…Zuerkennung der erhöhten Familienbeihilfe. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb diese nun nicht mehr als Nachweis für meine bereits lange vorliegende Selbsterhaltungsunfähigkeit gelten sollen. Somit beantrage ich die Aufhebung sowie Korrektur des am 02.11.2021 zugegangen Bescheides und eine rückwirkende Auszahlung meiner zustehenden Leistungen." Gutachten…
…Gutachten vielmehr an Schlüssigkeit fehlen, wenn die untersuchenden Sachverständigen den Beginn der Erwerbsunfähigkeit ohne Untermauerung durch entsprechende Befunde zu einem bestimmten, in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt, festgestellt hätten (vgl. zB UFSW vom 17.08.2012, RV/2157-W/12). Schlüssig ist vielmehr, den Beginn der…
…Der angefochtene Rückforderungsbescheid sei erst am 16.2.2022 zugestellt worden. Da sie von 12.1.2022 bis 20.1.2022 (laut angeschlossenem Entlassungsbrief) stationär im Krankenhaus gewesen sei, wäre eine wirksame Zustellung des Bescheides am 18.1.2022 ausgeschlossen. In beiden Gutachten des Bundessozialamtes…
…Beweiswürdigung wirft daher nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes im Allgemeinen keine über den Einzelfall hinausgehende Rechtsfrage iSd Art. 133 Abs. 4 B-VG auf (vgl. VwGH 30.6.2015, Ra 2015/15/0028 mwN). Die Prüfung der Schlüssigkeit eines Gutachtens des Sozialministeriumservice ist nichts…
…Zudem ist auch das Vorbringen, die dem Aktengutachten vom 29.11.2022 zugrundeliegenden Gutachten seien bereits rund 3 ½ Jahre alt, nicht dazu geeignet, Zweifel an der Schlüssigkeit dieses Gutachtens zu wecken. Vielmehr sind diese zugrundeliegenden Gutachten genau aus dem Grund, weil sie sehr nahe…
…Beweiswürdigung wirft daher nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes im Allgemeinen keine über den Einzelfall hinausgehende Rechtsfrage iSd Art. 133 Abs. 4 B-VG auf (z.B. VwGH 30.6.2015, Ra 2015/15/0028 mwN). Die Prüfung der Schlüssigkeit eines Gutachtens des Sozialministeriumservice ist nichts…
…Beweiswürdigung wirft daher nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes im Allgemeinen keine über den Einzelfall hinausgehende Rechtsfrage iSd Art. 133 Abs. 4 B-VG auf (z.B. VwGH 30.6.2015, Ra 2015/15/0028 mwN). Die Prüfung der Schlüssigkeit eines Gutachtens des Sozialministeriumservice ist nichts…
…Beweiswürdigung wirft daher nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes im Allgemeinen keine über den Einzelfall hinausgehende Rechtsfrage iSd Art. 133 Abs. 4 B-VG auf (z.B. VwGH 30.6.2015, Ra 2015/15/0028 mwN). Die Prüfung der Schlüssigkeit eines Gutachtens des Sozialministeriumservice ist nichts…
…dass der Grundbetrag an Familienbeihilfe für den Zeitraum Juli 2015 bis Mai 2018 zustehe. Aufgrund eines neuen Antrages auf Gewährung des Erhöhungsbetrages zur Familienbeihilfe wurde am 29.1.2018 eine neuerliche Untersuchung des Kindes durch das Sozialministeriumservice durchgeführt. Im Gutachten vom 7.2.2018 wurde…
…der Behinderung von 50 % möglich. Eine solche Einschätzung würde aber voraussetzen, dass opioidhaltige Medikamente seit mehr als zwei Jahren ohne ausreichenden Erfolge eingesetzt würden und alle therapeutischen Reserven ausgeschöpft wären. Derartige Feststellungen wurden im vorliegenden Fall nicht ansatzweise getroffen. Es weist daher auch das Gutachten…
…dieser Rechtsprechung nicht abweicht, ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nicht zulässig. Der Prüfung der Schlüssigkeit von Gutachten des Sozialministeriumservice im konkreten Fall kommt keine über den Einzelfall hinausgehende und damit keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne des Art. 133 Abs. 4 B-VG zu…
…von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Der Prüfung der Schlüssigkeit von Gutachten…
…jedoch im Rahmen der freien Beweiswürdigung zum Ergebnis, dass die die Schlüssigkeit, Vollständigkeit und Widerspruchsfreiheit der erstellten Gutachten für den vorliegenden Fall zu bejahen ist. Aus dem Beschwerdevorbringen oder dem Akteninhalt ergaben sich nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes keine Anhaltspunkte für eine notwendige Ergänzung der Gutachten. …
…Gutachten schlüssig sind, kommt keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zu. Die Prüfung der Schlüssigkeit solcher Gutachten ist nichts anderes als eine Würdigung dieses Beweises. Ob die Beweiswürdigung in dem Sinne materiell richtig ist, dass die Ergebnisse mit der objektiven Wahrheit übereinstimmen, entzieht sich der…
…Einschätzung sowohl des Grades der Behinderung als auch die Diagnose keiner dauernden Erwerbsunfähigkeit mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit als gewiss erscheinen. Das BFG sieht daher im Hinblick auf das Vorbringen des Bf keinen Grund, die Schlüssigkeit und Richtigkeit der Gutachten des Bundesamtes für Soziales…
…vollständig und wendet der Beschwerdeführer nichts Substantiiertes ein, besteht für das Bundesfinanzgericht kein Grund, neuerlich ein Sachverständigengutachten einzuholen (vgl VwGH 26.5.2011, 2011/16/0059). Durch ein Privatgutachten, Röntgenbilder, chemische Analysen oder Ähnliches könnte allenfalls die Schlüssigkeit der vom Sozialministeriumservice eingeholten Gutachten widerlegt werden…
…sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, eingetreten ist. Der Bf hat - soweit in der internen Datenbank festgestellt werden konnte - von 1996 bis 2013, bis auf wenige Ausnahmen, fast durchgehend bei einem Dienstgeber gearbeitet. Dies spricht für die Schlüssigkeit der Gutachten, wenn diese übereinstimmend davon ausgehen…
…welcher die Vorgehensweise der MA 42 beim Ortsaugenschein sowie die Umsetzung nach der ÖNORM L 1112 dargestellt worden sei. Diese sei von den Vertretern des Austrian Standards Institute als ÖNORM-konform zuerkannt worden. Zur Richtigkeit und Schlüssigkeit der Gutachten der Amtssachverständigen der MA 42 sei…
…der Schlüssigkeit der Gutachten hervorrufen könnte. Dass ein Befund aus dem Jahr 2015 für das Vorliegen einer Autismusspektrumstörung im Jahr 2018 für sich allein nicht aussagekräftig ist, ist, wie ausgeführt, schlüssig. Ein aktuellerer Befund wurde nicht vorgelegt. Mit der Behauptung allein, dass "die letzten Gutachten…
…Zusammenfassend steht für das Bundesfinanzgericht fest, dass die Gutachten und die Bescheinigung des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen hinsichtlich des (für diese Entscheidung relevanten) Zeitpunktes der Rückwirkung der Feststellung des Grades der Behinderung von 50% nachvollziehbar und schlüssig sind. Dies gilt auch für die Änderung…