…Abgaben am 22. Juni 2015, dem Zeitpunkt der Erlassung des Haftungsbescheides, ausgehen. • Stellung des Bf. als verantwortlicher Vertreter der Primärschuldnerin für die in Haftung gezogenen Abgabenschuldigkeiten Der Bf. bestreitet das Vorliegen einer schuldhaften Pflichtverletzung mit dem Vorbringen, für die in Österreich ausgeübten Tätigkeiten, für Buchhaltung…
…der Konkurseröffnung. Der Abgabenrückstand könne bei der Primärschuldnerin, der A-GmbH, nicht einbringlich gemacht werden. Herr ***Bf1*** sei im Firmenbuch als Geschäftsführer der A-GmbH eingetragen und daher verantwortlicher Vertreter. Die schuldhafte Verletzung der ihm gemäß § 80 BAO auferlegten Pflichten sei im gegenständlichen Fall dadurch…
…Primärschuldnerin, Einvernahme des zweiten Gesellschafters der Primärschuldnerin als Zeuge sowie Einholung eines Gutachtens aus dem Bereich Steuerwesen) waren daher bereits mangels Erheblichkeit im Haftungsverfahren gemäß § 183 Abs. 3 BAO abzulehnen. Stellung des Bf. als verantwortlicher Vertreter der Primärschuldnerin für die in Haftung gezogenen Abgabenschuldigkeiten, schuldhafte…
…ob er als Geschäftsführer zum Vertreter der Primärschuldnerin bestellt war und ihm daher diese Funktion auszufüllen oblegen hätte (vgl. VwGH vom 18. Dezember 1992, Zl. 89/17/0173). Dass die Bestellung eines "Geschäftsführers auf dem Papier" an seiner Stellung als Organwalter und am Bestand der…
…dass ihm von der Behörde vorgeworfen werde, bis D-4 als Geschäftsführer der G-1 im Firmenbuch eingetragen gewesen zu sei, weshalb er für die Dienstgeberabgabe und die Kommunalsteuer als verantwortlicher Vertreter hafte. Diese Rechtsansicht sei unrichtig, da er zumindest ab D-1 nicht mehr…
…und zur Eröffnung des Verfahrens am D-1 geführt hätten. Die belangte Behörde habe ihn mit Schreiben vom 08.03.2019 aufgefordert, als verantwortlicher Vertreter zu einer Haftung nach § 9 Abs. 5 GAG Stellung zu nehmen. Mit Schreiben vom 12.07.2019 sei der Bf…
…Buchungsmitteilung, die als Fälligkeitszeitpunkt den 16.11.2015 nennt. Stellung des Bf. als verantwortlicher Vertreter der Primärschuldnerin für die in Haftung gezogenen Abgaben, Pflichtverletzung des Bf., Verschulden an der Pflichtverletzung sowie Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit Das Vorbringen des rechtlichen Vertreters des Bf., diesem…
…Primärschuldnerin. Ebenso unstrittig ist die Stellung des Beschwerdeführers als verantwortlicher Vertreter der Gesellschaft im haftungsrelevanten Zeitraum. Dieser war von 12.9.1997 bis zur Konkurseröffnung (20.4.2009) Geschäftsführer der Primärschuldnerin und damit für die Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Pflichten derselben verantwortlich. Auch die Uneinbringlichkeit der…
…Pflichtverletzung des Vertreters, dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit (UFS 28.04.2003, RV/0979-L/02). Die haftungsgegenständlichen Abgabenforderungen gegen die Primärschuldnerin sind im gegenständlichen Fall ebenso unstrittig wie die Stellung des Bf als verantwortlicher Vertreter der…
…der Firma im Firmenbuch ist von der Uneinbringlichkeit noch offener Abgabenschulden bei der Gesellschaft auszugehen. Bezogen auf den gegenständlichen Sachverhalt bedeutet diese Rechtslage Folgendes : Die Stellung des Bf als verantwortlicher Geschäftsführer im haftungsrelevanten Zeitraum blieb unbestritten. Der Bf wurde ausschließlich für Abgaben zur Haftung herangezogen…
