…7.2008, 2008/13/0050). Die vom VwGH getroffenen Aussagen würden auch mit der originär strafrechtlichen Rechtsprechung zum Irrtum über die Steuerpflicht ausländischer Kapitaleinkünfte im Bereich der DBA-Anwendungen korrespondieren. Nach der Spruchpraxis des UFS sei es bei Verstorbenen unter Umständen nicht einwandfrei möglich, das…
…DDr. HA habe auch in den vorausliegenden Veranlagungszeiträumen und damit in jüngeren Lebensjahren keine ausländischen Kapitaleinkünfte erklärt, obwohl die Vermögensverwaltung bei der Bank AG bereits Jahre vor dem ersten Beschwerdezeitraum bestanden haben dürfte (andernfalls ein Kontostand per 31.12.2003 von 2,980.849,- Euro…
…ist für die Beschwerde nichts zu gewinnen. In diesem Erkenntnis hat das Finanzgericht erkannt, dass der Umstand der Unterlassung der Einholung entsprechender Auskünfte über die Steuerpflicht ausländischer Kapitaleinkünfte nicht als bedingter Vorsatz gewertet werden könne. Dies sei erst möglich, wenn den Steuerpflichtigen die Pflicht zur…
…müssen“ maximal ein fahrlässiges Verhalten begründen könne, nicht jedoch Vorsatz (VwGH 9.7.2008, 2008/13/0050). Ähnlich sei auch zum Irrtum über die Steuerpflicht ausländischer Kapitaleinkünfte im Bereich der DBA-Anwendung entschieden worden (BayOLG 30.1.1990. RReg 4 St 132/89, wistra 1990…
…in Österreich unbestritten unbeschränkt steuerpflichtig und wurde mit Einkünften aus selbständiger und nichtselbständiger Arbeit sowie aus Vermietung und Verpachtung zur Einkommensteuer veranlagt. Mit Schriftsatz der steuerlichen Vertretung vom 21.02.2017 wurde dem zuständigen Finanzamt eine Selbstanzeige übermittelt, die eine "Offenlegung ausländischer Kapitaleinkünfte" zum Inhalt…
…03."; Fußnote 9 lautet: "So ausdrücklich VwGH 9.7.2008, 2008/13/0050." Diese Aussagen harmonieren auch mit der originär strafrechtlichen Rsp zum Irrtum über die Steuerpflicht ausländischer Kapitaleinkünfte im Bereich der DBA-Anwendung.10 - Anm.: Fußnote 10 lautet: "Vgl. nochmals BayOLG 30.1.1990…
…Vorsatz. Wenn die Behörde ausführe, dass zumindest vom Vorliegen von bedingtem Vorsatz auszugehen sei, da unvollständige Steuererklärungen eingereicht worden seien und die grundsätzliche Steuerpflicht ausländischer Kapitaleinkünfte dem Steuerpflichtigen schon auf Grund der Höhe der Kapitaleinkünfte klar sein müsse, sei dem entgegenzuhalten, dass eine derartige Interpretation…
…dem nicht näher ausgeführten allgemeinen Begriff der "nicht unbeträchtlichen Höhe der ausländischen Kapitaleinkünfte" argumentiert und daraus geschlossen worden, dass nach allgemeiner Lebenserfahrung davon auszugehen sei, dass derjenige, der über ein größeres Vermögen verfüge, auch Kenntnis von einer potentiellen Steuerpflicht anfallender Erträge habe. Bewusst fahrlässig handle…
…könne, nicht jedoch Vorsatz (so ausdrücklich VwGH 09.07.2008, 2008/13/0050). Diese Aussagen harmonierten auch mit der originär strafrechtlichen Rsp zum Irrtum über die Steuerpflicht ausländischer Kapitaleinkünfte im Bereich der DBA-Anwendung [vgl nochmals BayOLG 30.1.1990, RReg 4 St 132/89…
…jedoch Vorsatz (Hinweis auf VwGH 9.7.2008, 2008/13/0050). Diese Aussagen harmonierten auch mit der originär strafrechtlichen Rechtsprechung zum Irrtum über die Steuerpflicht ausländischer Kapitaleinkünfte im Bereich der DBA-Anwendung (Hinweis auf BayOLG 30.1.1990, RReg 4 St 132/89, wistra 1990…
…angelegte Kapitalvermögen jedoch nicht deklariert hat. Aufgrund dieser Tatsache wird der Berufungswerberin unterstellt, dass ihr grundsätzlich die Steuerpflicht ausländischer Kapitaleinkünfte in Österreich bekannt war und somit eine Verletzung ihrer erforderlichen Sorgfaltspflicht bestand. Darüber hinaus hatte sie einen steuerlichen Vertreter, bei dem sie nach Ansicht der…
