiwillige Leistung eines Gesellschafters an eine inländische Kapitalgesellschaft gemäß § 2 Z 4 lit…
…Beschluss vom 29.4.2014 abgelehnt). Durch den nachträglichen Verzicht der x Holding AG auf Forderungen aus der Steuerumlagenvereinbarung für das Jahr 2008 gegenüber der RF GmbH kommt es ebenfalls zu einer Erhöhung des Wirtschaftspotentials des begünstigten Gruppenmitglieds. Der Gruppenträger verzichtet ja auf eine bestehende…
…Bavenek-Weber, Die Bemessungsgrundlage des Forderungsverzichtes in der Gesellschaftsteuer, FJ 2011, 82 und 122). Der Verzicht auf die entstandenen Forderungen aus der Steuerumlagenvereinbarung erfüllt gleichfalls den Tatbestand des § 2 Z 4 lit. b KVG.“ Gegen diese Festsetzung wurde rechtzeitig Berufung erhoben. Darin wurde ausgeführt, dass…
…des KStG vermittelten Verlust, so wird dieser in dem Ausmaß, in dem er im betreffenden Wirtschaftsjahr vom Gruppenträger mit steuerlichen Gewinnen anderer Gruppengesellschaften verrechnet werden kann, der Ermittlung einer negativen Steuerumlage zugrunde gelegt. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der ***12***, ***15***, ***13*** ***16***, ***14…
…sind allfällige Entgelte für die Geschäftsführung hinzuzurechnen und erhöhen entsprechend das EBIT. Bei (i) Bestehen eines Gruppenbesteuerungsvertrages oder (ii) bei künftig abgeschlossenen Gruppenbesteuerungsverträgen werden unter dem Begriff "Steuern" auch positive und negative Steuerumlagen an Gruppenträgern erfasst. Wird der Jahresabschluss nachträglich, allenfalls infolge einer abgabenrechtlichen Außenprüfung…
… 299 BAO, diesen Gesellschaftsteuerbescheid wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufzuheben, da es sich um einen Verzicht handle, durch den die Steuerumlage ausgeglichen worden sei, somit um eine Ausgleichszahlung für die Körperschaftsteuer. Das Finanzamt wies den Antrag gemäß § 299 BAO mit Bescheid vom 24. Juli 2012 ab…
…die G. GmbH stehen seit 23. August 2016 in einem Konzernverhältnis und sind im Ausmaß von 94 % unmittelbar finanziell verbunden. Eine Gruppen- und Steuerumlagevereinbarung zwischen den Gesellschaften wurde abgeschlossen. Die finanzielle Verbindung gemäß § 9 (5) KStG bestand bereits während des gesamten Wirtschaftsjahres 2017. In der…
…werden. Außergruppenverluste liegen nicht vor, wenn vortragsfähige Verluste innerhalb der Gruppe entstanden sind und umgründungsbedingt auf ein anderes Gruppenmitglied übergehen. 5. Steuerumlagen zum Zwecke des Ausgleichs der steuerlichen Wirkungen, die sich aus der Zurechnung der Einkommen der Gruppenmitglieder zum Gruppenträger ergeben, sind steuerneutral. 6. Bei…
…Gruppenmitglieds verrechnet werden. Außergruppenverluste liegen nicht vor, wenn vortragsfähige Verluste innerhalb der Gruppe entstanden sind und umgründungsbedingt auf ein anderes Gruppenmitglied übergehen. 5. Steuerumlagen zum Zwecke des Ausgleichs der steuerlichen Wirkungen, die sich aus der Zurechnung der Einkommen der Gruppenmitglieder zum Gruppenträger ergeben, sind steuerneutral.
…werden. Außergruppenverluste liegen nicht vor, wenn vortragsfähige Verluste innerhalb der Gruppe entstanden sind und umgründungsbedingt auf ein anderes Gruppenmitglied übergehen. 5. Steuerumlagen zum Zwecke des Ausgleichs der steuerlichen Wirkungen, die sich aus der Zurechnung der Einkommen der Gruppenmitglieder zum Gruppenträger ergeben, sind steuerneutral. 6. Bei…
…werden. Außergruppenverluste liegen nicht vor, wenn vortragsfähige Verluste innerhalb der Gruppe entstanden sind und umgründungsbedingt auf ein anderes Gruppenmitglied übergehen. 5. Steuerumlagen zum Zwecke des Ausgleichs der steuerlichen Wirkungen, die sich aus der Zurechnung der Einkommen der Gruppenmitglieder zum Gruppenträger ergeben, sind steuerneutral. 6. Bei…
…die anrechenbare inländische KESt sowie die verrechenbare Mindestkörperschaftsteuer und die Steuerumlage für das jeweilige Gruppenmitglied. 4. In der Berufungsergänzung vom 10.01.2011 wurde im Wesentlichen Folgendes vorgebracht: Zur Ergebnisaufteilung 2004/2005: Aufgrund des abweichenden Wirtschaftsjahres beinahe aller Gesellschaften der Unternehmensgruppe (Gruppenträger und der Großteil…
…eingewendet, dass laut ihrer eigenen Aktenlage sämtliche Fristen eingehalten worden seien. Aufgrund ihrer elektronisch geführten Akten seien folgende Zeitpunkte festzustellen:' 30.12.2012: Unterschrift Gruppen- und Steuerumlagevereinbarung und der Formulare "G1", "G2" und "G4" durch Gruppenträger und Gruppenmitglied 30.12.2012: Mitteilung an Finanzamt über…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Mag. Patrick Brandstetter in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***Stb1***, ***Stb1-Adr***, über die Beschwerde vom 6. September 2024 gegen die Haftungsbescheide gem. § 82 EStG 1988 betreffend Lohnsteuer für die Jahre 2018 bis…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 27. September 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 25. September 2025 betreffend Einkommensteuer 2024 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I…
Aber auch das Unionsrecht führt zu keinem anderen Ergebnis als zur Steuerpflicht der von der Bf an den SGV verrechneten und vereinnahmten Kostenersätze. Nach Art 9 Abs 1 MwStSystRL gilt als Steuerpflichtiger, wer eine wirtschaftliche Tätigkeit unabhängig von ihrem Ort, Zweck und Ergebnis selbstständig ausübt…