…12.2013 ausbezahlten Arbeitslosengeldes gemäß § 103 SGB X (Zehntes Sozialgesetzbuch) einen Erstattungsanspruch in Höhe von 4.482,47 € geltend gemacht. Es habe sich daher für den gesamten Zeitraum eine Nachzahlung von bloß 1.497,05 € (netto) ergeben. Ab Juni 2014 betrage die Leistung…
… 6 Abs. 1 Nr. 1 des deutschen Sozialgesetzbuches bleibe somit weiter zugunsten des Versorgungswerkes der Landesärztekammer ***1*** wirksam. ***2*** werde gebeten, ihrem Arbeitgeber eine Kopie der gegenständlichen Bescheinigung mit der "grünen Befreiungskarte der BfA" auszuhändigen sowie bei dem für sie neu zuständigen Versorgungswerk umgehend die…
…Art bzw. der Umfang der Erfassung der „DRB-Altersrente“ im Rahmen des so genannten Progressionsvorbehaltes. Nach dem Ergebnis des zweitinstanzlichen Ermittlungsverfahrens geht dieser auf Basis des deutschen Sozialgesetzbuchs (SGB) zuerkannten und ausbezahlten Rente die Leistung von Pflichtbeiträgen im Rahmen einer nichtselbständigen Beschäftigung bzw. Arbeitslosigkeit voraus…
…Weiterversicherung in Deutschland nur dann möglich ist, wenn nicht bereits ein Pflichtversicherungstatbestand erfüllt ist (§ 7 Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung). Da sich die geleisteten Beiträge für die freiwillige Weiterversicherung in Deutschland allerdings auf das gesamte Jahr beziehen, muss notwendigerweise vom Nichtvorliegen einer Pflichtversicherung…
…zu. Zur Deutschen Rentenversicherung Bund: Zunächst ist festzuhalten, dass es sich bei der DRB um einen Träger der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung handelt. Die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland hat ihre Grundlage im Sozialgesetzbuch (SGB), wobei die DRB gemäß § 125 SGB VI als Bundesträger für die Durchführung…
…hat. Zur Deutschen Rentenversicherung Bund Zunächst ist festzuhalten, dass es sich bei der DRB um einen Träger der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung handelt. Die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland hat ihre Grundlage im Sozialgesetzbuch (SGB), wobei die DRB gemäß § 125 SGB VI als Bundesträger für die Durchführung…
…dEStG sind Sonderausgaben Beiträge zu Krankenversicherungen, soweit diese zur Erlangung eines durch das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch bestimmten sozialhilfegleichen Versorgungsniveaus erforderlich sind und sofern auf die Leistungen ein Anspruch besteht. Unter diese Bestimmungen fallen sowohl öffentlich-rechtliche als auch privatrechtliche Versicherungsverhältnisse. Auch hier besteht keine Beschränkung…
… 9 Abs. 2 für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses festsetzt, das in der Vorschrift des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch über die Regelaltersrente bezeichnete Lebensalter erreicht hat. (3) Als Monatsverdienst gilt, was dem Arbeitnehmer bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit in dem Monat, in dem das Arbeitsverhältnis…
…sich um eine gesetzliche Haftung. Dies gilt in gleicher Weise nach deutscher Rechtslage, wonach gemäß § 28 e deutsches SGB IV (Sozialgesetzbuch) der Arbeitgeber verpflichtet ist, die Gesamtsozialversicherungsbeiträge abzuführen. Das Vorenthalten von Beiträgen des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung durch den Arbeitgeber ist nach § 266a deutsches StGB strafbar…
…einem bestimmten Anteil zu erfassen sind. Die hier betroffene staatliche Rente ist auf geleistete Beiträge zu einer ausländischen Pflichtversicherung zurückzuführen. Die deutsche Rentenversicherung basiert grundsätzlich auf einer Pflichtversicherung mit Pflichtbeiträgen (Sozialgesetzbuch, SGB VI) und entspricht damit einer inländischen gesetzlichen Pensionsversicherung. Im Sinne der höchstgerichtlichen Rechtsprechung…
