IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin RI in der Beschwerdesache VNCD FNAB, StraßeAB, PLZAB WohnortAB, über die Beschwerde vom 09.12.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt FaAB vom 05.11.2018, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2017 zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R in der Beschwerdesache BW, Adr, PLZ E, gegen den Bescheid des Finanzamtes XY vom 11. Oktober 2013 betreffend Einkommensteuer 2012 (Arbeitnehmerveranlagung), Steuernummer StNr, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 27. September 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 25. September 2025 betreffend Einkommensteuer 2024 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I…
…F. BGBl. I Nr. 111/2010: § 46. (1) Auf die Einkommensteuerschuld werden angerechnet: 1. Die für den Veranlagungszeitraum festgesetzten Vorauszahlungen, 2. die durch Steuerabzug einbehaltenen Beträge, soweit sie auf veranlagte Einkünfte entfallen. Lohnsteuer, die im Haftungsweg (§ 82) beim Arbeitgeber nachgefordert wurde, ist nur insoweit anzurechnen…
…an jedem Arbeitstag von ihrem Wohnort dorthin begeben. h) Beiträge von Arbeitnehmern zu ausländischen Pensionskassen, die auf Grund einer ausländischen gesetzlichen Verpflichtung zu leisten sind. 5. Von Arbeitnehmern beim Steuerabzug vom Arbeitslohn entrichtete Wohnbauförderungsbeiträge im Sinne des Bundesgesetzes über die Einführung eines Wohnbauförderungsbeitrages, BGBl. Nr…
…in Höhe von bis zu 120 Euro pro Einsatztag, höchstens aber 720 Euro pro Kalendermonat der Tätigkeit. Die Steuerfreiheit steht nur zu, wenn beim Steuerabzug vom Arbeitslohn neben den pauschalen Aufwandsentschädigungen keine Reisevergütungen, Tages- oder Nächtigungsgelder gemäß § 26 Z 4 oder Reiseaufwandsentschädigungen gemäß § 3 Abs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 7. Dezember 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 8. November 2022 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2020, Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch seine Richterin MMag. Elisabeth Brunner über die Beschwerde des Bf***, D-Bf-Adr*** vertreten durch Ernst & Young Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungs GmbH, 1220 Wien, Wagramer Straße 19 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Koc & Co KG, Kafkasteg 91, 1020 Wien, über die Beschwerde vom 26. August 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 19. August 2020 betreffend…
…an jedem Arbeitstag von ihrem Wohnort dorthin begeben. h) Beiträge von Arbeitnehmern zu ausländischen Pensionskassen, die auf Grund einer ausländischen gesetzlichen Verpflichtung zu leisten sind. 5. Von Arbeitnehmern beim Steuerabzug vom Arbeitslohn entrichtete Wohnbauförderungsbeiträge im Sinne des Bundesgesetzes über die Einführung eines Wohnbauförderungsbeitrages, BGBl. Nr…
…von der Wohnung angetreten werden, Fahrtkostenvergütungen nach dieser Bestimmung behandelt werden oder das Pendlerpauschale im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 6 beim Steuerabzug vom Arbeitslohn berücksichtigt werden. Wird vom Arbeitgeber für diese Fahrten ein Pendlerpauschale im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 6 berücksichtigt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. in der Beschwerdesache Bf, Adr, über die Beschwerde vom 22.11.2013 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Baden Mödling vom 12.11.2013, betreffend Einkommensteuer 2012 zur Steuernummer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die Beschwerden des ***1*** ***2*** ***3***, ***4*** ***5***, ***6***, vormals ***7*** ***8***, ***9***, vom 20. September 2017 gegen die Bescheide des damaligen Finanzamts Bruck Eisenstadt Oberwart, nunmehr Finanzamt Österreich, 7001 Eisenstadt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** über die Beschwerde des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vom 18. September 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 13. September 2018 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2017 zu Recht erkannt: I. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert…
…an jedem Arbeitstag von ihrem Wohnort dorthin begeben. h) Beiträge von Arbeitnehmern zu ausländischen Pensionskassen, die auf Grund einer ausländischen gesetzlichen Verpflichtung zu leisten sind. 5. Von Arbeitnehmern beim Steuerabzug vom Arbeitslohn entrichtete Wohnbauförderungsbeiträge im Sinne des Bundesgesetzes über die Einführung eines Wohnbauförderungsbeitrages, BGBl. Nr…
…Lebensalters mich auch in den letzten Jahren nicht mehr um das Depot aktiv gekümmert habe und im Übrigen der Meinung war, dass bereits in der Schweiz alle Steuerabzüge getätigt werden und eine Endbesteuerung vorliegt. Erst durch ein Gespräch mit meiner steuerlichen Vertreterin habe ich erfahren…
…1. Zu Spruchpunkt I. (Stattgabe) Zur Rechtslage und zur Möglichkeit der Nachsicht von Einkommensteuer, die im Wege des Steuerabzuges durch den Arbeitgeber einbehalten worden war und damit für den Arbeitnehmer als Steuerschuldner eine bereits entrichtete Abgabenschuldigkeit im Sinne des § 236 Abs. 2 BAO darstellt, wird…
…Beschwerde an das Bundesfinanzgericht und führte ergänzend aus, dass bei den Ausführungen in der Beschwerdevorentscheidungen, wonach der Steuerabzug ungeachtet der Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommens vorzunehmen sei, wenn bei unmittelbarer Abkommensanwendung der Gesamtbetrag des in- und ausländischen Steuerabzuges unter den vorgesehenen Steuersatz (§ 27a Abs. 1 EStG) sinke…
…die Zeit vom 31.8. bis zum 8.9.2013 bezogenen steuerfreien Einkünften iSd § 3 Abs. 1 Z 5 lit. a Einkommensteuergesetz (EStG) 1988 (Arbeitslosengeld) ausschließlich mehrere (lohnsteuerpflichtige), beim jeweiligen Steuerabzug vom Arbeitslohn gesondert versteuerte Einkünfte iSd §§ 25, 47 EStG 1988 (vgl. dazu § 41 Abs…
…für 2006 und 2007 offenkundige verdeckte Ausschüttungen vorlagen (§ 1 Z 2, § 3 V BGBl 1995/56), die eine Unterlassung des Steuerabzuges i.S. des § 94 a Abs 1 EStG 1988 nicht erlauben (vgl. VwGH vom 25.2.2003, 2002/14/0112). Allerdings wird auf Antrag…