…ersten haftungsgegenständlichen Abgabe - als faktischer Geschäftsführer der Beschwerdeführerin tätig war. Daher wurde die Haftung für sämtliche haftungsgegenständlichen Abgaben zu Recht geltend gemacht. 3.1.2. aushaftende Abgabenschuldigkeiten gegenüber der Primärschuldnerin Gegenständlich bestreitet der Beschwerdeführer nicht seine Stellung als abgabenrechtlicher verantwortlicher Vertreter der Primärschuldnerin sondern viel…
…unterlassen …" die Wortfolge "Sie haben es als verantwortlicher Vertreter gemäß § 13 Abs. 6 VGSG der X-Kft. bis zum 17.05.2017 unterlassen …" und unter 2) und 3) an die Stelle der Wortfolge "Sie haben es als (Eigentümer und Aufsteller) bis zum 17…
…die er als Vertreter der BF - nicht nur im GPLA Prüfungsverfahren sondern auch in anderen Fällen gegenüber dem FA –nach außen erkennbar verwendete. Aus den beim Ortsaugenschein vom 08.02.2018 vorgefundenen Unterlagen ist ersichtlich, dass er von einzelnen Geschäftspartnern der BF als Verantwortlicher der…
…die behauptete "interne Ressortaufteilung" allein begründet noch nicht die Stellung als verantwortlicher Beauftragter im Sinne des § 9 Abs. 2 VStG (vgl. dazu nochmals das hg. Erkenntnis Zl. 90/09/0132). Eine "schlüssige" Zustimmung zur Funktion eines verantwortlichen Beauftragten konnte jedenfalls nicht in Betracht kommen (vgl…
…die behauptete "interne Ressortaufteilung" allein begründet noch nicht die Stellung als verantwortlicher Beauftragter im Sinne des § 9 Abs. 2 VStG (vgl. dazu nochmals das hg. Erkenntnis Zl. 90/09/0132). Eine "schlüssige" Zustimmung zur Funktion eines verantwortlichen Beauftragten konnte jedenfalls nicht in Betracht kommen (vgl…
…die Geltendmachung einer Haftung nach § 9 BAO sind eine Abgabenforderung gegen den Vertretenen, die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Haftenden (VwGH 03.07.1996, 96/13/0025), die Stellung als Vertreter, eine Pflichtverletzung des Vertreters, dessen Verschulden an der Pflichtverletzung…
…sie sich daher als nicht berechtigt, weil solche Einwendungen - solange der erlassene Abgabenbescheid dem Rechtsbestand angehört - im Verfahren über die Geltendmachung der Haftung nicht mit Erfolg erhoben werden können (z.B. VwGH 10.4.1997, 94/15/0188). 1) Stellung des Beschwerdeführers als Vertreter Der…
…der Primärschuldnerin, der ***4***, nicht einbringlich gemacht werden kann (laut Bericht vom 16.7.2021 verfügt die Abgabenschuldnerin über keinerlei Vermögen) und Herr ***Bf1*** als Geschäftsführer verantwortlicher Vertreter ist, ist die gesetzliche Voraussetzung für die Haft- und Zahlungspflicht gegeben. Die schuldhafte Verletzung der ihm gemäß §…
…als er mit Herrn B mündlich eine Vereinbarung über die Aufgabenaufteilung in der Geschäftsführung getroffen und damit die Einschränkung der Befugnisse durch den Geschäftsführer Herrn B akzeptiert habe, zumal maßgebend für die Vertreterhaftung gemäß § 9 BAO lediglich die gesellschaftsrechtliche Stellung als Geschäftsführer der GmbH sei…
…auch auf mehrere verantwortliche Vertreter aufzuteilen oder ein so sicheres Kontrollsystem einzurichten, dass Verlängerungen nicht übersehen werden können, was in den Tatzeiträumen nicht gegeben war. Strafbemessung: Gemäß § 16 Abs. 1 Wiener Gebrauchsabgabegesetz sind Handlungen oder Unterlassungen, durch welche die Gebrauchsabgabe verkürzt wird, als Verwaltungsübertretungen mit…