…dass solche Pensionseinkünfte nur mit einem bestimmten Anteil zu erfassen sind. Die hier betroffene staatliche Rente sei auf geleistete Beiträge zu einer ausländischen Pflichtversicherung zurückzuführen. Die deutsche Rentenversicherung basiere grundsätzlich auf einer Pflichtversicherung mit Pflichtbeiträgen (Sozialgesetzbuch, SGB VI) und entspreche damit einer inländischen gesetzlichen Pensionsversicherung…
… 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI (Sozialgesetzbuch/Sechstes Buch) befreit sind oder nicht (offensichtlich vergleichbar mit opting out Regelung in Österreich). Frau Bf ist von der Versicherungspflicht gemäß § Abs. 1 Satz 1 SGB VI von der Beitragspflicht befreit und zahlt daher den…
…gegeben und am 21.06.2006 eine Vollständigkeitskontrolle für das Jahr 2005 hinsichtlich der Anmeldung von Sch durchgeführt. Am 19.02.2009 sei von der Deutschen Rentenversicherung eine Betriebsprüfung nach Sozialgesetzbuch durchgeführt worden. Die Jahresentgeltmeldungen 2007 und 2008 für Sch seien gemäß Feststellungen korrigiert worden…
…2014 ein Behindertenausweis als Schwerbehinderter ausgestellt worden. Dies setze einen Hauptwohnsitz in Deutschland voraus (§ 30 deutsches Sozialgesetzbuch (Beweis: beiliegender Bescheid vom 31.1.2014). Der Steuerpflichtige befinde sich überwiegend an seinem Wohnsitz in Deutschland, beziehe seine Einkünfte in Deutschland, versteuere seine Einkünfte in Deutschland und…
…bei den Beitragszahlungen nicht um Pflichtbeiträge, sondern um freiwillige Zahlungen gehandelt haben soll, wurde vom Bf nicht behauptet. Die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland basiert grundsätzlich auf einer Pflichtversicherung mit Pflichtbeiträgen (Sozialgesetzbuch, SGB VI) und entspricht damit einer inländischen gesetzlichen Pensionsversicherung. Sie ist Bestandteil des gegliederten…
…RV/7102205/2013) Gemäß § 125 Sozialgesetzbuch (SGB) sechstes Buch (VI) werden die Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung (allgemeine Rentenversicherung und knappschaftliche Rentenversicherung) von den Regionalträgern und Bundesträgern wahrgenommen. Der Name der Regionalträger der gesetzlichen Rentenversicherung besteht aus der Bezeichnung "Deutsche Rentenversicherung" und einem Zusatz für ihre…
…https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Rentenversicherung_(Deutschland)) Gemäß § 125 Sozialgesetzbuch (SGB) sechstes Buch (VI) werden die Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung (allgemeine Rentenversicherung und knappschaftliche Rentenversicherung) von den Regionalträgern und Bundesträgern wahrgenommen. Der Name der Regionalträger der gesetzlichen Rentenversicherung besteht aus der Bezeichnung „Deutsche Rentenversicherung…
…vgl. VwGH vom 20.10.2016, Ra 2016/13/0038, VwGH vom 14.12.2006, 2005/14/0099). Gemäß § 125 Sozialgesetzbuch (SGB) sechstes Buch (VI) ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Bundesträger der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung. Aus den Bestimmungen der §§ 1 (Versicherungspflicht), 34 (Rentenanspruchsvoraussetzungen)…
…einer der in § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a des Neunten Buches Sozialgesetzbuch genannten Gruppen gehören, ist nach § 2 zu kennzeichnen. (4) Der Ausweis für schwerbehinderte Menschen mit weiteren gesundheitlichen Merkmalen im Sinne des Absatzes 1 ist durch Merkzeichen nach § 3 zu…
…sondern um freiwillige Zahlungen gehandelt haben soll, wurde vom Bf. nicht behauptet. Die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland basiert grundsätzlich auf einer Pflichtversicherung mit Pflichtbeiträgen (Sozialgesetzbuch, SGB VI) und entspricht damit einer inländischen gesetzlichen Pensionsversicherung. Sie ist Bestandteil des gegliederten Sozialversicherungssystems zur Alterssicherung der abhängig Beschäftigten…