…Schulderlass resultierende Gewinne sind solche, die entstanden sind durch: 1. Erfüllung eines Sanierungsplans gemäß §§ 140 bis 156 der Insolvenzordnung (IO), 2. Erfüllung eines Zahlungsplanes (§§ 193 bis 198 IO) oder 3. Erteilung einer Restschuldbefreiung nach Durchführung eines Abschöpfungsverfahrens (§§ 199 bis 216 IO). (3) Für die Steuerfestsetzung…
…den Fall, dass im Einkommen eines Steuerpflichtigen aus einem Schulderlass resultierende Gewinne enthalten sind, die Steuerfestsetzung gemäß § 36 EStG 1988 in den Fällen des Abs 2 nach Maßgabe des Abs 3 zu erfolgen hat und der Bf das Erkennen der Abgabepflicht zumutbar gewesen wäre, stehen…
…Betrag stellt jenen Steuerbetrag dar, auf den der Fiskus iRd Steuerfestsetzung verzichtet (Steuerverzicht). 3. Schritt: Der sich nach Schritt 2 ergebende Betrag (Steuerverzicht) ist von der Steuer abzuziehen, die sich aus dem Einkommen inkl der aus dem Schulderlass resultierenden Gewinne ergibt. Steuervorauszahlungen sowie anrechenbare Abzugssteuer…
…Rz 29). Das bedeutet, dass auch im Jahr 2008 noch die Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 1 EStG 1988 durchzuführen war. Es kommt daher zu keiner Übergangsgewinnbesteuerung. § 36 EStG 1988, der die Steuerfestsetzung bei Schulderlass im Rahmen eines Insolvenzverfahrens regelt, ist anwendbar. C.4. Im Beschwerdefall…
…beiden Bescheide vom 21.05.2019 wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass gegen die Berechnung bzw Hinzurechnung des Sanierungsgewinnes keine konkreten Einwendungen vorgebracht worden seien und die Steuerfestsetzung für den aus Schulderlass resultierenden Gewinn entsprechend der Rechtsvorschrift des § 36 Z 1 bis Z 3 EStG 1988…
…Konkursordnung). (3) Für die Steuerfestsetzung gilt: Es ist die Steuer vom Einkommen sowohl einschließlich als auch ausschließlich der aus dem Schulderlass resultierenden Gewinne zu berechnen und daraus der Unterschiedsbetrag zu ermitteln. Auf den nach Z 1 ermittelten Unterschiedsbetrag ist der dem Schulderlass entsprechende Prozentsatz (100…
…genommen werden kann. Nach § 36 Abs. 1 EStG 1988 i.d.F. BGBl I 2021/227 hat die (begünstigte) Steuerfestsetzung in den Fällen des Abs. 2 nach Maßgabe des Abs. 3 zu erfolgen, wenn im Einkommen des Steuerpflichtigen aus einem Schulderlass resultierende Gewinne enthalten sind…
…Bescheid vom 17.2.2011 vorgenommenen Abgabenberechnung: Ein Abzug iSd. § 36 Abs. 3 Z 3 EStG (Steuerfestsetzung bei Schulderlass im Rahmen eines Insolvenzverfahrens) ist dabei nicht erfolgt. Im angefochtenen, auf Grundlage des § 295 Abs. 1 BAO ergangenen Bescheid vom 8.3.2012 verweist das Finanzamt…
…erfolgten Neuregelungen des § 36 EStG 1988 beschränken die damit verbundene steuerliche Begünstigung nach dem Willen des Gesetzgebers ausdrücklich auf Schulderlässe im Rahmen (gerichtlicher) Insolvenzverfahren („ Steuerfestsetzung bei Schulderlass im Rahmen eines Insolvenzverfahrens“). Da Schuldnachlässe außerhalb eines Insolvenzverfahrens auch seit dem AbgÄG 2005 von § 36 EStG 1988…
…Schulderlass resultierende Gewinne sind solche, die entstanden sind durch: 1. Erfüllung eines Sanierungsplans gemäß §§ 140 bis 156 der Insolvenzordnung (IO), 2. Erfüllung eines Zahlungsplanes (§§ 193 bis 198 IO) oder 3. Erteilung einer Restschuldbefreiung nach Durchführung eines Abschöpfungsverfahrens (§§ 199 bis 216 IO). (3) Für die Steuerfestsetzung…
