…vom 18.12.2017, Ro 2016/15/0026 - nunmehr keiner Prüfung stand. Ebenso sei der undifferenzierten Aussage, der gemäß aus der Außerbetrieblichkeit einer Schuldaufnahme eine zwingende Zuordnung von Konvertierungsverlusten zu den Spekulationseinkünften nicht z zu folgen habe, eine Absage zu erteilen, da es sich bei…
…14/0079, und VwGH 20.11.1996, 96/15/0188). Entscheidend für die Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen als Betriebsausgaben ist die Verwendung der Geldmittel, die durch die Schuldaufnahme verfügbar gemacht werden. Ob nämlich ein Kredit eine betriebliche oder eine private Verbindlichkeit darstellt, hängt davon ab, wozu…
…11.2006, 2004/15/0121). Das Höchstgericht hat wiederholt zum Ausdruck gebracht, dass für die steuerliche Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen der ursprünglich im Zeitpunkt der Schuldaufnahme verfolgte Zweck bzw. die Verwendung der Valuta zu diesem Zeitpunkt entscheidend ist (VwGH 30.9.1999, 99/15/0106; VwGH…
…einzig und allein auf die wirtschaftliche Situation der Bf zurückzuführen gewesen. Durch das von ihr aufgenommene Fremdwährungsdarlehen in CHF habe für sie seit Schuldaufnahme aufgrund von Kursverlusten eine 30%-ige Erhöhung der Schuld bedeutet. Auch seien hier vom Ehemann der Bf getätigte Mieterinvestitionen zu berücksichtigen…
…VwGH vom 18.12.2017, Ro 2016/15/0026 - nunmehr keiner Prüfung stand. Ebenso sei der undifferenzierten Aussage, der gemäß aus der Außerbetrieblichkeit einer Schuldaufnahme eine zwingende Zuordnung von Konvertierungsverlusten zu den Spekulationseinkünften nicht zu folgen habe, eine Absage zu erteilen, da es sich bei…
…2.2000, 94/14/0129 mwN) ist für die Abzugsfähigkeit von Zinsen oder Spesen als Betriebsausgaben bzw Werbungskosten ausschließlich die Verwendung der Geldmittel maßgeblich, die durch die Schuldaufnahme verfügbar gemacht wurden. Ob ein Kredit oder Darlehen eine berufliche oder eine private Verbindlichkeit darstellt, hängt davon…
…überwiegend wahrscheinlich, dass der Kredit betrieblich und nicht privat veranlasst gewesen sei. Somit hätte die betriebliche Veranlassung der Schuldaufnahme sehr wohl glaubhaft gemacht werden können. Die geltend gemachten Zinsen und Geldbeschaffungskosten seien daher als Werbungskosten anzuerkennen. In eventu stellte der Bf den Antrag, sollte das…
…für Einzelunternehmen geltenden Grundsätzen. Die Zurechnung einer Schuld zum Betriebsvermögen oder zum Privatvermögen bestimmt sich danach, wofür die durch die Schuldaufnahme verfügbar gewordenen Geldmittel verwendet wurden. Nur soweit damit betriebliche Aufwände oder die Anschaffungskosten eines zum Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgutes abgedeckt wurden, liegt eine Betriebsschuld vor…
…9.1998, 93/15/0051). Für die Abzugsfähigkeit von Zinsen und Spesen als Betriebsausgaben ist nach ständiger Rechtsprechung des VwGH die Verwendung der Geldmittel maßgeblich, die durch die Schuldaufnahme verfügbar gemacht wurden. Ob nämlich ein Kredit eine betriebliche oder eine private Verbindlichkeit darstellt, hängt davon…
…29.1.2015, 2011/15/0148). Die Zurechnung einer Schuld zum Betriebsvermögen oder zum Privatvermögen bestimmt sich danach, wofür die durch die Schuldaufnahme verfügbar gewordenen Geldmittel verwendet wurden. Soweit damit betriebliche Aufwendungen oder die Anschaffungskosten eines zum Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgutes abgedeckt wurden, liegt eine Betriebsschuld…
…Zinsen am Verrechnungskonto der Bf. bei der A-AG (B-AG) Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH sei für die Frage der Abzugsfähigkeit von Zinsen und Spesen als Betriebsausgaben die Verwendung der Geldmittel, die durch die Schuldaufnahme verfügbar gemacht wurden, maßgebend. Dienten sie der Finanzierung von…
…liegende Kreditverbindlichkeit diese Voraussetzungen erfüllt. Nach ständiger VwGH-Rechtsprechung bestimmt sich die Zurechnung einer Schuld zum Betriebsvermögen oder zum Privatvermögen danach, wofür die durch die Schuldaufnahme verfügbar gewordenen Geldmittel verwendet wurden. Soweit damit betriebliche Aufwendungen oder die Anschaffungskosten eines zum Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgutes abgedeckt wurden…
…betrieblich veranlasst anzusehen, wenn die Fremdmittel tatsächlich dem Betrieb dienen. - Für die Abzugsfähigkeit von Zinsen und Spesen als Betriebsausgaben ist die Verwendung der Geldmittel maßgeblich, die durch die Schuldaufnahme verfügbar gemacht wurden. - Nur dann, wenn die Schuld ursächlich und unmittelbar auf Vorgängen beruht, die den…
…Vermögen des Steuerpflichtigen vermindert. Dennoch solle im ersten Fall der Abfluss der Ausgaben erst mit der tatsächlichen Begleichung der Schuld gegeben sein, während im zweiten Fall bereits die Schuldaufnahme den Abfluss der Ausgaben auslösen solle. Wirtschaftlich betrachtet lägen jedoch beide Fälle gleich. Ob die Person…
… 12 UStG 1994. Daneben sind auch solche Kosten, welche aus der Anschaffung des Spekulationsobjektes (zB Schuldzinsen und sonstige Kreditkosten aus der Schuldaufnahme zur Finanzierung von Anschaffungskosten) und seiner Erhaltung bis zur Veräußerung (zB Betriebskosten) erwachsen, bei Ermittlung der Spekulationseinkünfte zu berücksichtigen, wenn das Spekulationsobjekt keiner…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Marksteiner & Partner Steuerberatungs- u. Wirtschaftsprüfungs- GmbH & Co KG, Kirchenberg 13, 4310 Mauthausen, über die Beschwerde vom 9. Oktober 2023 bzw. 11. Jänner 2024 gegen den Bescheid…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache BF, gegen den Bescheid des Finanzamt FA vom 05.08.2013 zu VNR, betreffend Rückforderung im Zeitraum April 2012 bis Mai 2013 zu Unrecht für das Kind Kler bezogener Beträge an…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde der A D-E, Adresse, vom 4.4.2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf, 1030 Wien, Marxergasse 4, vom 20.3.2013…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde der A B, Adresse_Bf, vom 5.8.2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling, 2500 Baden, Josefsplatz 13, vom 8.7.2014, wonach der Antrag "vom 18.4…