…Der Hälftesteuersatz für den Veräußerungsgewinn hätte nicht berücksichtigt werden können, da die Siebenjahresfrist nicht erfüllt sei. Der anteilige Freibetrag in Höhe von 2.433,33 € sei berücksichtigt worden. 1.4 Mit Schreiben vom 10. Dezember 2010 wurde gegen obigen Bescheid Berufung eingereicht und wie…
Gemäß Abs 4 ist der Veräußerungsgewinn nur insoweit steuerpflichtig, als er bei der Veräußerung (Aufgabe) des ganzen Betriebes den Betrag von 7.300 Euro und bei der Veräußerung (Aufgabe) eines Teilbetriebes oder eines Anteiles am Betriebsvermögen den entsprechenden Teil von 7.300 Euro übersteigt [……
…sonstige Unterlagen vom Schluss des Kalenderjahres, auf das sie sich beziehen. Die Aufbewahrungsfrist verlängert sich für Bücher, Aufzeichnungen und hiezu gehörige Belege, solange die Unterlagen für (am Ende der Siebenjahresfrist anhängige) Verfahren, die die Abgabenerhebung betreffen, von Bedeutung sind, wenn in solchen Verfahren diejenigen Parteistellung…
…Tz 9 zu § 132, verlängert sich die Aufbewahrungsfrist für Bücher, Aufzeichnungen und hiezu gehörige Belege, solange die Unterlagen für (am Ende der Siebenjahresfrist anhängige) Verfahren, die die Abgabenerhebung betreffen (zB die Umsatzsteuer betreffende abgabenbehördliche Prüfung, Beschwerdeverfahren, Verfahren vor VwGH), von Bedeutung sind (vgl z.B…
…Jahres-Frist des § 11a Abs.3 EStG erfolgt seien. Der 2004 begünstigte Betrag in Höhe von EUR 3.466,21 unterliege nicht mehr der Nachversteuerung, da bereits mit dem Wirtschaftsjahr 2011 die Siebenjahresfrist gemäß § 11a Abs. 3 EStG 1988 ausgelaufen sei. Somit ergebe sich aufgrund…
…I 2004/57 wurde die verlängerte Verjährungsfrist nach § 207 Abs.2 BAO auf sieben Jahre verkürzt. Die Siebenjahresfrist galt bis zum 31.12.2010. Für die Umsatzsteuer-Ansprüche, die 2010 entstanden sind, müsste ohnehin noch die Siebenjahresfrist gelten, wenn, was im Anlassfall nicht gegeben ist…
…Kirchgänge, Arztbesuche) schon längst aufgebraucht. Er habe in der Beschwerde die Entscheidung über die Versorgungsrente angeführt, um die Abgabenbehörde aufgrund ihrer Argumentation im Erstbescheid auf die Siebenjahresfrist nach der Übergabe hinzuweisen. Er habe sich keine Gedanken gemacht, ob nun Versorgungsrente oder außergewöhnliche Belastung. 7. Das…
…sonstige Unterlagen vom Schluss des Kalenderjahres, auf das sie sich beziehen. Die Aufbewahrungsfrist verlängert sich für Bücher, Aufzeichnungen und hiezu gehörige Belege, solange die Unterlagen für (am Ende der Siebenjahresfrist anhängige) Verfahren, die die Abgabenerhebung betreffen, von Bedeutung sind, wenn in solchen Verfahren diejenigen Parteistellung…
…von sieben Jahren auf "hinterzogenen Abgaben" anzuwenden. Daher ist auf die Festsetzung der Einkommensteuer 2001 bis 2003, aufgrund Vorliegens von von einer vorsätzlichen Hinterziehung umfassten Abgaben, die Siebenjahresfrist gemäß § 207 Abs. 2 Satz idF BGBl I 2000/142 anzuwenden bzw. für 2003 die zehnjährige Verjährungsfrist…
…Kommentar, § 207, 2172). Daher ist auf die Festsetzung der Einkommensteuer 2001 bis 2003, aufgrund Vorliegens einer von einer vorsätzlichen Hinterziehung umfasster Abgaben, die Siebenjahresfrist gemäß § 207 Abs. 2 Satz idF BGBl I 2000/142 anzuwenden. Dementsprechend lief die Verjährungsfrist für 2001 jedenfalls bis Ende 2008…
