Jeder Softwareüberlassungsvertrag sei auf einen bestimmten Endkunden zugeschnitten. Sämtliche urheberrechtlich geschützten Rechte iZm der Software würden bei der Beschwerdeführerin verbleiben. Die ***9*** sei lediglich Vertriebsglied zwischen der Beschwerdeführerin und Endkunden. Mit der ***11*** hätte die Beschwerdeführerin direkt (ohne die ***9***) einen Wartungsvertrag abgeschlossen. Im Wirtschaftsjahr…
…als Betriebsausgaben verbucht worden wären. Die besagte Individualsoftware werde durch einen chinesischen Vertriebspartner (***9***) in China vertrieben. Mit ***9*** bestehe kein Beteiligungsverhältnis. ***9*** akquiriere Kunden und schließe mit diesen einen Softwareüberlassungsvertrag ab (Software Purchase Agreement). Die Software werde bei Lackieranlagen eingesetzt, wodurch Fehler beim Lackiervorgang…
…habe. Es war der Bf daher zumutbar, die Fragen in Bezug auf diese angeblichen Softwareüberlassungen zu beantworten. Zur Frage, ob die Bf die Fragen in den Vorhalten auch allenfalls von anderen Personen in Erfahrung bringen hätte können (Schreiben der Bf vom 19.12.2017). Die…
…jedoch Leistungen auf Grund von Dauerschuldverhältnissen. Bei Dauerleistungen (Leistungen auf Grund von Dauerschuldverhältnissen, Duldungsleistungen, z.B. Vermietung, Lizenzvergabe oder auch Softwareüberlassungen) ist der Zeitraum anzugeben, auf den sich die sonstige Leistung erstreckt. Dieser Zeitraum darf auch länger als ein Monat sein (Ruppe/Achatz, UStG, 4…