…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Im Beschwerdeverfahren ausschließlich strittig ist nur mehr die Frage, ob Steuerberatungskosten, die für den verstorbenen Ehemann der Beschwerdeführerin (in der Folge kurz: Bf.) angefallen sind, von letzterer jedoch getragen wurden, Sonderausgaben im Sinne des…
…dass die Beschwerdeführerin in den Jahren 2009 und 2010 neben der Pension in Österreich auch eine Witwenpension nach ihrem verstorbenen Ehemann und eine eigene Pension aus Deutschland aus der gesetzlichen Sozialversicherung von insgesamt € 4.673,49 (wie in der Begründung zur Beschwerdevorentscheidung 2009 dargestellt…
…553,12 €, einen Überweisungsbeleg bezüglich "Begräbniskosten" in Höhe von 300 €, einen Überweisungsbeleg bezüglich "Urkundenbeglaubigung bei Konsulat von B für verstorbenen Ehemann" in Höhe von 260 €, eine Abbuchung Onlinebanking: Consulado de B bezüglich "Urkundenbeglaubigung bei Konsulat von B" in Höhe von 52 €…
…553,12 €, einen Überweisungsbeleg bezüglich "Begräbniskosten" in Höhe von 300 €, einen Überweisungsbeleg bezüglich "Urkundenbeglaubigung bei Konsulat von B für verstorbenen Ehemann" in Höhe von 260 €, eine Abbuchung Onlinebanking: Consulado de B bezüglich "Urkundenbeglaubigung bei Konsulat von B" in Höhe von 52 €…
…Euro 81.616,68 ausgewiesen. Dies stimmt mit der AEOI-Meldung der Firmenwitwenrente als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit überein. Laut Angabe der Beschwerdeführerin im Vorlageantrag stammt die bezogene Witwenrente aus den in Deutschland geleisteten Erwerbsjahren des verstorbenen Ehemannes. Es handelt sich, wie auch von beiden…
…2012 und 2013 durch den im Jahr 2017 verstorbenen Ehegatten von Frau ***1***. Als Alleinerbin sind die Einkünfte aus den Edelmetallkonten ab dem Jahr 2017 Frau ***1*** zuzurechnen. Das bei der ***2*** Bankgesellschaft (Schweiz) AG unter der DepotNr ***3*** geführte Guthaben auf den jeweiligen Edelmetallkonten…
…nachzuweisen. Für sämtliche unter Punkt II.2. angeführte Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Begräbnis des Verstorbenen Ehegatten in Höhe von 5.556,95 € gilt der Nachweis für von der Beschwerdeführerin im Jahr 2011 beglichene Begräbniskosten als erbracht. Belege iHv insgesamt 322,89 € betreffen…
…1999, 98/15/0036; VwGH 28.11.2002, 2002/13/0077). Die Kosten für ein ortsübliches und den Lebensverhältnissen sowie dem Vermögen des Verstorbenen angemessenes Begräbnis gehören nach § 549 ABGB zu den auf einer Verlassenschaft haftenden Lasten. Sie sind demnach vorrangig aus einem vorhandenen, verwertbaren…
…Das Finanzamt forderte den Beschwerdeführer über Finanz-Online auf, bekannt zu geben, wer verstorben sei, weshalb die Begräbniskosten von ihm bezahlt worden seien und eine Aufstellung und die Belege über die Begräbniskosten sowie die Verlassenschaftsabhandlung vorzulegen. Nach Verstreichen der dafür gewährten Frist erließ das Finanzamt…
…Bf.) ist ein Abgabepflichtiger mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Die am 20.07.2018 verstorbene Ehefrau hat im Streitjahr 2017 lohnsteuerpflichtige Einkünfte von über 6.000,00 € bei der Pensionsversicherungsanstalt sowie Pflegegeld der Pflegestufe 4 bezogen. Der Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit der Ehegattin…
…Bf.) die Berücksichtigung von Begräbniskosten iHv 14.813,65 als außergewöhnliche Belastung. Über Vorhalt des Finanzamtes gab der Bf. bekannt, dass die erbliche Witwe des am xxxx verstorbenen A laut Erbteilsübereinkommen verpflichtet gewesen sei, der mj. Tochter B den Betrag von 64.337,80 Euro…
…jedoch lediglich € 5.000,00 als zwangsläufig erwachsen angesehen hat. Ausschließlich von diesem anerkannten Betrag ist dann ein vorhandenes positives Nachlassvermögen abzuziehen. Soweit das Finanzamt den als zwangsläufig anerkannten Betrag in der Folge um das vorhandene aktive Nachlassvermögen des verstorbenen Ehemannes der Bf. vermindert…
…sind demnach vorrangig aus einem vorhandenen Nachlassvermögen (Aktiva) zu bestreiten. Ist kein ausreichender Nachlass zur Deckung der Begräbniskosten vorhanden, so haften die hierfür zum Unterhalt des Verstorbenen Verpflichteten. Finden die Begräbniskosten in den vorhandenen Nachlassaktiva Deckung, kommt die Berücksichtigung einer außergewöhnlichen Belastung nicht in Betracht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin A in der Beschwerdesache B, vertreten durch Dr. Franz Dorninger, Ringstraße 4, 4600 Wels , über die Beschwerde vom 27.12.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Linz vom 22.12.2016, betreffend Einkommensteuer…
…123, stellte folgende Aktiva und Passiva im Verlass nach dem verstorbenen Ehemann der Bf. fest: | Aktiva | Euro | Bankguthaben | 3.134,69 | Bankguthaben | 3,09 | Bankguthaben | 180,50 | PKW | 500 | Fahrnisse und Hausrat | 0…
…ob dem Bf. zu Recht die Anerkennung der Begräbniskosten als außergewöhnliche Belastung versagt wurde. Folgender entscheidungswesentlicher Sachverhalt wird festgestellt: Mit Beschluss des Bezirksgerichtes Y vom Datum1 wurde die Verlassenschaft nach der am Datum2 verstorbenen Ehegattin des Bf. ( Bf-Gattin ) aufgrund der aus dem Titel des…
…sei. Allein die Begräbniskosten hätten die vorhandenen Aktiva überstiegen. Dem (mittlerweile ebenfalls verstorbenen) Vater, dem erblichen Witwer Z M seien die Aktiven der überschuldeten Verlassenschaft in Höhe von 6.281,16 € gegen Bezahlung der Passiva in Höhe von 9.594,62 € überlassen worden…
…die Verstorbene bereits seit 1972. Durch die elektronischen Datenbanken lässt sich sowohl für die Bf als auch ihren Ehemann zumindest seit 1994 (maximales Zurückreichen der steuerlichen Daten) in Österreich eine berufliche Betätigung nachweisen. Im konkreten Fall handelt es sich jedoch laut Sachverhalt bei dem Wohnsitz…
…Verwaltungsgeschehens und der aktenkundigen Unterlagen folgenden entscheidungswesentlichen Sachverhalt fest: Die Bf ist verwitwet. Ihr Gatte ist am x.2017 verstorben und wurde in Bosnien-Herzegowina beigesetzt. Der Nachlass war überschuldet. Das Guthaben auf dem Girokonto des Gatten in der Höhe von Euro 1.193,72…
…der Arbeitnehmerveranlagung für 2012 die Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen in Höhe von 29.452,92 €. Diesen Betrag hatte die Bf der Bezirkshauptmannschaft für die Betreuung ihres (inzwischen verstorbenen) Ehegatten in einem Pflegeheim zu ersetzen. Die Bf wurde als Erbin eines Liegenschaftsanteiles an einem Einfamilienhaus…