…die Familienangehörigen in diesem Mitgliedstaat wohnen würden. ... Im Artikel 68 sind die Prioritätsregeln bei Zusammentreffen von Ansprüchen geregelt. Die VO (EWG)1408/ 71 knüpft hinsichtlich Familienleistungen an die Eigenschaft als "ein Arbeitnehmer oder ein Selbständiger" iSd VO an, wofür insbesondere die Pflichtversicherung oder freiwillige Weiterversicherung…
…2, 4, 13,73 und 76 der VO (EWG) 1408/71 nur dann, wenn Österreich nach diesen Bestimmungen zumindest nachrangig für die Gewährung von Familienleistungen zuständig ist. Um die Anwendbarkeit dieser Artikel der VO (EWG) 1408/71 überprüfen zu können, werden Sie aufgefordert, dem Finanzamt…
…2010 die Rechtsvorschriften der VO (EWG) Nr. 1408/71 anzuwenden. Gemäß Artikel 1 der VO ist "Arbeitnehmer" u.A. jede Person, die gegen ein Risiko oder gegen mehrere Risiken, die von den Zweigen eines Systems der sozialen Sicherheit für Arbeitnehmer oder Selbständige oder einem Sondersystem…
…ein Selbständiger, der den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats unterliegt, hat ... für seine Familienangehörigen, die im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats wohnen, Anspruch auf Familienleistungen nach den Rechtsvorschriften des ersten Staates, als ob diese Familienangehörigen im Gebiet dieses Staates wohnten." Artikel 76 Abs. 1 VO EWG 1408/71…
…diesem Zusammenhang sind nicht nur die innerstaatlichen Bestimmungen des FLAG zu beachten, vielmehr ist die VO (EWG) Nr. 1408/71 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige und deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern des Rates vom…
…um die Angehörigeneigenschaft iSd VO festzustellen. Da die Kinder (und auch die Kindesmutter) nicht in Österreich, sondern in einem anderen Staat der Europäischen Union bzw in der F****** lebten bzw leben, liegt ein Anwendungsfall der VO(EWG) 1408/71 vor. Weiters ergibt sich aus dem…
…Zeiten einer selbständigen Tätigkeit oder Wohnzeiten ab, so wird diese Dauer gegebenenfalls unter Berücksichtigung des Artikels 45 beziehungsweise des Artikels 72 ermittelt; ... Österreich hat gemäß Artikel 5 der VO (EWG) 1408/71 zu deren Artikel 77 bis 78a folgende Erklärung abgegeben: LEISTUNGEN NACH ARTIKEL 77…
…des Abweisungsbescheides Bezug genommen (etwa AusIBG; Einstufung als "nicht selbständige Tätigkeit", "keine Arbeitserlaubnis" usw.). Diese Tätigkeit kann sowohl von der Mutter, als auch vom Kindesvater ausgeübt worden sein (Angehörige im Sinne der anzuwendenden VO (EWG) 1408/71 bzw. VO (EG) 883/2004; Familienbetrachtungsweise). Die von…
…und definierte Art. 1 Buchst. a VO (EWG) 1408/71 als "Arbeitnehmer" oder "Selbständiger" jede Person, die von den Zweigen eines Systems der sozialen Sicherheit für Arbeitnehmer oder Selbständige oder in einem Sondersystem für Beamte erfasst werden, pflichtversichert oder freiwillig weiterversichert sind. Der EuGH hat…
…der Rs Borger vertrat der OGH (10 ObS 35/11m) die Ansicht, dass die Arbeitnehmereigenschaft iSd Art 1 lit a VO (EWG) 1408/71 gemäß der Judikatur des EuGH auch während des Zeitraums einer sechsmonatigen Verlängerung der Karenz gegeben sei, weil während dieser Zeit nach …
…gewesen, ob die Beschwerdeführerin im Zeitraum Jänner 2010 bis März 2012 in Österreich in einem für Arbeitnehmer oder Selbständige geschaffenen System der sozialen Sicherheit versichert war. Nach der Rsp des EuGH ist Arbeitnehmer oder Selbständiger iSd Art 1 lit a VO (EWG) 1408/71, wer…
…verwiesen, wonach im Ausland lebende Stiefkinder einen Anspruch auf Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag bzw. einen Anspruch auf Differenzzahlung nach der VO (EWG) Nr. 1408/71) oder nach der VO (EG) Nr. 883/2004) vermitteln können. Diese Rechtsansicht wurde vom UFS auch in der Folge (UFS 12…
…der Geldleistung auf die zu Grunde liegende unselbständige Beschäftigung oder selbständige Erwerbstätigkeit rückzuschließen. Das bedeutet aber, dass ohne Geldleistung anzunehmen ist, dass eine solche Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit nicht vorliegt. Die alte VO (EWG) 1408/71 bringt das Erfordernis einer Geldleistung nicht so eindeutig zum Ausdruck…
…gewährt. 3.2 Unionsrecht 3.2.1 VO 1408/71 Im Streitzeitraum ist für die Monate Jänner bis April 2010 die Verordnung (EWG) 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige…
…erweist sich als insoweit folgerichtig. Dergestalt fiele der Beschwerdeführer aber als Selbständiger iSd Art. 1 Buchstabe a) Ziffer i) der Verordnung Nr. 1408/71 jedenfalls gemäß Art. 2 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1408/71 in den Anwendungsbereich dieser Verordnung, auch ohne diese gewerbliche Tätigkeit…
…Arbeitnehmer“ im Sinne von Artikel 1 Buchstabe a dieser Verordnung fallen." Dem Finanzamt ist dem Grunde nach Recht zu geben, dass dieses Urteil zur alten VO (EWG) Nr. 1408/71 ergangen ist. Aber auch im Anwendungsbereich der VO (EG) Nr. 884/2003 ist es naheliegend…
…Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit für Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, in der konsolidierten Fassung ABlEG Nr. L 28 vom 30.1.1997 (im Folgenden VO 1408/71…
…des ARB 3/80 an die Definition der Begriffe "Arbeitnehmer" und "Selbständige" in Art. 2 Abs. 1 der VO (EWG) 1408/71 anlehnt (ebenso 10 Ob 14/09w); dieser Status als Arbeitnehmer oder Selbständiger ist wiederum aus der Mitgliedschaft in einem Sozialversicherungssystem abzuleiten. Eine weitere…
…des ARB 3/80 an die Definition der Begriffe „Arbeitnehmer“ und „Selbständige“ in Art. 2 Abs. 1 der VO (EWG) 1408/71 anlehnt (ebenso 10 Ob 14/09w); dieser Status als Arbeitnehmer oder Selbständiger ist wiederum aus der Mitgliedschaft in einem Sozialversicherungssystem abzuleiten. Eine weitere…
…welchen der für die Gewährung von Familienleistungen zuständige Staat festzustellen sei. Am sogenannten bereits in den VO(EWG) Nr 1408/71 normierten "Beschäftigungslandprinzip" habe sich auch mit Rechtswirksamkeit der (Nachfolge-)VO(EG) Nr 883/2004 nichts geändert. Dem "Beschäftigungslandprinzip" würden die Einkünfte "der leiblichen Eltern…