…die grundsätzliche Steuerbarkeit von Erträgen aus ausländischem Kapitalvermögen in Österreich kannte. Zudem ist auch von vornherein bedenkenlos davon auszugehen, dass dem Bf. - einem beruflich sehr erfolgreichen Akademiker, welchem auch entsprechendes allgemeines Bildungsniveau unterstellt werden kann - die Steuerpflicht ausländischer Kapitaleinkünfte und Spekulationsgewinne in Österreich bekannt war…
…Das deutsche Gericht vertrat in diesem Erkenntnis die Rechtsauffassung, dass der Umstand der bloßen Unterlassung der Einholung von Auskünften über die Steuerpflicht ausländischer Kapitaleinkünfte nicht als bedingter Vorsatz gewertet werden könne: Dies sei erst möglich, wenn den Abgabepflichtigen die Pflicht zur Einholung derartiger Erkundigungen bekannt…
…werden . Das "Wissen Müssen" begründe nur Fahrlässigkeit (VwGH 9.7.2008, 2008/13/0050) (S. 3). Auf die RSp betr Irrtum über die Steuerpflicht ausländischer Kapitaleinkünfte im Bereich der DBA - Anwendung werde verwiesen [BayOLG 30.1.1990, RReg 4 St 132/89, wistra 1990, 202…
…Sofern die belangte Behörde ausführe, dass zumindest vom Vorliegen eines bedingten Vorsatzes auszugehen sei, da unvollständige Steuererklärungen eingereicht worden seien und die grundsätzliche Steuerpflicht ausländischer Kapitaleinkünfte der Bf. schon alleine auf Grund der Verwendung der amtlichen Vordrucke hätte klar sein müssen, so sei dem entgegenzuhalten…
…welche ebenso als Abzugssteuer konzipiert ist, 25% betrage. Bei der Besteuerung ausländischer Kapitaleinkünfte kann nicht automatisch von einer länderübergreifenden Endbesteuerungswirkung in Österreich ausgegangen werden. Es bedarf vielmehr der Einholung rechtskundiger Beratung, dies umso mehr als auch in den Medien die Nachversteuerung von Kapitalvermögen aus der…
…Bf1 bei Anwendung der nach ihren Verhältnissen erforderlichen Sorgfaltspflicht entsprechende Erkundigungen hinsichtlich der Aufnahme der ausländischen Kapitaleinkünfte in die Einkommensteuererklärung einholen hätte müssen, zumal ihr grundsätzlich die Steuerpflicht ausländischer Kapitaleinkünfte allein schon aufgrund der Verwendung der amtlichen Vordrucke E 1 bei der Erstellung ihrer Einkommensteuererklärung…
…Steuerpflicht ausländischer Kapitaleinkünfte allein schon aufgrund der Verwendung der amtlichen Vordrucke E1 bei der Erstellung seiner Einkommensteuererklärung klar gewesen sein hätte müssen. Auch im gegenständlichen Beschwerdefall haben die Abgabepflichtigen den amtlichen Vordrucke E1 verwendet und lässt dies eindeutig darauf schließen, dass ihnen die grundsätzliche Steuerpflicht…
…Steuerpflicht ausländischer Kapitaleinkünfte allein schon aufgrund der Verwendung der amtlichen Vordrucke E1 bei der Erstellung seiner Einkommensteuererklärung klar gewesen sein hätte müssen. Auch im gegenständlichen Beschwerdefall haben die Abgabepflichtigen den amtlichen Vordrucke E1 verwendet und lässt dies eindeutig darauf schließen, dass ihnen die grundsätzliche Steuerpflicht…
…weil Dr. F***** bei Anwendung der nach seinen Verhältnissen erforderlichen Sorgfaltspflicht entsprechende Erkundigungen hinsichtlich der Aufnahme der ausländischen Kapitaleinkünfte in die Einkommensteuererklärungen einholen hätte müssen, zumal ihm grundsätzlich die Steuerpflicht ausländischer Kapitaleinkünfte bekannt war. Allein aus dem Umstand, dass diese Kapitalerträge von ihm gar nicht…