…Erteilung einer Restschuldbefreiung nach Durchführung eines Abschöpfungsverfahrens (§§ 199 bis 216 IO). Gemäß § 36 Abs 3 EStG 1988 gilt für die Steuerfestsetzung: 1. Es ist die Steuer vom Einkommen sowohl einschließlich als auch ausschließlich der aus dem Schulderlass resultierenden Gewinne zu berechnen und daraus der Unterschiedsbetrag…
…3) Für die Steuerfestsetzung gilt: 1. Es ist die Steuer vom Einkommen sowohl einschließlich als auch ausschließlich der aus dem Schulderlass resultierenden Gewinne zu berechnen und daraus der Unterschiedsbetrag zu ermitteln. 2. Auf den nach Z 1 ermittelten Unterschiedsbetrag ist der dem Schulderlass entsprechende Prozentsatz…
…Beschwerde wurde erwogen: § 36 lautet: "(1) Sind im Einkommen eines Steuerpflichtigen aus einem Schulderlass resultierende gewinne enthalten, hat die Steuerfestsetzung in den Fällen des Abs. 2 nach Maßgabe des Abs. 3 zu erfolgen. "(2) Aus dem Schulderlass resultierende Gewinne sind solche, die entstanden sind durch:…
…Schulderlass resultierende Gewinne sind solche, die entstanden sind durch: 1. Erfüllung eines Sanierungsplans gemäß §§ 140 bis 156 der Insolvenzordnung (IO), 2. Erfüllung eines Zahlungsplanes (§§ 193 bis 198 IO) oder 3. Erteilung einer Restschuldbefreiung nach Durchführung eines Abschöpfungsverfahrens (§§ 199 bis 216 IO). (3) Für die Steuerfestsetzung…
…ist von der nach Z. 1 ermittelten Steuer einschließlich der Sanierungsgewinne abzuziehen." Ab 2006 hatte der mit dem Abgabenänderungsgesetz 2005, BGBl. I 2005/161, geänderte § 36 EStG bis zum Inkrafttreten des Insolvenzrechtsänderungs-Begleitgesetzes, BGBl. I 2010/58, folgenden Wortlaut: "Steuerfestsetzung bei Schulderlass im Rahmen eines…
…3) Für die Steuerfestsetzung gilt: 1. Es ist die Steuer vom Einkommen sowohl einschließlich als auch ausschließlich der aus dem Schulderlass resultierenden Gewinn zu berechnen und daraus der Unterschiedsbetrag zu ermitteln. 2. Auf den nach Z 1 ermittelten Unterschiedsbetrag ist der dem Schulderlass entsprechende Prozentsatz…
…3 Für die Steuerfestsetzung gilt: 1. Es ist die Steuer vom Einkommen sowohl einschließlich als auch ausschließlich der aus dem Schulderlass resultierenden Gewinne zu berechnen und daraus der Unterschiedsbetrag zu ermitteln. 2. Auf den nach Z 1 ermittelten Unterschiedsbetrag ist der dem Schulderlass entsprechende Prozentsatz…
…Erteilung einer Restschuldbefreiung nach Durchführung eines Abschöpfungsverfahrens (§§ 199 bis 216 IO). Gemäß § 36 Abs 3 EStG 1988 idgF gilt für die Steuerfestsetzung: 1. Es ist die Steuer vom Einkommen sowohl einschließlich als auch ausschließlich der aus dem Schulderlass resultierenden Gewinne zu berechnen und daraus der…
…3 Für die Steuerfestsetzung gilt: 1. Es ist die Steuer vom Einkommen sowohl einschließlich als auch ausschließlich der aus dem Schulderlass resultierenden Gewinne zu berechnen und daraus der Unterschiedsbetrag zu ermitteln. 2. Auf den nach Z 1 ermittelten Unterschiedsbetrag ist der dem Schulderlass entsprechende Prozentsatz…
…2003/13/0058). Die Steuerfestsetzung beruhte auf einer der Abgabenbehörde gegenüber nicht deklarierten Vermögensbereicherung, sodass weder die verbleibende Pension noch die Abgabenforderung mit der seitens des Bf vorgebrachten Krankheiten in Verbindung gebracht werden können. Dass dem Bf tatsächlich höhere Aufwendungen durch seine Erkrankung erwachsen wären…