…Verfolgung legitimer Ziele in kohärenter und systematischer Weise gerechtfertigt sind. Damit sind aber auch die Darstellungen der Bf. in ihrem ergänzenden Schriftsatz vom 27.5.2019 (Steuerbelastungsvergleich) nicht mehr relevant. Im Vorlageantrag vom 5.12.2018 ergänzt die Bf. ihr bisheriges Vorbringen durch die Behauptung…
…welche der Spielbankkonzessionärin aufgrund von regulatorischen Anforderungen entstehen, haben in einem Steuerbelastungsvergleich außer Acht zu bleiben (vgl. Punkt 2.2.2). Sofern regulatorische Kosten auf Seiten der Spielbankkonzessionärin entgegen der Ansicht der Beschwerdeführerin in den Steuerbelastungsvergleich miteinbezogen werden, ist auf Seiten der Spielbankkonzessionärin allerdings auch…
…Zweifel, dass die Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer in Luxemburg entrichtet wurden. Die folgenden Argumente sprechen damit für die Anrechnung der Luxemburger Gewerbesteuer: Schon die Verwaltungsübung geht im Allgemeinen davon aus, dass für den Steuerbelastungsvergleich nicht nur die Körperschaftsteuer selbst, sondern auch mittelbare Steuern (sämtliche Steuern, die…
…Ergänzend werde dazu nunmehr folgender Steuerbelastungsvergleich vorgenommen: | 2010 | Euro | Einkünfte insgesamt | 234.267,02 | österreichische Steuer daraus wäre | 106.845,00 | Italienische Steuerbelastung im Vergleich dazu (ohne einbehaltene Abzugssteuer) | 1.320,00 | 2011 | Euro |…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 27. September 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 25. September 2025 betreffend Einkommensteuer 2024 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I…
…Verfassungsgerichtshof verkennt nicht, dass das damit angesprochene Problem aus der Sicht einer Gesamtbetrachtung der Steuerbelastung, vor allem auch unter dem Aspekt eines rechtsformorientierten Steuerbelastungsvergleiches und daher der Rechtsformwahl, von erheblicher praktischer und steuerpolitischer Bedeutung ist. Es liegt innerhalb des dem Gesetzgeber eingeräumten Gestaltungsspielraums, "in der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 7. Dezember 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 8. November 2022 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2020, Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die als Beschwerde weiterwirkende Berufung des A B, Adresse_Ö, vom 10.3.2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22, 1220 Wien, Dr. Adolf Schärf-Platz 2, vom…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerde der Bf., geb. GebDatum, D-PLZ1 P., Adresse1, vormals: 1xxx Wien, Siebensterngasse 30, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 6…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Ursula Strobl, Berchtesgadner Straße 3, 5020 Salzburg, über die Beschwerde vom 20. Oktober 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land, nunmehr des Finanzamtes Österreich…
Der Vorlagebericht vom 19.03.2015 des Finanzamtes 09 hinsichtlich meiner Bescheidbeschwerden betreffend Einkommensteuer 2011 - 2013 führt aus, dass seitens des Finanzamtes ersucht wird, die Beschwerden abzuweisen. Begründet wird dies damit, dass das mir zur Verfügung stehende Zimmer in der Wohnung meiner Stiefmutter nach Größe…
Die belangte Behörde gehe daher in ihrer "endgültigen Beurteilung" davon aus, dass die ***5*** ks die behaupteten Leistungen nicht erbringen könne, da sie über keine diese Leistungen notwendige Infrastruktur verfüge. Es bestehe lediglich eine Postadresse/Adresse Firmensitz und erfolge die Inanspruchnahme von Bürodienstleistungen vergleichbar denen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Sedounik & Eder Wirtschaftstreuhand und Steuerberatungs GmbH, Grabenstraße 75 Tür 1, 8010 Graz, und Rabel & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Hallerschloßstraße 1, 8010 Graz, über die Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter_A in der Beschwerdesache Beschwerdeführerin, Anschrift_A, über die Beschwerde vom 25. Juli 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 12. Juli 2022 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2021, Steuernummer Zahl_1, zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin RI in der Beschwerdesache TIx VNx FNx, Adrx, PLZx Ortx, vertreten durch Verty, Adry, Orty, über die Beschwerde vom 16.10.2013 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt FAXYZ vom 25.07.2013, betreffend…
"Ich bin Kleinunternehmer und daher unecht Steuerbefreit lt. § 6 Abs 1 /27 UStG. Für alle Abgaben und Steuern komme ich selbst auf" Mit Unterfertigung dieser Rechnungen musste selbst einem rechtlich nicht versierten Arbeiter bewusst sein, dass die Aufnahme einer Tätigkeit unter diesen Vorgaben nicht zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die als Beschwerde weiterwirkende Berufung des ***[1]*** ***[2]***, ***[3]*** ***[4]***, ***[5]***, vertreten durch Stöger & Partner Wirtschaftstreuhand- und SteuerberatungsgmbH, 3580 Horn, Riedenburgstraße 3, im Beschwerdeverfahren auch durch Quintax, gerlich-fischer-kopp steuerberatungsgmbh…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Christian Seywald in der Beschwerdesache ***Bf1*** (Beschwerdeführer, abgekürzt: Bf.), ***Bf1-Adr*** Deutschland, vertreten durch Stb, über die Beschwerde des Bf. vom 27. Mai 2020 gegen den Einkommensteuerbescheid 2018 des Finanzamtes Y vom 8. Mai…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch LeitnerLeitner GmbH Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Am Heumarkt 7, 1030 Wien, über die Beschwerde vom 06.08.2013 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in den Beschwerdesachen der Bf., Str., Gde., gegen die Bescheide des Finanzamtes Feldkirch vom 18. November 2011 betreffend Haftung zur Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer für die Jahre 2007 bis 2009, Festsetzung des Dienstgeberbeitrages…