…sonstige Unterlagen vom Schluss des Kalenderjahres, auf das sie sich beziehen. Die Aufbewahrungsfrist verlängert sich für Bücher, Aufzeichnungen und hiezu gehörige Belege, solange die Unterlagen für (am Ende der Siebenjahresfrist anhängige) Verfahren, die die Abgabenerhebung betreffen, von Bedeutung sind, wenn in solchen Verfahren diejenigen Parteistellung…
…personenbezogenen Voraussetzungen des § 37 Abs. 5 EStG 1988, nämlich das Alter von mindestens 60 Jahren, das Einstellen der Erwerbstätigkeit und die Siebenjahresfrist, habe der Beschwerdeführer, wie auch im Verfahren für die Feststellung der Einkünfte 2018 gemäß § 188 BAO der ***1*** GmbH & Co KG festgehalten, erfüllt. …
… die Erfüllung der Siebenjahresfrist ist für jeden Betrieb getrennt zu beurteilen (siehe Beispiel in Rz 24 zu § 37, Fraberger/Papst in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, Kommentar zum EStG18). Das gleiche muss auch für die Tätigkeiten des Bf gelten. Die Siebenjahresfrist hat für den Betrieb des…
…Lebensjahr vollendet hat und seine Erwerbstätigkeit einstellt, sieht das Gesetz als alternative Progressionsermäßigung zur Dreijahresverteilung auch den Hälftesteuersatz vor. Wird keine dieser beiden Progressionsermäßigungen beantragt oder stehen sie mangels Ablaufs der Siebenjahresfrist gar nicht zu, so ist vom Veräußerungsgewinn ein Freibetrag von bis zu €…
…hinterzogenen Abgaben sieben Jahre. Dies gilt unabhängig von der Dauer der Verjährungsfrist bei nicht hinterzogenen Abgaben. Somit ist auf die Festsetzung der Einkommensteuer 2001, aufgrund Vorliegens von einer vorsätzlichen Hinterziehung umfasster Abgaben, die Siebenjahresfrist gemäß § 207 Abs. 2 zweiter Satz BAO anzuwenden. Dementsprechend lief die…
…sonstige Unterlagen vom Schluss des Kalenderjahres, auf das sie sich beziehen. Die Aufbewahrungsfrist verlängert sich für Bücher, Aufzeichnungen und hiezu gehörige Belege, solange die Unterlagen für (am Ende der Siebenjahresfrist anhängige) Verfahren, die die Abgabenerhebung betreffen, von Bedeutung sind, wenn in solchen Verfahren diejenigen Parteistellung…
…gefolgt worden wäre, kann angesichts des Umstandes, dass Bücher und Aufzeichnungen sowie die zu den Büchern und Aufzeichnungen gehörigen Belege - über die Siebenjahresfrist hinaus - so lange aufzubewahren sind als sie für die Abgabenerhebung anhängige Verfahren von Bedeutung sind, in denen diejenigen Parteistellung haben, für die…
…sonstige Unterlagen vom Schluss des Kalenderjahres, auf das sie sich beziehen. Die Aufbewahrungsfrist verlängert sich für Bücher, Aufzeichnungen und hiezu gehörige Belege, solange die Unterlagen für (am Ende der Siebenjahresfrist anhängige) Verfahren, die die Abgabenerhebung betreffen, von Bedeutung sind, wenn in solchen Verfahren diejenigen Parteistellung…
…im Jahr 2014 aber vom Bf überschritten worden sei, sei der Abgabenanspruch im Jahr 2014 (und damit innerhalb der in § 21 KBGG normierten Siebenjahresfrist) entstanden. Die fünfjährige Verjährungsfrist betreffend die Abgabe für das Jahr 2014 habe mit Ablauf dieses Jahres, somit am 31.12.2014…
…begünstigt ist, jedoch der Freibetrag des § 24 Abs 4 und die Dreijahresverteilung nach § 37 Abs 2 Z 1 nicht zur Anwendung gelangen können, umgekehrt weder die Siebenjahresfrist der § 37 Abs 2 Z 1, Abs 5 noch die besonderen Umstände des § 37 Abs 5 vorliegen müssen." §…