…Gebühren und Gebührenerhöhung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Auf Grund einer Notionierung (siehe Amtlicher Befund über eine Verkürzung von Stempel- oder Rechtsgebühren des…
…über eine Verkürzung von Stempel- und Rechtsgebühren" des AMS Salzburg ein. In dem Befund wird mitgeteilt, dass der Beschwerdeführer (kurz: Bf) für Frau N einen Antrag auf Beschäftigungsbewilligung samt 4 Beilagen gestellt hat. Dieser Antrag wurde am 19.10.2012 erledigt und die Gebühren wurden…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung Mit amtlichem Befund vom 23.9.2022 über eine Verkürzung von Stempel- und Rechtsgebühren teilte der Verfassungsgerichtshof mit, dass der Beschwerdeführer die anlässlich seiner Beschwerde vom 5.7.2022 angefallene Eingabegebühr in Höhe von 240…
…X bei der Raiffeisenbank … IBAN … BIC … zu überweisen und hierbei ist folgender Verwendungszweck anzugeben: …". Die Gebühr wurde vom Bf nicht entrichtet. Seitens der Bezirkshauptmannschaft X wurde dann ein amtlicher Befund über die Verkürzung von Stempel- oder Rechtsgebühren durch den Bf betr…
…Erhöhung handelt es sich daher um eine vom Verschulden und von der strafrechtlichen Wertung unabhängige Sanktion für die bloße Versäumung der Zahlungsfrist (vgl. VfGH 21.6.2002, G 32/02 u.a.; siehe zu vor: Fellner, Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern, Band I, Stempel- und Rechtsgebühren…
…dass ein Rechtsgeschäft, das nach einem der erschöpfend angeführten Abgabengesetze steuerbar ist, nicht überdies noch mit einer Rechtsgebühr belegt wird (vgl. etwa die bei Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band I, Stempel- und Rechtsgebühren, Rz 66 zu § 15 GebG wiedergegebene Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes). Der Verwaltungsgerichtshof hat…
…demnach eine die Bemessungsgrundlage bedingende Tatsache, die einer Schätzung grundsätzlich nicht zugänglich ist (vgl. auch Fellner, Stempel- und Rechtsgebühren 110, § 33 TP 17 GebG Rz 7 sowie VwGH vom 20.11.2014, 2013/16/0085). Der VwGH hat dazu in seinem Erkenntnis vom 20.11…
…einer Auskunft. Eine gebührenpflichtige Eingabe muss keinen bestimmten Antrag enthalten, wohl aber ein bestimmtes bzw. erkennbares Begehren (vgl. Fellner Stempel- und Rechtsgebühren, § 14 TP 6 Rz. 1). Das Fehlen eines bestimmten Antrages in einer Eingabe nimmt dieser deswegen nicht die Eigenschaft einer Eingabe iSd. TP…
…10.2003, 2003/16/0126, VwGH 4.12.2003, 2003/16/0143 und Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band I, Stempel- und Rechtsgebühren, Rz 12 zu § 33 TP 9 GebG). Auf das Vorliegen einer solchen Äquivalenz kann auch aus dem Sachverhalt geschlossen werden (vgl. nochmals VwGH…
…699). Der in § 1270 ABGB geregelte Wettvertrag entspricht der im Steuertatbestand des § 33 TP 17 GebG genannten "Wette". (Fellner, Stempel- und Rechtsgebühren § 33 TP 17 Rz 3 unter Verweis auf VwGH 3.11.1986, 85/15/0270; VwGH 27.11.1990, 89/16/0214, 0215…
…Rechts stehen, unmittelbar veranlassten (anfallenden) Schriften, Rechtsvorgänge und Rechtsgeschäfte von der Gesellschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, den Stempel- und Rechtsgebühren sowie von den Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren befreit. Tina Ehrke/Peter Pilz vertreten in dem im RFG 2003 veröffentlichten Artikel „Steuerbefreiungen bei Ausgliederungen“ die Rechtsauffassung, dass Art. 34 immer…
…Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern, Band I Stempel- und Rechtsgebühren, § 33 TP 8 Rz. 40). Ordnen die Abgabenvorschriften die Selbstberechnung einer Abgabe durch den Abgabepflichtigen an oder gestatten sie dies, so kann auf Grund des § 201 Abs. 1 BAO nach Maßgabe des Abs. 2 und muss…
…unter beherrschendem Einfluss einer Körperschaft öffentlichen Rechts stehen, unmittelbar veranlassten (anfallenden) Schriften, Rechtsvorgänge und Rechtsgeschäfte sind von der Gesellschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, den Stempel- und Rechtsgebühren sowie von den Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren befreit. Derartige Vorgänge gelten nicht als steuerbare Umsätze. Ist die juristische Person des privaten oder…
…der Einschreiter betreffen (VwGH vom 14. April 1986, 85/15/0324, 85/15/0332, und vom 23. Juni 1993, 91/15/0129 in Fellner, Stempel- und Rechtsgebühren, § 14 TP 6, Rz1ff). Eine Eingabe ist also ein schriftliches Anbringen, wodurch ein bestimmtes Verhalten einer Privatperson zur…
…Angaben bei Ihrer Überweisung (z.B. Internet-Banking)…." Am 18. Februar 2015 langte beim Finanzamt A der Amtliche Befund über die Verkürzung von Stempel und Rechtsgebühren vom 17. Februar 2015 der y über den Betrag von EUR 49,40 ein. Mit Schreiben vom 23…
…Es sei daher in der Bemessungsgrundlage das tatsächliche in den ersten 36 Monaten angefallene Leasingentgelt in Höhe von Brutto 817.709,36 Euro zu berücksichtigen. Die vorgenommene Ermittlung der Bemessungsgrundlage decke sich mit der Kommentarmeinung Fellner, Stempel- und Rechtsgebühren § 33 TP 5 Rz 116, insbesondere…
…Es wird damit ohne Unterscheidung eine gesamtschuldnerische Gebührenpflicht für alle offenen Stellvertreter angeordnet, weshalb jedenfalls auch Rechtsanwälte unter diese Bestimmung fallen (siehe in Fellner, Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern, Band I, Stempel- und Rechtsgebühren, Rz 17 zu § 13 GebG). 2.) Vorliegender Sachverhalt: An Sachverhalt ist unstrittig…
…vor Ablauf dieser Zeit von einem oder von beiden Vertragsteilen beliebig aufgelöst werden, liegt gebührenrechtlich ein Vertrag auf unbestimmte Dauer vor (Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern Band I Stempel- und Rechtsgebühren § 33 TP 5 Rz 141 unter Verweis auf VwGH 8.4.1964, Slg 3058/F…
…auf die Summe der ursprünglich vereinbarten und vom Optionsrecht umfassten Verlängerungszeiten entfällt (vgl. VwGH 19.1.1994, 93/16/0159; VwGH 31.5.1995, 94/16/0237; VwGH 24.1.2001, 2000/16/0562; siehe auch: Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band I Stempel- und Rechtsgebühren…
…vor Ablauf dieser Zeit von einem oder von beiden Vertragsteilen beliebig aufgelöst werden, liegt gebührenrechtlich ein Vertrag auf unbestimmte Dauer vor (Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern Band I Stempel- und Rechtsgebühren § 33 TP 5 Rz 141 unter Verweis auf VwGH 8.4.1964, Slg 3058/F…