IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 19. September 2022 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 23. August 2022 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2021 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde…
…2). 2.) Nach § 5 Abs. 3 FLAG 1967 besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. Bei der Frage des "ständigen Aufenthaltes" iSd § 5 Abs. 3 FLAG geht es um objektive Kriterien, die nach den Gesichtspunkten des Vorliegens eines gewöhnlichen…
…dem Schuljahr 2010/2011 in A. zur Schule. Für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten, bestehe kein Anspruch auf Familienbeihilfe. In der gegen den Rückforderungsbescheid eingebrachten Berufung brachte der Vertreter im Wesentlichen vor, B., der minderjährige Sohn des Verstorbenen, habe seinen ständigen Wohnort in…
…Familienbeihilfe. Gemäß § 5 Abs. 3 Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. Der Bf., seine Gattin und seine Kinder lebten bis 31.08.2015 in G.B., anschließend ab 1.9.2015 in Brüssel. Gemäß § 26 Abs…
…war. …“ Über die Berufung (jetzt: Beschwerde) wurde erwogen: Gemäß § 5 Abs. 3 FLAG besteht für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten, kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Im Erkenntnis vom 26.1.2012, 2012/16/0008, hat der Verwaltungsgerichtshof dazu auszugsweise ausgeführt: „Nach § 26 Abs…
…bezeichnet). Mit 30.04.2025 hat die Beihilfenbezieherin ihren eigenen Hauptwohnsitz und die Hauptwohnsitze ihrer Kinder in Österreich abgemeldet. Die Kindesmutter hält sich ständig im Ausland auf und geht in Österreich keiner selbständigen oder nichtselbständigen Tätigkeit nach. Auf Grund der tatsächlichen körperlichen Anwesenheit der Bf…
… 5 Abs. 3 FLAG 1967 besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. Bei der Frage des ständigen Aufenthaltes iSd § 5 Abs 3 FLAG 1967 geht es um objektive Kriterien, die nach den Gesichtspunkten des Vorliegens eines gewöhnlichen Aufenthaltes nach…
…nach Österreich zurückzukehren. Beweiswürdigung Die Anwesenheiten in Österreich ergeben sich aus den vorgelegten Flugtickets und decken sich mit den Anmerkungen im Studienkalender. Der Sachverhalt ist zudem nicht strittig. Rechtliche Würdigung Gem § 5 Abs 3 FLAG 1967 besteht für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten…
…und 17 zu § 26 mit weiteren Verweisen zu Judikatur und Lehre). Das (teilweise) Verbringen der Ferien in Österreich ist jeweils als vorübergehende Abwesenheit zu beurteilen, wodurch der ständige Aufenthalt der Kinder im Ausland nicht unterbrochen wurde (VwGH 27.4.2005, 2002/14/0050; VwGH 2…
…rückzufordern, weil betreffend sich die Kinder der Bf. ständig im Ausland aufgehalten haben und für sich ständig im Ausland aufhaltende Kinder kein Anspruch auf den Bezug der österreichischen Familienbeihilfe besteht. 3.2. Zu Spruchpunkt II. (Revision) Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig…
…0120). Die Familienbeihilfe war daher vom Bf. rückzufordern, weil sich dessen Kinder einerseits ständig im Ausland aufgehalten haben und weil die Kinder darüber hinaus nicht zu einem Haushalt des Bf. im Inland zugehörig gewesen sind. Auch hatte der Bf. zumindest in der beschwerdegegenständlichen Zeit keine…
…er für seine beiden Kinder Y (geboren 2007) und Z (geboren 2001) unter dem Titel "Unterhaltsleistungen für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten" die Anerkennung von Unterhaltszahlungen von jeweils 600,00 € jährlich. Am 3. Juli 2013 erließ das Finanzamt den Bezug habenden Einkommensteuerbescheid…
…cit. besteht für jene Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten, (Abs. 3) bzw. für jene, für die ein Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe besteht (Abs. 4), kein Anspruch auf (österreichische) FB, wobei, im Fall des Abs. 4, die Gewährung einer Ausgleichszahlung jedoch nicht…
…werden. Der Schulbesuch in Chile wird jenem in Österreich gleichgestellt und das Finanzamt erfährt mitunter gar nicht, dass sich jene Kinder ständig im Ausland aufgehalten haben. Ich habe jedoch zu jedem Zeitpunkt wahrheitsgemäß über den Aufenthaltsort unserer Tochter Auskunft gegeben und werde nun für meine…
…von ihrem Ehegatten oder ihrem früheren Ehegatten zu leisten ist. (3) Kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. (4) Kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht für Kinder, für die Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe besteht. Die Gewährung einer Ausgleichszahlung (…
…der Türkei fortsetzen. So hätten sie sie dort in einer Schule angemeldet. Sie werde sich nicht ständig im Ausland befinden, denn sie komme zu den Ferien immer nach Österreich und kehre nach Ende der Ferien wieder zu ihrer Schule zurück in die Türkei. Ihr Meldezettel…
…Gemäß § 5 Abs. 3 FLAG 1967 besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. Die Familienbeihilfe wird vom Beginn des Monats gewährt, in dem die Voraussetzungen für den Anspruch erfüllt werden. Der Anspruch auf Familienbeihilfe erlischt mit Ablauf des Monats…
…17 zu § 26 mit weiteren Verweisen zu Judikatur und Lehre). Demzufolge ist das (teilweise) Verbringen der Ferien in Österreich jeweils als vorübergehende Abwesenheit zu beurteilen, wodurch der ständige Aufenthalt der Kinder im Ausland nicht unterbrochen wurde (VwGH 27.4.2005, 2002/14/0050; VwGH 2…
…Gemäß § 5 Abs 3 FLAG 1967 besteht für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten, kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist der ständige Aufenthalt im Sinne des § 5 Abs 3 FLAG 1967 unter den Gesichtspunkten des Vorliegens eines gewöhnlichen Aufenthaltes nach …
…führt. § 5 Abs. 3 FLAG 1967 bestimmt, dass kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder besteht, die sich ständig im Ausland aufhalten. Gemäß § 10 Abs. 2 FLAG 1967 wird Familienbeihilfe vom Beginn des Monats gewährt, in dem die Voraussetzungen für den Anspruch erfüllt werden. Der Anspruch…